…Streit besteht im Berufungsfall darüber, wo der Berufungswerber im Jahr 2008 seinen Wohnsitz hatte (in Österreich oder in der Türkei) und für den Fall, dass von einem Doppelwohnsitz auszugehen ist, wo der Berufungswerber seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen hatte und schließlich, ob Österreich oder der Türkei…
…sonst erwachsen würden (so auch Braito, RdW 1985, Seite 321). So dürfen die im Zusammenhang mit einem Doppelwohnsitz entstehenden Mehraufwendungen nach Lehre und Rechtsprechung dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn für die doppelte Haushaltsführung eine berufliche Veranlassung besteht (siehe Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988…
…Aufwendungen deshalb nicht als Werbungskosten berücksichtigt, weil auf Grund der Nichtbeantwortung des Ergänzungsersuchens vom 15. Jänner 2003 für das Vorliegen eines beruflich bedingten Doppelwohnsitzes kein Nachweis erbracht wurde. In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 erhobenen Berufung wurde vorgebracht, der Bw. fahre in seiner Eigenschaft als…
…nach Horn unter Aufrechterhaltung eines weiteren Wohnsitzes am Arbeitsort hat der Bw. nicht einmal behauptet. Ein solches Vorbringen würde in eklatantem Widerspruch zu dem auf Anerkennung eines berufsbedingten Doppelwohnsitzes gerichteten Anbringen des Bw. stehen. Demzufolge steht für die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht erwiesenen …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vom 9. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 27. April 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 und vom 15. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 6. Mai 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009…
…Jänner 2010 bestanden hat. Ab 1. Februar 2010 bezog die Berufungswerberin ausschließlich Pensionseinkünfte. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Doppelwohnsitz Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Unterhält der Steuerpflichtige neben seinem Familienwohnsitz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, PLZ1 Ort1inStmk, Straße1 Nr1, vertreten durch Steuerberater, vom 21. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch Amtsvertreter, vom 20. April 2009 betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007 sowie betreffend Verspätungszuschlag betreffend Einkommensteuer 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., TG 5/1/15, 1... Wien vertreten durch Sc WP und StB.GmbH, OÖ, vom 30. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes PS vom 29. September 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird…
…Familienwohnsitzes (vgl. Jakom/Lenneis, EStG § 16 Rz 56). Aufwendungen für Fahrten zwischen dem Berufswohnsitz und dem Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) sind bei einem steuerlich anerkannten Doppelwohnsitz Werbungskosten. Über die anzuerkennende Häufigkeit der Familienheimfahrten bestehen keine gesetzlichen Regelungen (VwGH 08.02.07, 2004/15/0102). Bei einem verheirateten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Gde., Adr., vom 18. Oktober 2005, vom 3. März 2009 und vom 26. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 28. September 2005 und vom 24. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
…Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein Abzugsverbot des § 20 fallen. Bei einem berufsbedingten Doppelwohnsitz sind sowohl die Kosten für Familienheimfahrten als auch die Aufwendungen für die Wohnung des Steuerpflichtigen am Dienstort (zB Miete, Betriebskosten) als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. Doralt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GW, A, Astraße, vertreten durch RPW Wirtschaftstreuhand GmbH, 3500 Krems, Roseggerstraße 2/6,vom 15. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 10. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bf, vom 19. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14. März 2007, StNr., betreffend Umsatzsteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vorname_Bw Nachname_Bw, PLZ_Wohnort_Bw_Österreich Wohnort_Bw_Österreich, Anschrift_Österreich, vom 8. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 30. Jänner 2008 betreffend Umsatzsteuer für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RF, vom 1. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 7. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | Die Einkommensteuer wird für das Jahr 2003 festgesetzt…
…abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Entscheidungsgründe Im Zuge der Abgabe der Steuererklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 beantragt der Bw. in Zusammenhang mit seinem auch steuerlich anerkannten berufsbedingten Doppelwohnsitz (Eigentumswohnung mit Vor-, Wohn-…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.,Adresse, vertreten durch SteuerberaterGmbH, vom 29. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes K X-Y vertreten durch HA, vom (1) 9. Jänner 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer…
Seit 18.01.2001 war aus dem Schreiben der Marktgemeinde M der Behörde bekannt, dass ich bei meinen seltenen Besuchen in Österreich auch im öffentlichen Leben anzutreffen bin. Daraus kann man unschwer erkennen, dass der Behörde zumindest seit 2001 der Sachverhalt bekannt ist und keinesfalls…
…ausreicht, ein ansässigkeitsbegründendes Merkmal nach Art. 4 Abs. 1 DBA darstellt (Beiser; Doppelwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen im zwischenstaatlichen Steuerrecht, ÖStZ 1989, 241). Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass der Bw. sowohl in Spanien als auch in Österreich über einen nach den jeweiligen nationalen Vorschriften…