…Tochter, die voraussichtlich im Herbst 2004 abgeschlossen sein wird." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab und führt dazu unter anderem aus, dass im Falle eines Doppelstudiums sich die Studienzeit nach dem vom Studierenden angegebenen Hauptstudium berechne. Werde das Hauptstudium abgeschlossen, sei…
…vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Im Falle eines Doppelstudiums wird die Familienbeihilfe nach dem vom Studierenden angegebenen Hauptstudium berechnet. Wird das Hauptstudium abgeschlossen, ist es möglich…
…im Masterstudium noch um das, im Bachelorstudium benötigte Toleranzsemester verlängert und umfasste somit einen Gesamtzeitraum von fünf Semester. Mangels entsprechender Bestimmungen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) kann ein Doppelstudium nicht als Studienverzögerungsgrund im Hauptstudium anerkannt werden. In der mit Schreiben vom 8. April 2009 gegen den…
…den Monat März 2008 zu Recht oder zu Unrecht nicht gewährte. In Beantwortung des Bedenkenvorhaltes des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Salzburg führte der Berufungswerber erstmals aus, dass er die Nichtberücksichtigung des Umstandes eines Doppelstudiums bei der Gewährung der Familienbeihilfe (im § 2 Abs. 1 lit…
…Die Berufung wurde in einer umfangreichen Eingabe sinngemäß folgendermaßen begründet: 1. Ein Doppelstudium sei als gesonderte Berufsausbildung anzuerkennen. Der Sohn hätte sich für eine zweifache Ausbildung in den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften entschieden. Die vorgesehene Studienzeit für jede der beiden Richtungen sei 8 Semester, es…
…b Familienlastenausgleichsgesetz enthält keine Sonderregelung für Doppel- bzw. Zweitstudien. Daher ist auch ein bisher (teilweise) als Doppelstudium betriebenes Hochschulstudium hinsichtlich der beihilfenrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen so zu beurteilen, als wäre kein anderes Studium absolviert worden. Ihr Sohn M. hat ab 1.10.1999 an der UNI Wien…
…458,10 herabgesetzt. Dies ergibt eine Minderung des Rückforderungsbetrages in Höhe von € 865,60. Entscheidungsgründe Der Sohn M (in der Folge: Sohn M) des Berufungswerbers (in der Folge: Bw) begann mit dem WS 2000/01 ein Doppelstudium in Medizin und Zahnmedizin. Die Abgabenbehörde I…
…Ansicht der Berufungswerberin weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung, in der darauf hingewiesen wurde, dass sich bei einem Doppelstudium die Studienzeit nach dem vom Studierenden angegebenen Studium berechne, wurde im Vorlageantrag neuerlich erklärt, dass der Sohn praktisch eine umfassende Berufsausbildung am Instrument Trompete mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrags auf Gewährung von Familienbeihilfe ab 1.1.2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck v. 23. April 2002 betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind A., geb. 23. November 1980, für die Zeit ab 1. März 2002 entschieden…
…sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten". *) 24. Lebensjahr ab 1. Juli 2011 (BudgetbegleitG 2011). Im Falle eines Doppelstudiums wird die Familienbeihilfe nach dem vom Studierenden angegeben Hauptstudium berechnet. Wird das Hauptstudium abgeschlossen, ist es möglich im Rahmen der vorgesehenen Studienzeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 3. September 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe A, Tochter der Berufungswerberin, war ab…
…vom 12. Oktober 2004 gab der Sohn der Bw an, dass er seit 1. Oktober 2003 offiziell ein Doppelstudium betreibe, wobei die Richtung Ph gegenüber der P Priorität besitzt bzw als Hauptstudium verstanden werden kann. Im laufenden Verfahren wurden zahlreiche Lehrveranstaltungszeugnisse und Bestätigungen des Studienerfolges…
…SS 2004 sowie die Studienbestätigung. Darüber hinaus studiere ich seit 2002 zusätzlich als Hauptfach R 570 Malerei an der Akademie der bildenden Künste, habe also ohnehin ein Doppelstudium." Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe ersuchte das Finanzamt am 22. April 2005 den Bw…
…der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen und es ruht die Auszahlung der Familienbeihilfe nach dem Studienwechsel in dem Ausmaß der bislang absolvierten gesamten Studiendauer. Diese gesetzliche Regelung gilt analog auch im Falle eines Wechsels der Studienrichtung bei einem Doppelstudium, dabei sind allerdings die Zeiten…
…vier Semester lang betrieben worden sei, liege somit ab September 2007 ein Studienwechsel nach dem dritten Semester vor. Laut eigenen Angaben sei das Jus-Studium danach nur mehr als Neben- bzw. Doppelstudium betrieben worden, für das kein Familienbeihilfenanspruch bestehe. Die angegebenen subjektiven Gründe für den…
…am Datum1, studiere seit dem Sommersemester 1997 Biochemie, im Juni 1998 habe er einen Ausbildungsplatz am H.-Konservatorium erhalten. Der Sohn betreibe seither ein Doppelstudium, das Musikstudium sei aber nun sein Hauptstudium. Durch einen Irrtum sei es versäumt worden, den Studienwechsel rechtzeitig zu melden. Der…
…nicht die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden. Dies wird auch von der Bw. nicht behauptet. Somit liegt auch kein Doppelstudium vor. Dass die Tochter das Erststudium möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen wird, kann daher nicht auf den Streitzeitraum zurückwirken. Der…
…Laut Aktenvermerk des Finanzamtes hat der Sohn des Bw. am 2. September 1998 im Finanzamt persönlich vorgesprochen und den Wechsel des Studiums ("das Doppelstudium werde zum Hauptstudium") angekündigt. Dies führte laut Vorlagebericht des Finanzamtes zur Rückbefristung und Einstellung der Auszahlung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages…
…keinerlei Prüfungen abgelegt wurden. Wie dem Ehegatten der Bw bereits im Zuge seiner persönlichen Vorsprache mitgeteilt, bewirke ein Doppelstudium oder ein Zusatzstudium - auch wenn dieses nachvollziehbar dazu aufgenommen worden ist, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen - nicht automatisch eine Verlängerung der Bezugsdauer für…