…dass die Bw. bspw. vor Unterfertigung der Verträge auf einer Nennung und Dokumentation sämtlicher Nutznießer von Schmiergeldern bestehen hätte müssen. Hätte eine derartige Forderung doch zweifelsfrei zu einem "Platzen" des angestrebten Ausfuhrumsatzes geführt. Zum im konkreten Fall erfolgten Einsatz der Aufforderung nach § 162 BAO als…
…Einem Unternehmen sei daher zuzumuten, dass es schon bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner - ganz besonders im Zusammenhang mit hohen Aufwandszahlungen - in Anlehnung an § 166 BAO mögliche Beweismittel sammle und für eine umfangreiche Dokumentation sorge. Dies insbesondere bei außergewöhnlichen oder in seiner Entstehung…
…ein Naheverhältnis bestehen. Die abgabenrechtlichen Grundsätze zur Beurteilung von Geschäftsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen seien auch dann zu beachten, wenn die Rechtsform der juristischen Person dazwischen geschaltet würde. Nach Ansicht der Bp. sei die Gegenleistung für die Fixprovisionen, also die Herstellung von Geschäftskontakten, substantiell zu wenig…
…Liechtenstein - mit oder ohne Haltung eines Büros - lediglich ihren Sitz haben, ohne jedoch dort einen tatsächlichen Geschäftsbetrieb zu unterhalten. Einer der Beweggründe - wenn nicht überhaupt der wesentlichste - für die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen über Sitzgesellschaften ist, wie die Erfahrung zeigt, durch Gewinnverlagerungen in Steueroasenländer (wie ua…
…darauf verwiesen, dass trotz mehrmaliger Aufforderung, keine schriftliche Dokumentation (oder schriftliches Festhalten im nachhinein aufgrund von mündlichen Vereinbarungen) über die Leistungsvereinbarungen mit den ausländischen Geschäftspartnern vorgelegt wurde. Aufzeichnungsmängel - Zusammenfassung Bezüglich der Konsulententätigkeit wurden keine schriftlichen Verträge bzw. Vereinbarungen vorgelegt. Bei sog. gemischten Bankkonten, die sowohl…
…Liechtenstein - mit oder ohne Haltung eines Büros - lediglich ihren Sitz haben, ohne jedoch dort einen tatsächlichen Geschäftsbetrieb zu unterhalten. Einer der Beweggründe - wenn nicht überhaupt der wesentlichste - für die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen über Sitzgesellschaften ist, wie die Erfahrung zeigt, durch Gewinnverlagerungen in Steueroasenländer (wie ua…
…vorzulegen: - Der vom Bw vorgelegte Prospekt ("Broschüre") und seine Berufungsausführungen ließen auf konkrete Geschäftsbeziehungen mit WTA schließen. Das gesamte Vorbringen biete aber keine Anhaltspunkte für ein Entwicklungsvorhaben, welches Vorlaufzeiten von mehr als 7 bis 12 Jahren ab Investitionsbeginn (aus Sicht des Bw: 1992) erklären würde…
…dem Nachweis im Sinne eines Beweises für die sachliche Richtigkeit, sondern ist dieser - entgegen seiner Nämlichkeit - vielmehr als eine verbindliche Dokumentation von Geschäftsvorfällen in buchhalterischer Form zu qualifizieren. Der Zweck des Buchnachweises besteht so hin darin, der Finanzverwaltung die Möglichkeit zu geben schon an Hand…
…nicht vorgelegt; aktenkundig wurden - in anderem Zusammenhang - lediglich Kopien von drei Rechnungen an Abnehmer in der Russischen Föderation, und zwar vom 14.12.1998 (2 Re.) und 22.12.1999 (1 Re.), aus denen ein Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung P nicht hervorging. Am 27. Februar…
…dass die ordnungsgemäße Dokumentation der Darlehenshingabe keineswegs wegen der fehlenden steuerlichen Beratung verabsäumt worden war, sondern vielmehr, dass der Zeuge die Beweisführung über den tatsächlichen Geldfluss und die Herkunft des Geldes, welche ausschließlich in seiner Hand gelegen war, von Anfang an systematisch zu unterbinden versucht…
…Vorhandensein eines Lagers von Anton B am Standort P eindeutig bestätigen könnte. Auch aus der Inventur 2000 geht dies nach Ansicht der Referentin nicht hervor. Es wäre an Anton B und der Bw. gelegen, im Hinblick auf die steuerlichen Folgen eine gewisse Dokumentation zu erstellen…
…1 Ermittlung, § 162 BAO wäre einschlägig und da finde ich im Ritz-Kommentar nur die Hinweise, dass für eine Schätzung kein Raum ist. Referent: Gibt es von beiden Seiten zum Sachverhalt noch irgendwelche Anmerkungen zu dieser Geschäftsbeziehung? Bw. bzw. dessen Vertreter: Es gibt keine weiteren…
…ohne Begründung und Anlass behauptet, dass Geschäftsbeziehungen überlassen wurden. Wie schon im Prüfungsverfahren, in welchem "Umsatzverlagerungen" behauptet wurden, versucht der Betriebsprüfer Sachverhalte zu konstruieren, die es nicht gibt. Auf Seite 29 spricht der Betriebsprüfer von neuen nicht mehr zu würdigenden Sachverhaltselementen, die er nicht benennt…
…zu identifizieren (davon ausgenommen, hier aber irrelevant: Finanzgeschäfte im Gesamtwert von nicht mehr als CHF 25.000,-). Festzustellen ist ferner der an den Vermögenswerten letztlich wirtschaftlich Berechtigte. Diese Feststellung ist z. B. immer dann geboten, wenn die Geschäftsbeziehung nicht persönlich, sondern auf dem Korrespondenzweg aufgenommen…
…Finanzstrafverfahrens. Die Bw hat die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. In der am 23. September 2005 abgehaltenen Berufungsverhandlung wurde von den Vertretern der Bw ergänzend ausgeführt, dass die Geschäftsbeziehungen von DL in zahlreichen Abgabenverfahren beurteilt worden seien, jedoch in keinem Fall zum Ergebnis gehabt hätten…
…überhaupt können). Dieser Geschäftsfall wird von Ihnen auch nicht gebucht. Sie lasssen sich statt dessen die restlichen 10% überweisen und verbuchen diese als Provision. Die angeblichen Leistungen an Sie sind nicht näher quantifizierbar: Ausfertigung einer Studie, Kundenvermittlung. Es wurde keinerlei Dokumentation über Durchführung von Arbeiten…
…werde festgehalten, dass Tätigkeiten von Assistenten grundsätzlich nicht namentlich dokumentiert worden sind. Es stellte sich nun die Frage, wie diese Nachweise aussehen hätten sollen. Der Bw. gibt an, dass im Rahmen der Betriebsprüfung heute nicht näher angeführte Nachweise bzw. Dokumentationen zur Einsichtnahme bereitgelegen wären. Die…
…geringeren Haftung, einer vorhandenen Infrastruktur samt Kundenstock, sonstiger Geschäftsbeziehungen und Know-how und somit hohe Einkommenschancen bei vergleichsweise geringem - aufgrund geringerer Fixkosten - Risiko bietet. Bei einer Gesellschaft, bei der es keine Personenidentität von Gesellschafter und Geschäftsführer gibt, wäre das vorliegende Modell dahingehend abzuändern, dass der…
…für die wirtschaftliche Berechtigung die Beistatuten angeführt. Das Formular sei weder von den Stiftungsräten noch von der Bw unterfertigt worden. Eine solche Unterfertigung sei auch gar nicht vorgesehen, da es sich um eine interne Dokumentation zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen handle. Bei der Ermittlung "wirtschaftlicher Eigentümer…
… der Kiosk wurde von Frau BE, der Gattin des Bw., weitergeführt. Am 21.8.2002 gründete er die H.limited. Er fungierte als "Direktor" dieser Gesellschaft. Mit dieser Gesellschaft stand er in den Streitjahren in Geschäftsbeziehung zur Fa.A.. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden…