…Arbeitnehmer | Dienstort der Arbeitnehmer | Anteil der Gemeinde | | 20 % | 20 % | 30 % | 30 % | % | DK | 0 | 0 | 5 % | 0 % | 5 % | UF | 0 % | 0 % | 1 % | 0 % | 1 % | W…
… 57 Abs. 3) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: bei einer Fahrtstrecke von 20 bis 40 km…
…oder - so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, daß ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann. Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Familienwohnsitz)…
…Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar…
…Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar…
…eine sofortige Wohnsitzverlegung sprechen. Dass einem ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmer jedoch die abstrakte Möglichkeit der Versetzung an eine andere Baustelle droht, führt allerdings noch nicht dazu, die Aufwendungen für einen beruflich bedingten "Zweitwohnsitz" am Dienstort auf unbestimmte Dauer als Werbungskosten anzuerkennen. Auch vorliegendenfalls hat die…
…befinde sich an der Autobahn nach 8 km Tunnel und sei in keinem Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Für die An- und Abfahrt werde ihr das Pendlerpauschale gewährt und sie bekomme von ihrem Dienstgeber einen Fahrtkostenzuschuss. Zusätzlich zum Büro beinhalte ihr Dienstort 3 weitere Dienststellen…
…weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (2. Tatbestand). Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Familienwohnsitz)…
…verlässt oder so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann . Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt…
…gelte. Aus dieser Reiseregelung sei allerdings der Dienstort nicht unmittelbar ableitbar. Artikel 8 Abs. 1 laute: "Bei Montagearbeiten, das sind Arbeiten, die außerhalb des ständigen Betriebes (Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.), dessen Abgrenzung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat (wo keiner besteht, mit den Arbeitnehmern) festgelegt wird…
…Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (2. Tatbestand). Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Familienwohnsitz). Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im…
…Wien, da sich Ihr Dienstort ebenfalls in Wien befindet und somit kein erhöhter Verpflegungsaufwand angefallen ist, da hier die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sein müssten (Kürzung 852,22 €). 2. [nicht mehr strittig] 3. Ballkleid für Opernball: Hier liegen Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des …
…bin. Ad. 4. u. 5. In diesem Punkt werden die entscheidenden Kriterien bestätigt, nämlich der Dienstort L., weiters, dass eine jederzeitige und konkrete Versetzbarkeit vom Arbeitsort V. vorlag, sowie (bei einem von vornherein geplanten Einsatz meiner Person bis zum Bauende) eine maximale Beschäftigungsdauer von vier…
…sowie Spesen (€ 442,49) machte die Bw in ihrem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) als Reisekosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 geltend (insgesamt € 2.963,61). Nach dem auf Anforderung der Amtspartei vorgelegten Programm über die Zeit vom 11…
…2012 wurde der Berufung insoweit teilweise Folge gegeben, als ein Pendlerpauschale in Höhe von 1.716,24 € berücksichtigt wurde. Zur Begründung führte das Finanzamt aus: "Das große Pendlerpauschale steht dann zu, wenn dem Arbeitnehmer im lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels für die Fahrt…
…tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern auszugehen. Maßgebend sind weder die Bezeichnung noch subjektive Gesichtspunkte, sondern ausschließlich die objektiven Umstände (VwGH 18.10. 1989, 88/13/0185). Das sachliche Weisungsrecht ist auf den Arbeitserfolg gerichtet, während das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht…
… 33 Abs. 5) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von | 20 km bis…
…tatsächliche ständige Arbeitsstätte außerhalb des Betriebsortes liegt, dann ist nicht der Dienstort, sondern die regelmäßige Einsatzstelle als Dienstort des Arbeitnehmers anzusehen. Dienstort kann sohin auch die ständige Einsatzstelle außerhalb fester örtlicher Einrichtungen des Dienstgebers iS der Rechtsprechung oder bei Fahrtätigkeiten ein Fahrzeug sein (Doralt, EStG7…
…Wien (UFSW), GZ RV/0578-W/05 vom 16.11.2006, betreffend: Pendlerpauschale für einen slowakischen Arbeitnehmer, der nahezu täglich trotz mitbenutzter Kleinwohnung in Wien zu seiner Familie nach Bratislava heimfährt. Beilage Seite 8-14 Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates Wien (UFSW), GZ RV/0582-W…
…halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt…