…Arbeitnehmer | Dienstort der Arbeitnehmer | Anteil der Gemeinde | | 20 % | 20 % | 30 % | 30 % | % | DK | 0 | 0 | 5 % | 0 % | 5 % | UF | 0 % | 0 % | 1 % | 0 % | 1 % | W…
… 57 Abs. 3) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: bei einer Fahrtstrecke von 20 bis 40 km…
…oder - so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, daß ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann. Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Familienwohnsitz)…
…Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar…
…Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar…
…Maßgabe der lit. b bis j steht zusätzlich ein Pendlerpauschale sowie nach Maßgabe des § 33 Abs. 5 Z 4 ein Pendlereuro zu. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag, dem Pendlerpauschale und dem Pendlereuro sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. b) Wird dem Arbeitnehmer ein…
…eine sofortige Wohnsitzverlegung sprechen. Dass einem ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmer jedoch die abstrakte Möglichkeit der Versetzung an eine andere Baustelle droht, führt allerdings noch nicht dazu, die Aufwendungen für einen beruflich bedingten "Zweitwohnsitz" am Dienstort auf unbestimmte Dauer als Werbungskosten anzuerkennen. Auch vorliegendenfalls hat die…
…befinde sich an der Autobahn nach 8 km Tunnel und sei in keinem Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Für die An- und Abfahrt werde ihr das Pendlerpauschale gewährt und sie bekomme von ihrem Dienstgeber einen Fahrtkostenzuschuss. Zusätzlich zum Büro beinhalte ihr Dienstort 3 weitere Dienststellen…
…dass ihre Arbeitnehmer großteils am Dienstort der Bf. gearbeitet hätten. Sie habe keine Arbeitszeitkontrollen hinsichtlich jener freien Dienstnehmer durchgeführt, die ihre Tätigkeiten in ihren Geschäftsräumlichkeiten ausgeübt hätten. Davon zeuge auch die Äußerung von CD, wonach ihr hinsichtlich der gehaltenen Arbeitspausen keine Vorgaben gemacht worden und…
…verlässt oder so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann. Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt…
…gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 39 EGV (bzw. Art. 28 EWR-Abkommen und Art. 1 Freizügigkeitsabkommen Schweiz) und sei daher nicht anzuwenden. Die Verdrängungswirkung des Gemeinschaftsrechtes habe zur Folge, dass die nationale Regelung in jener Gestalt anwendbar bleibe, in der sie nicht mehr…
…weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (2. Tatbestand). Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Familienwohnsitz)…
…verlässt oder so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann . Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt…
…gelte. Aus dieser Reiseregelung sei allerdings der Dienstort nicht unmittelbar ableitbar. Artikel 8 Abs. 1 laute: "Bei Montagearbeiten, das sind Arbeiten, die außerhalb des ständigen Betriebes (Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.), dessen Abgrenzung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat (wo keiner besteht, mit den Arbeitnehmern) festgelegt wird…
…Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann (2. Tatbestand). Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Familienwohnsitz). Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im…
…Wien, da sich Ihr Dienstort ebenfalls in Wien befindet und somit kein erhöhter Verpflegungsaufwand angefallen ist, da hier die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten bekannt sein müssten (Kürzung 852,22 €). 2. [nicht mehr strittig] 3. Ballkleid für Opernball: Hier liegen Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des …
…bin. Ad. 4. u. 5. In diesem Punkt werden die entscheidenden Kriterien bestätigt, nämlich der Dienstort L., weiters, dass eine jederzeitige und konkrete Versetzbarkeit vom Arbeitsort V. vorlag, sowie (bei einem von vornherein geplanten Einsatz meiner Person bis zum Bauende) eine maximale Beschäftigungsdauer von vier…
…Abs 1 Z 16b EStG 1988 behandelt werden. Auch Tätigkeiten in einer ständigen Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes des Arbeitgebers sind als Dienstort des Arbeitnehmers anzusehen und befindet sich der Dienstnehmer bei einer solchen Tätigkeit nicht auf einer Reise iSd § 3 Abs 1 Z 16b EStG…
…sowie Spesen (€ 442,49) machte die Bw in ihrem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) als Reisekosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 geltend (insgesamt € 2.963,61). Nach dem auf Anforderung der Amtspartei vorgelegten Programm über die Zeit vom 11…
…2012 wurde der Berufung insoweit teilweise Folge gegeben, als ein Pendlerpauschale in Höhe von 1.716,24 € berücksichtigt wurde. Zur Begründung führte das Finanzamt aus: "Das große Pendlerpauschale steht dann zu, wenn dem Arbeitnehmer im lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels für die Fahrt…