…EStG 1988 vom wesentlich beteiligten GF einer GmbH dann erzielt werden, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftführer zufolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner Gesellschaft eingegliedert ist…
…lassen. Die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerrisikos und der laufenden Entlohnung treten demnach in den Hintergrund und kommt ihnen keine entscheidende Bedeutung zu. Im Ergebnis wird die Auffassung vertreten, dass die Beschäftigung des Geschäftsführers ungeachtet seiner gleichzeitigen Eigenschaft als wesentlich beteiligter Gesellschafter mit Ausnahme der…
…49 an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Strittig sind im gegenständlichen Verfahren die Festsetzung von DB und DZ für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers iHv € 9.112,54 für DB und iHv € 1.036,59 für DZ. Die darüber hinaus gehende Nachforderung…
…die auf eine Dienstnehmereigenschaft des 90 %ig beteiligten Gesellschafters schließen lassen würden. Anlässlich der Übernahme von 65 % der Anteile an der Rechtsmittelwerberin im Kalenderjahr 1997 habe sodann der wesentlich beteiligte Gesellschafter eine persönliche Haftung für sämtliche aushaftenden Bankverbindlichkeiten in Höhe von S 30,852.589…
…eindeutigen Erkennbarkeit der Eingliederung des Geschäftsführers in den Organismus des Betriebes der Berufungswerberin in den Hintergrund und kommt ihnen keine entscheidende Bedeutung zu. Im Ergebnis wird die Auffassung vertreten, dass die Beschäftigung des Geschäftsführers ungeachtet seiner gleichzeitigen Eigenschaft als wesentlich beteiligter Gesellschafter mit Ausnahme der…
…26.1.2006, 2005/15/0152). Auf Grund dieser Feststellungen weist die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Geschäftsführers somit - unter Außerachtlassung der Weisungsgebundenheit - die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf, sodass die von der Gesellschaft bezogenen Vergütungen des Geschäftsführers als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich…
…Lehre und Rechtsprechung getroffenen Aussagen über die Merkmale der Dienstnehmereigenschaft im Sinne des § 25 in Verbindung mit § 47 EStG 1988 nur eben in dem - oben dargelegten - gesetzlich eingeschränkten Umfang zutreffen. Die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers sind daher aufgrund dessen Eingliederung in den geschäftlichen…
…Bedachtnahme auf die vertragliche Vereinbarungen ankommt. Der wesentlich beteiligte Geschäftsführer einer GmbH bezieht dann Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung…
… 9.2.2005, 2001/13/0199). Zusammengefasst weist somit die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Geschäftsführers - unter Außerachtlassung der Weisungsgebundenheit - im Prüfungszeitraum die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf, sodass die von der Gesellschaft bezogenen Vergütungen des Geschäftsführers als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2…
…der Gesellschafter-Geschäftsführer ein Unternehmerwagnis getragen hat und laufend entlohnt wurde oder nicht, kommt es nach den Ausführungen des verstärkten Senates nicht mehr an (vgl. auch VwGH 23.11.2004, 2004/15/0068). Auf Grund dieser Feststellungen weist die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Geschäftsführers somit…
…etc. In dem dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes unmittelbar nachfolgenden Erkenntnis vom 23.4.2001, 2001/14/0054, und in zahlreichen späteren Judikaten hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass das in § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 für wesentlich beteiligte Gesellschafter normierte Vorliegen "sonst aller Merkmale…
…2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer GmbH dann erzielt, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft eingegliedert ist,…
…an den Inhalt der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten und an seine handelsrechtliche Stellung nicht anknüpft, weshalb der Annahme einer Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft auch der Umstand nicht entgegen steht, dass der Gesellschafter nicht handelsrechtlicher Geschäftsführer der Gesellschaft ist…
…vermeint, mit dem Fehlen eines Urlaubsanspruches für den Gesellschafter-Geschäftsführer mangle es an einem wesentlichen Merkmal der Dienstnehmereigenschaft, die nicht einen Ausfluss der Weisungsungebundenheit darstelle, so ist diesbezüglich darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur den Aussagen des Verfassungsgerichtshofes in den Erkenntnissen vom 1…
…E. L. ist geschäftsführender Gesellschafter und ist zu 100% an dem Unternehmen beteiligt. Im Zuge eines Prüfungsverfahrens durch das FA für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2000 und 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2001 wurden die Geschäftsführerbezüge des Ing. E. L…
…Abwicklerin) wurde Frau Ma. D. bestellt. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung wurde zur Abklärung des Gesamtbildes der Rechtsverhältnisse zwischen der GmbH und dem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer und zur Überprüfung der Einkunftsart des Geschäftsführergehaltes der Bw. vom Finanzamt ein umfangreicher Fragenkatalog zugesandt. Dieser wurde mit Schriftsatz…
…beteiligt und übt seit Dezember 2000 die alleinige Geschäftsführung für die Bw. aus. Im Zuge ua. die Jahre 2001 - 2003 betreffenden GPLA-Prüfung stellte der Prüfer fest, dass die von der Bw. an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlten Gehälter als Arbeitslohn im Sinne des…
…einer Insolvenz der Gesellschaft Leistungen aus dem IESG zustehen, weil diesen im Bereich des IESG offensichtlich nicht Dienstnehmereigenschaft zugestanden werde. Auch interessant sei die Sichtweise aus dem Blickwinkel des Sozialversicherungsrechtes. Während "normale" Dienstnehmer nach dem ASVG pflichtversichert seien, seien wesentlich beteiligte Geschäftsführer nach dem GSVG…
…In der Berufung vom 7. April 2006 gegen den diesbezüglich vom Finanzamt erlassenen Bescheid brachte die Berufungswerberin Folgendes vor: Die Abgabenbehörde begründet die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für Entgelte, die der unstrittig wesentlich beteiligte Geschäftsführer DI B von der Gesellschaft erhalten hat, mit einem Verweis auf…
…eine Tätigkeit des wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführers, welche auf Dauer angelegt ist, unter § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu subsumieren sei und die ausbezahlten Vergütungen daher in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer einzubeziehen sei. Alleine aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschaft dem Geschäftsführer ebenso…