…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringen Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt. Die in § 65 AbgEO enthaltene Regelung der Forderungspfändung sieht…
…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in § 56 AbgabenEO enthaltene Regelung der Forderungspfändung…
…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in § 56 AbgEO enthaltene Regelung der…
…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in § 56 AbgEO enthaltene Regelung der…
…der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung zu keiner Pfändung führte, sei es, dass keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden oder der Abgabepflichtige nicht angetroffen wurde. Die Pfändungsgebühr fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an…
…51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringen Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt. Die in § 65 AbgEO enthaltene Regelung der Forderungspfändung sieht…
…Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird (vgl. Liebeg, AbgEO-Kommentar…
…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in § 56 AbgEO enthaltene Regelung der Forderungspfändung…
…aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird (vgl. Liebeg…
…zugestellt werden. Die Pfändungsgebühr gem. § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO sei eine reine Amtshandlungsgebühr und falle entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt werde. Auch stelle die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diene…
…Kosten sowie die Kosten der Überstellung." Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Nach der Aktenlage…
…Die Pfändungsgebühr gem. § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung "Pfändung" durchgeführt wird (siehe hiezu Liebig, Abgabenexekutionsordnung, Kommentar, § 26 TZ 5). Die Bf. bestreitet weder dem Grunde…
…Die Pfändungsgebühr gem. § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung "Pfändung" durchgeführt wird (siehe hiezu Liebig, Abgabenexekutionsordnung, Kommentar, § 26 TZ 5). Die Bf. bestreitet weder dem Grunde…
…worden. Die Pfändungsgebühr gem. § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (s. dazu auch Liebeg, Abgabenexekutionsordnung § 26 TZ 5). Auch stellt die Forderungspfändung eine…
…der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung Kommentar, § 26, Tz 5). Die der Bw. als Vollstreckungsschuldnerin vorgeschriebenen Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens setzen sich zusammen aus der Pfändungsgebühr…
…der als Exekutionstitel für die vorgenommene Lohnpfändung diente. Die Pfändungsgebühr gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme…
…Vollstreckung - der Bw. wurde allerdings nicht angetroffen) durch, auf Grund derer es mit Datum 1. April 2008 einen Bescheid über Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens erließ, in dem Pfändungsgebühr von € 44,09 und Auslagenersätze von € 0,55 festgesetzt wurden. Die steuerliche…
…die Uneinbringlichkeit der haftungsgegegenständlichen Abgaben nicht bestritten werde. Auf Grund des Konkurses der GmbH sei evident, dass nicht einmal Masseverbindlichkeiten bedient werden könnten. Die dem Haftungspflichtigen angelastete Pflichtverletzung müsse kausal für die Uneinbringlichkeit der von der Haftung umfassten Abgaben sein. Im vorliegenden Fall sei vor…
…mangels weiterer verfügbarer Mittel nicht mehr bedient wurden. Für eine derartige Privilegierung von Neugläubigern anlässlich der Erfüllung von Zug-um-Zug-Geschäften bestand aber kein rechtlicher Grund, weil sich das Gleichbehandlungsgebot auch auf Zahlungen bezieht, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind (vgl. VwGH 19…
…VwGH 20.5.1987, 86/13/0117). Da die Pfändungsgebühr bereits auf Grund der Tatsache anfällt, dass eine Amtshandlung im Vollstreckungsverfahren (Pfändung) durchgeführt wird und für die Abgabenbehörde erster Instanz kein Anlass bestand, an der Zulässigkeit der durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen zu zweifeln, war das Finanzamt nicht…