…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringen Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt. Die in § 65 AbgEO enthaltene Regelung der Forderungspfändung sieht…
…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in § 56 AbgabenEO enthaltene Regelung der Forderungspfändung…
…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in § 56 AbgEO enthaltene Regelung der…
…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in § 56 AbgEO enthaltene Regelung der…
…Stoll 78 f; VwGH ). Die Pfändungsgebühr fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag (abgenommenen Geldbetrag) bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (Amtshandlungsgebühr). Eine spätere Herabsetzung der Abgabenschuld ist auf die Pfändungsgebühr ohne Einfluss (zB BFG 3.7.2020, RV/6100644/2019…
…Die Pfändungsgebühr fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (BFG 18.12.2024, RV/7101755/2024). Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von § 26 Abs 1 AbgEO, der vorsieht, dass eine Gebühr "anlässlich" einer…
…der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung zu keiner Pfändung führte, sei es, dass keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden oder der Abgabepflichtige nicht angetroffen wurde. Die Pfändungsgebühr fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an…
…51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringen Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt. Die in § 65 AbgEO enthaltene Regelung der Forderungspfändung sieht…
…die Gebühren nach Abs. 1 festgesetzt wurden, auf Antrag aufzuheben. ….“ Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die…
…Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird (vgl. Liebeg, AbgEO-Kommentar…
…werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Die in § 56 AbgEO enthaltene Regelung der Forderungspfändung…
…aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird (vgl. Liebeg…
…zugestellt werden. Die Pfändungsgebühr gem. § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO sei eine reine Amtshandlungsgebühr und falle entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt werde. Auch stelle die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diene…
…Kosten sowie die Kosten der Überstellung." Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird. Nach der Aktenlage…
…fallen die Kosten der Vollstreckung dem Verpflichteten zur Last und sind gemäß § 3 einzutreiben. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an…
…Die Pfändungsgebühr gem. § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung "Pfändung" durchgeführt wird (siehe hiezu Liebig, Abgabenexekutionsordnung, Kommentar, § 26 TZ 5). Die Bf. bestreitet weder dem Grunde…
…Die Pfändungsgebühr gem. § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung "Pfändung" durchgeführt wird (siehe hiezu Liebig, Abgabenexekutionsordnung, Kommentar, § 26 TZ 5). Die Bf. bestreitet weder dem Grunde…
…worden. Die Pfändungsgebühr gem. § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (s. dazu auch Liebeg, Abgabenexekutionsordnung § 26 TZ 5). Auch stellt die Forderungspfändung eine…
…werden; sie sind mit Bescheid festzusetzen. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (siehe Liebeg…
…der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung durchgeführt wird (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung Kommentar, § 26, Tz 5). Die der Bw. als Vollstreckungsschuldnerin vorgeschriebenen Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens setzen sich zusammen aus der Pfändungsgebühr…