Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28. November 2007 - über die Berufung des B, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. Oktober 2003 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO nach der am 28. November 2007 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden…
…Rz 8, samt Judikaturzitaten). Dies ist in vorliegendem Fall jedoch nicht gegeben. Die beanstandete Berufungsvorentscheidung ist durch Einbringung des Vorlageantrages aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Im Übrigen ist der vorgebrachte Stundungsgrund - wie das Finanzamt bereits ausgeführt hat - durch die Ergänzung vom 27. Dezember 2012, weggefallen. Hinsichtlich…
…Entrichtung der Haftungsschuld keine erhebliche Härte erblickt werden. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 6.5.2009 Berufung erhoben. Die Bescheidbegründung gehe keineswegs auf die außergewöhnlichen Stundungsgründe ein. Die Finanzbehörde nehme nicht auf die unbeeinflussbaren gesundheitlichen Umstände Bezug, sondern lediglich auf die Einkunftsverhältnisse der…
…Stundungsgrund dar. Zwar kommt eine Stundung während eines anhängigen Verwaltungsgerichtshofverfahrens durchaus in Betracht, aber nicht wegen dieses Beschwerdeverfahrens, sondern wenn von diesem unabhängig die Voraussetzungen des § 212 BAO erfüllt sind. Die Einbringung eines Rechtsmittels oder auch einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde begründet allein noch keine erhebliche Härte der…
…es im Ermessen der Behörde, die beantragte Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Abgabenbehörde hat den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dabei obliegt die Darlegung der Voraussetzungen dem Begünstigungswerber, der diese aus…
…100/75589/14/2001 wies das HZA Wien den Antrag auf Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Stundung) gem. Art. 229 ZK iVm § 212 BAO ab mit der Begründung, dass seitens des Bf. weder eine Sicherheitsleistung angeboten wurde noch dem Anbringen beweiskräftige Unterlagen beigefügt waren, die erkennen lassen…
…Rechtsschutzsuchende generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels zu belasten. Nachdem aus der Formulierung "es ist verfassungswidrig, Rechtsschutzsuchende generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels zu belasten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma A-GmbH, vertreten durch Herrn Dkfm. Claus Kuffner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1180 Wien, Schumanngasse 18, vom 18. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 12…
…erfüllen und daran anschließend in weiterer Folge die offenen Finanzverbindlichkeiten. Die Berufungswerberin sei nunmehr in der Lage zumindest einen monatlichen Betrag von 500,00 € auf die offenen Finanzverbindlichkeiten zu akontieren und werde die Überweisung unverzüglich vornehmen, wobei die weiteren monatlichen Raten bis zum 7…
…wurde aufgefordert, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 37.172,46 € unverzüglich und die Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 536,45 € bis 20.06.2008 zu entrichten. Mit Schiftsatz vom 29.05.2008 wurde durch den ausgewiesenen Vertreter das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Maria Brandstetter, Rechtsanwältin, 1010 Wien, Stephansplatz 4/VIII, vom 3. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 4. Dezember 2007 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
…so lange aufzuschieben, bis dies nicht mehr der Fall ist. Würde also ein Abgabepflichtiger aufgrund seiner aktuellen Verhältnisse bei sofortiger Abgabenentrichtung in eine wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis geraten, muss dieser glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, dass und aus welchen Gründen in einer absehbaren Frist mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., Adresse-1, vor dem Insolvenzverfahren vertreten durch Szauer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1030 Wien, Mohsgasse 1/10, vom 10. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 12. September 2012 über die…
…Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Im Sinne des § 183 Abs.3 BAO ist von der Aufnahme beantragter Beweise abzusehen, wenn die unter Beweis zu stellende Tatsachen als richtig anerkannt werden oder unerheblich sind. Im gegenständlichen Verfahren wird nachstehender Sachverhalt als entscheidungsrelevant angesehen: Am 19…
…rechtswidrig. Die Einbringung eines Rechtsmittels begründet alleine noch keine erhebliche Härte des strittigen Abgabenbetrages. Eine solche Härte liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten…
…oder eine Abgabennachsicht gewährt wird, entsprochen würde. Das Finanzamt hat daher in Anbetracht der zu befürchtenden Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschulden zu Recht keine Stundung gewährt. Bei dieser Sachlage ist nicht mehr auf das Vorliegen einer erheblichen Härte, die durchaus gegeben sein mag, einzugehen…
…hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des § 167 Abs. 1 BAO offenkundig sind. Die Darlegung der beiden Voraussetzungen…
…einer erfolgreichen Erledigung des Ansuchens gereichen. Nach Ruppe/Achatz, UStG 1994 4 , § 21, Tz. 27 werden Stundungen von Umsatzsteuervorauszahlungen grundsätzlich nicht bewilligt (vgl. RAE, Rz. 242, wonach bei der Umsatzsteuer "ein strenger Maßstab anzulegen" ist). Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 29. Oktober 2013
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Heinrich Balas, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Operngasse 18/12a, vom 7. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. Juni 2006 sowie vom 4. Juli 2006 betreffend Zahlungserleichterung gemäß…
…Februar 2013 ein Vermögensverzeichnis, in dem sie laufende Bezüge als ordentliche Professorin für Violine an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien in Höhe von jährlich brutto € 100.000,00 bekanntgab. Daneben erziele sie Honorare für Auftritte in Höhe von € 4…