Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28. November 2007 - über die Berufung des B, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. Oktober 2003 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO nach der am 28. November 2007 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden…
…Rz 8, samt Judikaturzitaten). Dies ist in vorliegendem Fall jedoch nicht gegeben. Die beanstandete Berufungsvorentscheidung ist durch Einbringung des Vorlageantrages aus dem Rechtsbestand ausgeschieden. Im Übrigen ist der vorgebrachte Stundungsgrund - wie das Finanzamt bereits ausgeführt hat - durch die Ergänzung vom 27. Dezember 2012, weggefallen. Hinsichtlich…
…ein Zahlungserleichterungsansuchen ein, mit welchem die Stundung eines Abgabenrückstandes in Höhe von 29.468,24 € bis zur Veranlagung des Geschäftsführers der Bf. "vorläufig bis zum 31.8.2016" beantragt wurde. Als Begründung wurde vorgebracht, dass die Veranlagung des Geschäftsführers der Bf. seit zirka einem…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 1. Vorverfahren: Die Beschwerdeführerin ***Bf1*** (***1***) - in der Folge als Bf bezeichnet - veranstaltete im Oktober 2010 ein Pokerturnier. Am 22.11.2010 meldete die Bf eine Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf) führte in den Jahren 2007 und 2008 als Franchisenehmer einer Unternehmenskette eine Speisen- und Getränkezustelldienst. Im Zuge einer GPLA-Prüfung wurde festgestellt, dass im Prüfungszeitraum als…
…23. Dezember 2011 erlassen worden. Die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen diese Bescheide sei bis 6. September 2012 gewährt worden. Der nunmehr auf dem Abgabenverrechnungskonto ersichtliche Rückstand in Höhe von € 318.440,95 setze sich wie folgt zusammen: Steuernachzahlungen UST 2004, 2005, 2007…
…zu Steuernummer 93 XY von E beantragt. Eine Begründung enthielt dieser Antrag nicht. Dieses Ansuchen wurde seitens des Finanzamtes Salzburg-Land mit Bescheid vom 14. Jänner 2013 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass in einem Ansuchen um Zahlungserleichterung alle Umstände darzulegen sind…
…Vermögen vorhanden sind (vgl Ritz, BAO6, § 212 Tz 7 mwN). Die Bf. konzedierte auch, dass allein der Umstand, dass ein Nachsichtsansuchen noch unerledigt ist, nicht genügt, um eine erhebliche Härte zu begründen. Im konkreten Fall war es jedoch so, dass für diese Abgabennachforderungen unter keinen…
…Nov. 2013 bis Mai 2014 mit Ausnahme des März entrichtet. Der Bf wurde darauf hingewiesen, dass im Sinne der ständigen Rechtsprechung des VwGH (insb. Rechtssätze zu den Zln. 93/13/0172 und 2001/15/0056) eine Darlegung wonach keine Gefährdung der Einbringlichkeit gegeben ist, nicht…
…00 und einer Gesellschaftssteuer in Höhe von € 71.401,17 zu Recht bestand. Neben diesen Abgabenverbindlichkeiten wurden noch Aussetzungezinsen in Höhe von insgesamt € 26.303,54 von der belangten Behörde vorgeschrieben. Damit ergibt sich ein Gesamtrückstand in Höhe von € 278.416,71…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des B, vom 2. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes K-Stadt vom 30. August 2013 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
…2008 und liege bald zehn Jahre zurück. Es werde um genaue Darlegung, warum die einzelnen Posten nicht verjährt sind bzw. welche Umstände die Verjährung gehemmt haben sollen gebeten. Des Weiteren setze eine persönliche Haftung Verschulden oder zumindest leichte Fahrlässigkeit voraus, was nicht vorliege. Der Bf…
…nach §§ 57 GSpG und stellte gleichzeitig Stundungsanträge gemäß § 212 BAO. Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel wies mit dem Bescheid vom 31.03.2017 die Ansuchen der Beschwerdeführerin (Bf.) vom 13.01.2014, 13.02.2014, 18.03.2014, 17.04.2014, 09.05…
…Entrichtung der Haftungsschuld keine erhebliche Härte erblickt werden. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 6.5.2009 Berufung erhoben. Die Bescheidbegründung gehe keineswegs auf die außergewöhnlichen Stundungsgründe ein. Die Finanzbehörde nehme nicht auf die unbeeinflussbaren gesundheitlichen Umstände Bezug, sondern lediglich auf die Einkunftsverhältnisse der…
…und die schlüssige Darlegung der Gründe, aus denen die Behörde der Ansicht ist, der Abgabenpflichtige habe diesen Tatbestand verwirklicht. 2. Die Behauptung, dass die Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert ist, und die schlüssige Darlegung der Gründe, aus denen die Behörde der Ansicht ist…
…geraten, muss diese glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, dass und aus welchen Gründen in einer absehbaren Frist mit einer solchen Verbesserung ihrer finanziellen Verhältnisse zu rechnen ist, die ihr dann eine Entrichtung der Abgabenschulden ermöglichen wird. Da ein in diese Richtung zielendes Vorbringen nicht erstattet wurde…
…in Raten bewilligen, wenn die sofortige volle Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit nicht gefährdet wird. Dabei hat der Abgabepflichtige im Ansuchen die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterung aus eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen (VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224…
…Stundungsgrund dar. Zwar kommt eine Stundung während eines anhängigen Verwaltungsgerichtshofverfahrens durchaus in Betracht, aber nicht wegen dieses Beschwerdeverfahrens, sondern wenn von diesem unabhängig die Voraussetzungen des § 212 BAO erfüllt sind. Die Einbringung eines Rechtsmittels oder auch einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde begründet allein noch keine erhebliche Härte der…
…es im Ermessen der Behörde, die beantragte Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Abgabenbehörde hat den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Dabei obliegt die Darlegung der Voraussetzungen dem Begünstigungswerber, der diese aus…
…sind, wirtschaftlich tragen muss. Keinesfalls können derartige Standard-Gewährleistungsklauseln dahingehend gedeutet werden, dass eine Vertragspartei bei Vertragsabschluss genau über eine bestimmte Abgabenart, welche in der Vergangenheit zu Unrecht nicht bezahlt worden war, Bescheid wusste. Im Gegenteil. Gerade weil die Parteien eben diese Verbindlichkeiten nicht kannten…