…von diesem am 2.11.2005 an seinen Mandanten weitergeleitet worden sei. Da an den beiden nachfolgenden Tagen auch Kontoauszüge aus Deutschland nicht bei dem Bw. eingetroffen seien, sei davon auszugehen, dass sowohl die Auszüge als auch die Buchungsmitteilung auf dem Postweg verloren gegangen seien…
…konnte auch der Umstand, dass auch die am 15. November 2007 fällige Einkommensteuervorauszahlung 10-12/2007 wiederum verspätet, nämlich gar erst am 31. Dezember 2007, entrichtet wurde. Die Glaubwürdigkeit des Vorbringens, dass die Buchungsmitteilung und der Zahlschein am Postweg verloren gegangen wären, wird dadurch nicht…
…Die Steuernachforderungen 2003 resultierten daraus, dass offenbar eine Umsatzsteuervoranmeldung fehle, wobei unklar sei, ob das Formular am Postweg zum Finanzamt verloren gegangen sei oder ob die Gattin des Bf übersehen habe, diese einzureichen. Sicher sei, dass der Bf von der Nichteinreichung der Umsatzsteuervoranmeldung keine Kenntnis…
…in der Kanzlei des Notars Dr. K. verlegte und (zunächst) verlorene Kuverts später (wieder) entdeckt würden als dass solche acht am Weg bis zur Zustellung verloren gegangene Kuverts wiederaufgefunden würden, was im Beschwerdefall mangels (Wieder-)Auffinden der Kuverts dafür spricht, dass diese Kuverts vor der…
…in der Kanzlei des Notars Dr. K. verlegte und (zunächst) verlorene Kuverts später (wieder) entdeckt würden als dass solche acht am Weg bis zur Zustellung verloren gegangene Kuverts wiederaufgefunden würden, was im Beschwerdefall mangels (Wieder-)Auffinden der Kuverts dafür spricht, dass diese Kuverts vor der…
…in der Kanzlei des Notars Dr. K. verlegte und (zunächst) verlorene Kuverts später (wieder) entdeckt würden als dass solche acht am Weg bis zur Zustellung verloren gegangene Kuverts wiederaufgefunden würden, was im Beschwerdefall mangels (Wieder-)Auffinden der Kuverts dafür spricht, dass diese Kuverts vor der…
…in der Kanzlei des Notars Dr. K. verlegte und (zunächst) verlorene Kuverts später (wieder) entdeckt würden als dass solche acht am Weg bis zur Zustellung verloren gegangene Kuverts wiederaufgefunden würden, was im Beschwerdefall mangels (Wieder-)Auffinden der Kuverts dafür spricht, dass diese Kuverts vor der…
…vor. Die Berufung gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid für KESt 1991 bis 1997, die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide 1991 bis 1997 und gegen die Gewerbe-, Vermögen- und Erbschaftssteueräquivalentbescheide für 1991 bis 1993 war der genannten Rechtsmittelbehörde bereits davor am 22. November 2000 zur Entscheidung zugeleitet worden…
…des Sachverhaltes zu den angeführten Anträgen innerhalb von 14 Tagen. Zur Begründung führte der Bw an, dass er in den Anträgen auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2004 und 2005 ausdrücklich eine Auszahlung im Postweg beantragt habe. In der Buchungsmitteilung Nr. 2 vom 12…
…nicht bei den Erlagscheinen dabei war, die er am 15. November 2002 an das Geldinstitut zwecks Abbuchung weitergeleitet habe. Die vom Finanzamt als "Serviceleistung" bezeichnete vierteljährliche Zusendung der Buchungsmitteilungen samt Erlagscheinen laufe seit Jahrzehnten nach dem gleichen System ab, sodass sich der Abgabepflichtige darauf verlassen…
…hat am Sonntag, den 1.3.2009 - somit auch bereits nach Ablauf der Berufungsfrist - in FinanzOnline lediglich ein Berufungsformular ausgefüllt und anschließend ausgedruckt, nicht aber zu diesem oder einem späteren Zeitpunkt elektronisch abgesandt und eingebracht. Dem Begleitschreiben vom 5.5.2009, eingebracht im Postweg am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…
…der Begründung, dass eine Buchungsmitteilung kein anfechtbarer Bescheid im Sinne des § 92 BAO sei. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung, deren Inhalt mangels Relevanz nicht wiedergegeben wird, wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 29. Dezember 2008 als unbegründet abgewiesen. Dagegen beantragte der Bw. am 10. Jänner 2009…
…vom 1. August 2005 (Datum der Einbringung) gegen die Buchungsmitteilung Nr. 1 des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 21. Juli 2005 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Am 21. Juli…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 2. April 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Johann Smolka, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1994 und 1995 nach in Wien durchgeführter mündlicher…
…ersichtlich - am 10. November 2004 von der Buchhaltungsabteilung in Zürich mit der Post an die zuständige Filiale der Bank geschickt worden wäre. Da diese aber ihre Adresse geändert hätte - was der für die Überweisung zuständigen Sachbearbeiterin aber nicht bekannt gewesen wäre -, hätte sich der Postweg…
…zum Fälligkeitstag, dem 15. November 2004 entrichtet hatte. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. Folgendes aus: Er habe am 28. Oktober 2004 die Buchungsmitteilung Nr. 6 erhalten, in welcher als Kontostand ein Rückstand von 3.047,72 angeführt worden sei, ohne dass…
…Buchungsmitteilungen des Finanzamtes nicht zugekommen seien. Der Hinweis des Finanzamtes, bei der Zusendung derartiger Mitteilungen handle es sich um Serviceleistungen, sei "wohl ein Hohn, jedenfalls keine Serviceleistung". Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d) nicht spätestens am…
…19. April 2006 beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat und legte eine Kopie der Buchungsmitteilung, die vom steuerlichen Vertreter fristgerecht am 28. Juli 2005 an den Bw…
…Die Zustellung der Buchungsmitteilung betreffend diese Einkommensteuervorauszahlung sei am 28.7.2003 an den steuerlichen Vertreter erfolgt. Die Buchungsmitteilung sei dann nach Prüfung im Postweg an die Ordinationsadresse des Bw. weitergeleitet worden und dort nach "Urlaubseintritt" eingelangt. Die Ordination sei dann am 25.8.2003…