Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen des Bw., vom 23. November 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 19. Oktober 1998 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1992 und 1993, vom 20. Oktober 1998 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1994 sowie Umsatzsteuer 1995 und…
Das FA wies das Berufungsbegehren zu den Rechnungen der H. GmbH mit dem Hinweis ab, ein Unternehmen mit dieser Firmenbezeichnung am Standort 8888 G. R.Gasse 25 sei im Firmenbuch nie eingetragen gewesen. Eine Namensänderung auf H. GmbH habe frühestens mit dem Ausscheiden des ehemaligen…
Die Rechnung der Fa. Kr. vom 17. Juni 1992 über den Kauf von 10 Holzfenstern sei bei der BP zu Unrecht als Beweis für einen Doppelabzug von Kosten beurteilt worden. Tatsächlich seien beim Umbau je 10 neue Fenster im Erdgeschoß und im Obergeschoß eingebaut worden…
Inwiefern dies ein Indiz für den Bw. als Verfasser aller genannten Schriftstücke darstellt, muss ohne weitere Sachverhaltsfeststellungen dahingestellt bleiben. Zu erinnern ist allerdings daran, dass der Bw. im BP-Verfahren eingeräumt hatte, der Abgabenbehörde vorgelegte Erklärungen verschiedener Personen selbst verfasst und den betreffenden Personen anschließend…
Im hier zu beurteilenden Fall ist aber keinesfalls von solchen Lohnkosten auszugehen. Einerseits waren die Arbeiten nicht von Dienstnehmern erbracht worden, sodass Lohnnebenkosten nicht anfallen konnten. Anderseits ist den Aussagen des Bw. und von Heinz J. zu entnehmen, dass die zum Einsatz gekommenen, vorwiegend ausländischen…
…weil dies bereits im Rahmen der "Bruttoverrechnung" bei den laufenden Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfolgt sei. Auch beim Spekulationsgewinn für das Objekt in U.-Ort habe eine Hinzurechnung der im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bereits berücksichtigten Vorsteuern (42.051,47 S…
…eine analoge Regelung vor. Demnach kann der Steuerpflichtige entscheiden, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldete Umsatzsteuer und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten (Nettoverrechnung) oder als Einnahmen/Werbungskosten (Bruttoverrechnung) behandelt. Entscheidet sich der Unternehmer für die zweite Variante, stellen die vom Wahlrecht…
…können entweder als durchlaufende Posten (Nettoverrechnung) oder entsprechend dem Zu- und Abfluss (Bruttoverrechnung) behandelt werden (§ 4 Abs 3, dritter Satz; jährliches Wahlrecht; vgl E 1.12.1992, 88/14/0004, ÖStZB 1993, 413 ). Bei der Bruttoverrechnung werden die Umsatzsteuerzahlungen als Betriebseinnahmen bzw Betriebsausgaben berücksichtigt." (Doralt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Geschäftsführer, 1230 Wien, Anton-Baumgartner-Straße 44/C7/302, vertreten durch Dkfm. Eric Pencik, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Argentinierstraße 19/4, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1995…
…00 entstand. Der Bw. begehrt die am 13.3.2003 unstrittig geleistete Zahlung in Höhe von € 16.102,00 mit einem auf Umsatzsteuer-Zahllasten (Bruttoverrechnung) entfallenden Betrag von € 9.548,48 als Betriebsausgabe. Ein solcher Betrag ergäbe sich nach Auffassung des Bw. bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw. in Liquidation, AdresseBw., vertreten durch Stb, vom 21. Oktober 2005 und vom 23. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 30. und 31. August 2005 und vom 18…
Was den in der mündlichen Verhandlung vom 22. November 2012 erhoben Einwand anlangt, es wäre von der Abgabenbehörde zu prüfen gewesen, ob nicht ein atypischer Arbeitsgestellungsvertrag vorliege, demzufolge die Arbeitnehmer in wirtschaftlicher Betrachtung als solche des Gestellungsnehmers (Bw.) zu qualifizieren seien, ist ausführen, dass dieser…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch F&C.Wirtschpr.GmbH, vom 26. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 13. Dezember 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1998 im Beisein der Schriftführerin xxx nach der am 10…
Seitens des Bw gab es keinerlei Zusicherung zu einem Rückkauf der Schotterabbaurechte an seinen Bruder. Dieser hatte allerdings -wie er dem Bw gegenüber zugestand- die Absicht, nach Durchgehen des Ausgleiches die Abbaurechte wieder zurück zu kaufen. Aus dieser Sichtweise ergibt sich nach Ansicht des Bw…
…im Sinne der BAO. Tz 14. bezahlte USt beim Bruttorechner Die im Rahmen der Bruttoverrechnung in Ansatz zu bringende bezahlte Umsatzsteuer ist gemäß der unten angeführten Aufstellung zu berichtigten. | | 1995 | 1996 | 1996 | bezahlte USt lt. EAR | 0,00 S…
… 4 Abs. 1 EStG 1988 (Bruttoverrechnung) erfolgen. Der Berufungswerber hätte sowohl im Jahr 2007 als auch im Jahr 2008 Anteile an Kapitalgesellschaften aus betrieblichen Mitteln erworben. In der Bilanz (Konto 880) seien diese Anteile als sich im Betriebsvermögen befindliche Aktiva dargestellt worden. Im Jahr 2008…
…Tz 1 : nicht erklärte Erlöse, Tz 4 : gutachterliche Tätigkeit, Tz 5 : Vorsteuerabzug Tz. 8 : Korrektur Netto-Bruttoverrechnung). Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass der Bw. selbst (durch seinen steuerlichen Vertreter) für das Jahr 2005 eine berichtigte Umsatz- und Einkommensteuererklärung überreichte, die Auswirkungen auf die erklärten Umsätze…
…der Umsatzsteuer-Verrechnung stehen Einnahmen- Ausgabenrechnern (Anm: wie dem Bw.) sohin wahlweise die Bruttoverrechnung als auch die Nettoverrechnung zur Verfügung. Mit der Konsequenz, dass im Falle der Bruttoverrechnung die vom Steuerpflichtigen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Vereinnahmung als Betriebseinnahme und im Zeitpunkt der…
…I." sowie den Angaben lt. Selbstanzeige und die zusätzlichen Betriebsausgaben zu berücksichtigen und die im Betreff angeführten Bescheide entsprechend abzuändern." Die Betriebsprüfung nach dazu wie folgt Stellung: "Die Bruttoverrechnung durch die BP erfolgte in den Jahren 1998 und 1999, weil laut EStR Rz 754 dies…
…in Höhe von 6.053,21 Euro bekannt gegeben; in der Einkommensteuererklärung 2004 vom 15. Dezember 2005 ein (durch Bruttoverrechnung ermittelter) Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von 39.262,22 Euro. (V) Mit Schreiben des Bw. vom 16. Dezember 2005 wurde das Berufungsbegehren dahingehend präzisiert…