…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten…
…Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten…
…ist nichts entgegen zu halten. Der im Streitfall zu Grunde liegende Sachverhalt, wie er auch dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen zu Grunde gelegen ist, lässt jedoch zum einen keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass die R. zum Zeitpunkt der Überführung der Waren in den zollrechtlich…
…Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten…
Zuge der mündlichen Verhandlung daher nichts gewinnen. Die Berufungsbehörde musste davon ausgehen, dass die R. rechtlich nicht mehr existierte und daher als Zollschuldner ausfiel. Die Abgabenbehörde konnte daher unter Bezugnahme auf § 72a ZollR-DG nicht von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer bei der Bf…
…widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf (VwGH 23.4.1998, 95/15/0145, VwGH 22.9.1999, 96/15/0049; VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Ein rechtskräftiges Strafurteil entfaltet nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Falle der Verurteilung bindende Wirkung…
…dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate 1-9/1996 wissentlich eine Verkürzung an Umsatzsteuer iHv. 1,295.031,-- S bewirkt, indem im genannten Voranmeldungszeitraum erzielte Leistungserlöse in Millionenhöhe steuerlich nicht erfasst und über ein Schwarzgeldkonto vereinnahmt worden wären. Aus diesem Strafurteil, mit…
… in der Folge kurz: I.). In dem mit 15. Dezember 2003 datierten Bericht über das Ergebnis einer die Jahre 1997 bis 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden in hier zu interessierender Hinsicht folgende Feststellungen getroffen (vgl. Tz 20 "Außerbücherliche Hinzurechnungen" des Berichtes): a) Nicht absetzbare Beträge…
…der Beistatuten der M.). Eine diesbezügliche zweifelsfreie Dokumentation bzw. Konkretisierung ist gegenständlich nicht erfolgt. Wird diese "erhöhte" Mitwirkungspflicht verletzt, hat die Abgabenbehörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen. Zur Bindungswirkung des vorliegenden rechtskräftigen Strafurteiles in der Strafsache "DI P. und D.K."…
… 2000: 960.058,00 S; 2001: 1,035.124,00 S) angemessen gewesen wären. Weiters wurde die Bw. ersucht, einen Nachweis zu erbringen, welche Aktivbezüge bei der Pensionszusage mitberücksichtigt worden seien, bzw. bekannt zu geben, welche aktive Dienstzeit der Berechnung der Pensionsrückstellungen zugrunde gelegt worden…
…hier die Bestätigung der Gebundenheit in einem gerichtl Finanzstrafverfahren an ein vorheriges Strafurteil gegen denselben Täter wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges, da er seinen Kunden jahrelang nachgemachten, mit Wasser und Diäthylenglykol versetzten Wein verkauft hatte). Diese Bindungswirkung erstreckt sich auch auf die dem Schuldspruch zu Grunde…
…OGH 17.10.1995, 1 Ob 546/94; OGH 24.6.1999, 12 Os 63/99). Diese Bindungswirkung eines gerichtlichen Strafurteiles u.a. gegenüber den Finanzstrafbehörden erstreckt sich auch auf die dem Schuldspruch zu Grunde liegenden Tatsachenfeststellungen (vgl. VwGH 5.9.1985, 85/16/0044…
…am 24.5.2006, 7 Bs 111/06g, nicht Folge gegeben. Aufgrund dieser Ausführungen und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur Bindungswirkung an Strafurteile geht daher der Senat von der im Urteil des Landesgerichts Steyr vom 1. September 2005 ausgeführte Beteiligung bzw. des Zusammenwirkens des Bf…
…30. März 2000, 99/16/0141, verwiesen werden. Danach erstreckt sich die Bindungswirkung auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch eines den Bf verurteilenden Strafurteiles gedeckten Tatsachen, wobei die Bindung selbst dann besteht, wenn die maßgebliche Entscheidung rechtswidrig ist. Graz, am 15. Februar…
…sich die bindende Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles nach ständiger Rechtsprechung auf die im Spruch festgestellten Tatsachen erstrecke; ein von einem bindenden strafgerichtlichen Urteil abweichendes verwaltungsbehördliches Finanzverfahren/Finanzstrafverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der…
…Bindungswirkung an Strafurteile besteht (VwGH vom 22. April 1998, Zl. 95/13/0191). Auch mit dem Einwand, er sei als Abgabenhehler verurteilt worden, kann der Bf. nichts gewinnen. Die materielle Rechtskraft des Schuldspruches des Strafurteiles äußert nämlich über die Bindung an die Tatsachenfeststellungen hinaus eine…