…es Aufgabe des Unternehmers, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde anzufragen oder sich bei einem befugten Parteienvertreter kundig zu machen. Dass der Bf. dem Steuerberater nicht alle Unterlagen zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen übergeben hätte, ist weder dem…
…geltenden Finanzstrafgesetz nicht strafbar. Wenn der Bf. daher auf die (strafausschließende) Meldung der geschuldeten Beträge durch seinen (damaligen) Vertreter vertraute, eine - zumindest stichprobenartige - Überprüfung der diesbezüglichen Tätigkeit seines Vertreters an Hand der laufenden Buchungsmitteilungen im Tatzeitraum auf Grund dessen Zustellvollmacht bis Anfang September 2009 nicht…
…auf die (strafausschließende) Meldung der geschuldeten Beträge durch seinen (damaligen) Vertreter vertraute, vermag daran nichts zu ändern (vgl. VwGH 2005/14/0077). Hinsichtlich der allfälligen strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige ist auf die diesbezüglichen Ausführungen der Erstbehörde zu verweisen, wobei ergänzend anzumerken ist, dass der Bf…
…mit der für eine Verdachtsannahme erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf eine wissentliche Inkaufnahme der bewirkten Abgabenverkürzung(en) geschlossen werden kann. Hinweise darauf, dass der steuerlich ordnungsgemäß erfasste und mit der abgabenbehördlichen Reaktion auf die Nichtabgabe der Jahreserklärungen (Schätzung gemäß § 184 BAO) aus den Vorjahren hinreichend vertraute Bf…
…2004 vom Finanzamt Grieskirchen zur Abgabe von Steuererklärungen ab 1997 aufgefordert worden sei, habe er einen Steuerberater kontaktiert. Der Bf sei mit der Finanzgesetzgebung nicht vertraut und habe zur damaligen Zeit noch keine fachliche Unterstützung gehabt. Aus seiner Sicht habe er sicherlich alle Maßnahmen getroffen…
…der Steuerberater seit längerer Zeit alle Unterlagen aus dem Kalenderjahr 2007 zur Umsatzsteuer 1-8/2007 nicht eingereicht habe. Dies hätte er absichtlich gemacht, um sich nicht wegen "freimütiger Bemerkung der Firmensehrenbeleidung schuldig zu machen". Der Ex-Steuerberater habe die Bf. immer wieder auf eine…
…und 1996 nur um dessen Versehen handeln könne. Der Bf. habe auf die Richtigkeit der Vorgangsweise des steuerlichen Vertreters vertraut und mangels Sachkenntnis den Widerspruch nicht bemerkt. Die Umsatzsteuer wurde aufgrund des Regelbesteuerungsantrages erst durch die Betriebsprüfung nachverrechnet. Es sei zu keinem Zeitpunkt zu einem…
…möglicherweise) eintretenden Folgen der von ihm unterfertigten Jahreserklärungen zu unterstellen. Insbesondere kann anhand der vorliegenden Ermittlungslage, derzufolge der Bf. auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Steuerberater aufbereiteten Erklärungsinhalte vertraut hat, nicht mit Sicherheit angenommen werden, dass er über die Zusammenhänge des Zustandekommens der betreffenden…
…die offenkundig im gegenständlichen Saldo der verkürzten Abgaben enthalten seien. Der Beschwerdeführer habe daher keinesfalls vorsätzlich gehandelt, sondern auf seinen Steuerberater vertraut, dem er monatlich die Unterlagen mit dem Auftrag übergeben habe, die Steuererklärungen durchzuführen. Offenkundig sei dies dann auch während der Betriebsprüfung nachgeholt worden…
…Bf aus, dass er entschieden jeden Vorsatz von sich weise. Er habe sämtliche steuerrechtlichen Angelegenheiten seinem damaligen Steuerberater übertrage und diesem voll vertraut. Selbst sei er nicht in der Lage diese schwierige Materie zu überblicken und habe sich deswegen voll und ganz auf seinen Steuerberater…
…Da der Bf. jedoch geglaubt habe, durch einen Experten finanzrechtlich vertreten zu sein, habe er nach dessen Anweisung gehandelt. Es könne wohl niemandem, der glaube, durch einen Steuerberater vertreten zu sein, zum Vorwurf gemacht werden, wenn er auf Grund dessen Anweisungen vorerst keine Steuern entrichtet…
…Herrn AA, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, vertreten gewesen. In der drei Stunden lang dauernden Vernehmung durch Herrn BB seien alle Verdachtsmomente widerlegt worden. Eine Niederschrift sei trotz Hinweises nicht gemacht worden. Auf Grund der in der Vernehmung dargestellten formellen und materiellen Unrichtigkeiten, der Feststellungs- und Beweismängel…
…konkreten Sachverhalt vertrauten Beraters bedient habe, sich in der Regel auf dessen sachkundige Meinung verlassen. Es sei dem Bf. daher die Abgabenverkürzung nicht anzulasten, wenn er sich bei seiner auf einen Tatsachenirrtum zurückzuführenden Handlungsweise bloß an die für ihn nicht anzweifelbare Handlung seines Steuerberaters gehalten…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen die Bf., vertreten durch Frau Helga Bahr, Steuerberaterin, wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a…
…erwidern, dass der Bf. laut Auskunft aus dem Zentralen Melderegister seit 25. Juni 2003 unter der Adresse C., den Hauptwohnsitz und unter der Adresse D., den Nebenwohnsitz jeweils bis dato gemeldet hat. Eine Übersiedlung im fraglichen Zeitraum scheint offiziell nicht auf und ist daher nicht…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Ernst Lentsch, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 5, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. September…
…Lagerplätze Bescheid wissen hätte müssen. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. (vertreten durch ihren Bevollmächtigten, Steuerberater Dr.GD, Hohenems) fristgerecht mit Eingabe vom 3.3.1998 Berufung, worin sie unter (neuerlichem) Hinweis auf den in der Verzögerung bei der Beschaffung von Bodenträgerklemmen bestehenden Grund für…
…Neuerlich ersuchte die Bf. um Nachsicht des nachentrichteten Einfuhrzolls in Anbetracht der Erstmaligkeit dieses Fehlers, der zwischenzeitlich getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungsfehlern, der nachweislich nicht wirklichen Auswirkung der Verfehlung auf die Zollverfahrensabwicklung und mangels eines Nachteils aus abgabenrechtlicher Sicht im Zollgebiet. Am 12.7…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Michael Löhner, Steuerberater, 8010 Graz, Plüddemanngasse 77, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 28. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz…
…Pkt. 2 dieser VO ein Ausgleichzoll in der Höhe von 28,6% zu verhängen wäre. In der dagegen von der Bf. durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Anwendbarkeit der Neuregelung des Artikels 220 ZK auf Zollschuldigkeiten beschränkt wäre…