…bezog im Streitjahr 2011 in der Zeit vom 2.1. bis 27.3. 2011 steuerpflichtiges Krankengeld aus einem früheren Dienstverhältnis bei der Fa. X GmbH und vom 28.3. bis 31.12.2011 Arbeitslosengeld. Er verausgabte einen Betrag von 178,44 € für eine Personenversicherung…
…Bezüge gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988 und daher zu versteuern. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse war daher verpflichtet, einen Lohnzettel auszustellen und an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2007 wurde daher auch das steuerpflichtige Krankengeld in Höhe von…
…als steuerpflichtige Bezüge. Das Berufungsvorbringen, es sei alles korrekt abgeführt worden, ist ja - was den Dienstgeber des Bw betrifft - zutreffend. Der Bw übersieht aber, dass ein weiterer Lohnzettel bei der Arbeitnehmerveranlagung zu berücksichtigen war. Aufgrund der Auszahlung von Krankengeld war seitens des das Krankengeld auszahlenden…
…daher zu Unrecht, weshalb der angefochtene Bescheid insoweit ersatzlos aufzuheben war. Anders verhält es sich jedoch im Monat [Monat3] 2009, für welchen von der zuständigen Gebietskrankenkasse der Bezug von Krankengeld bestätigt wurde. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit ruht nämlich der Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 16 Abs…
…Der Berufungswerber (Bw.) bezog als Angestellter im Streitjahr 2004 nur Krankengelder sowie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Im Rahmen der elektronischen Arbeitnehmerveranlagung wurde die Auszahlung des Alleinerzieherabsetzbetrages in Höhe von € 669,-- als Negativsteuer sowie Rückerstattung der einbehaltenen Lohnsteuer in Höhe von € 1.184,34 beantragt…
…veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988 (Krankengelder) zugeflossen sind (§ 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988). § 69 Abs. 2 EStG 1988 verpflichtet die Träger der österreichischen Sozialversicherung bei der Auszahlung von Krankengeldern einen vorläufigen Lohnsteuerabzug in Höhe von 22 % vorzunehmen…
…zweiter Instanz und führte begründend aus: Da die ersten acht Wochen des Krankenstandes durch den Dienstgeber bezahlt werden würden, sei deshalb kein zweiter lohnsteuerpflichtiger Bezug entstanden, denn das Entgelt sei vom Dienstgeber und nicht von der Gebietskrankenkasse bezahlt worden. Weiters stellte der Berufungswerber die Frage…
…zweifelt der Berufungswerber offensichtlich daran, dass auch der Bezug von Arbeitslosengeld zu einer Erhöhung der Steuerpflicht führt, da er vermeint in der Begründung vom 5.10.2009 zur abweisenden Berufungsvorentscheidung gehe es um das Arbeitslosengeld, aber nicht um das Krankengeld, welches ja zu diesem Fehler…
…142/2000 lautet: "Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5 oder 6 zugeflossen sind." Der Bezug von Krankengeld (§ 69 Abs. 2 EStG 1988) stellt somit einen Pflichtveranlagungstatbestand dar. Im gegenständlichen…
…bis 22.8.2007 und in der Folge Notstandshilfe. Für den Zeitraum 28.3.2007 bis 15.4.2007 bezog er von der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse eine Urlaubsabfindung bzw. -entschädigung sowie eine Winterfeiertagsentschädigung. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Bw. vorgelegten Unterlagen…
…neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften Bezüge gemäß § 69 Abs. 2 (Krankengeld) zugeflossen sind. Gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988 sind bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung 22 % Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 20 Euro täglich übersteigen. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben…
…Bezug von Krankengeld rechtlich durch die weiterwirkende Pflichtversicherung begründet war, nicht aber durch den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies traf für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit zu, weshalb die vom BW in der Vorhaltsbeantwortung vom 31. Juli 2002 dargelegte Ansicht, er sei von…
…2.) Betreffend Besteuerung von Krankengeldern im Jahr 2001 Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Der Bw. befand sich u.a. in der Zeit vom 5.6.2001 bis 21.4.2002 im Krankenstand und bezog in diesem Zeitraum Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung…
…Bezug von Familienbeihilfe für Kinder vorlägen, weshalb die Voraussetzungen für die Erhöhung des persönlichen Höchstbetrages nicht gegeben seien. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Die Bw. bezog im Jahr 2012 neben dem von ihrem Arbeitgeber ausbezahlten Arbeitslohn auch Krankengelder…
…der Höhe von € 457,57. In der Berufung vom 10. Februar 2009 ersuchte der Bw., die Einkommensteuer für ungültig zu ersetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. März 2009 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, durch den Bezug von Krankengeld seien…
…Zeitraum7 | ASVG | Angestellter | 10 | Zeitraum8 | ASVG | Angestellter | 2 | Zeitraum9 | ASVG | Angestellter | 7 | Zeitraum10 | GSVG | Selbständiger | 159 Zwischen diesen Beschäftigungszeiten lagen Zeiträume ohne Versicherungszeit bzw mit Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld…
…Fall ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Sohn der Berufungswerberin, welcher im Jänner 2004 volljährig wurde, begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2001 mit einer Lehrstelle bei der Fa. [Lehrherr1], wo er seiner Ausbildung bis Ende Oktober 2003 nachging. Nach dem Bezug von Krankengeld über…
…Wien bezog. Er war wohl auch krankenversichert, da er von der MA 15 im "Bedarfsfall auch Krankenscheine erhielt". Er war somit weder beschäftigt noch erhielt er Leistungen aus einem System der sozialen Sicherheit, dass für Arbeitnehmer besteht, wie dies etwa für den Fall eines Krankengeldbezuges…
…von 611,59 € gebracht hat, beruht aber nicht darauf, dass das dem Bw bezahlte Krankengeld in Höhe von 106,74 € "exzessiv" besteuert worden wäre, sondern darauf, dass im Zuge der Pflichtveranlagung die - grundsätzlich steuerfreien - Bezüge aus der Auslandstätigkeit des Bw in Höhe von…
…die Tätigkeit ausgeübt wird oder die gleichgestellte Situation vorliegt, als solche gilt. Der Bezug einer Geldleistung auf Grund oder infolge einer Beschäftigung gilt als Ausübung der Beschäftigung, somit als einer Beschäftigung gleichgestellte Situation (Art. 11 Abs. 2). Dazu gehört beispielsweise der Bezug von Krankengeld, Wochengeld…