…wenn Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern Vermögensvorteile zuwenden, die ihrer äußeren Form nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind, ihre Wurzel aber in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Ursächlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses für die Einkommensminderung wird anhand des Fremdvergleichs ermittelt: entscheidend ist, ob die Gesellschaft den Vorteil einem…
…ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Für ausländische Studierende/Schüler in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung für Ausbildungszwecke gemäß § 8 NAG besteht kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese…
…in Österreich ordnungsgemäß gemeldet und sozialversichert. Y sei auch österreichische Staatsbürgerin. Beide Kinder hätten die engere persönliche Beziehung hier in Österreich durch Freunde und Verwandte und weil beide Elternteile hier leben und arbeiten würden. Weiters brachte die Bw. vor, dass sie seit 1998 als Hausfrau…
…dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Abs. 8 FLAG)…
…jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Beim Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist der jeweilige Mittelpunkt der Lebensinteressen ausschlaggebend. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bestehen im Regelfall die stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort, an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner Familie…
…wirtschaftlichen Beziehungen sind insbesondere die Höhe der Einkünfte in den Vertragstaaten ausschlaggebend. Im Zweifel kommt den persönlichen Beziehungen - und dort wiederum der Gestaltung des Familienlebens - der Vorrang zu (vgl VwGH 26.7.2000, 95/14/0145, mwN). 3. Dafür, dass die stärkeren persönlichen Beziehungen nicht…
…haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Ihr Familienwohnort befindet sich in Ungarn und ihr Sohn hält sich nur zu…
…im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Dies ist bei der Berufungswerberin jedenfalls Österreich. Von der Behörde erster Instanz wurden keine weiteren Ermittlungen in die Richtung gemacht, wo die…
…sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in den Berufungsjahren in Deutschland befunden habe. Die Abgabenbehörde erster Instanz wäre daher - vor einer Erlassung von Bescheiden - verpflichtet gewesen, die persönlichen und die wirtschaftlichen Beziehungen der Bw. umfassend zu erheben. Sie hätte sich - in Anbetracht des ohnehin aufgenommenen Kontaktes…
…ja Botschaft vielmehr auf das Wiener Abkommen über die Rechtsstellung von Diplomaten und Gesandtschaftsmitarbeitern. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Februar 2008 wurde das Rechtsmittel der Bw. mit der Begründung dass einerseits nach den Bestimmungen des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966 die Bw…
…des Bw. Was die Geldhingaben der Stiefkinder und der Ehegattin anlange, sei der Bw. auf die zum Thema "rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen nahen Angehörigen" ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen. 5. Konto bei der CA -BV Nr. 0156-38026/00 Das nunmehr (erst) im Zuge des…
…notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie den Betriebszweck des Beteiligten fördere oder wenn zwischen diesem und denjenigen, an dem die Beteiligung besteht, enge wirtschaftliche Beziehungen bestünden. Beteiligungen an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft würden als typische Beispiele für notwendiges Betriebsvermögen angesehen. Das sei im konkreten Fall gegeben. Der Bw…
…gegenseitigen wirtschaftlichen Förderung bzw. Ergänzung der beiden Betriebe nicht erkennen. Des Weiteren hat der Bw. der Aufforderung des Unabhängigen Finanzsenates, ein schriftliches Konzept (Managementvertrag oder Businessplan) über die erwarteten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen diesen beiden Hotels vorzulegen, nicht entsprochen. Das Vorbringen des Bw., wonach nicht mehr…
…Auch ein alleinstehender StPfl kann einen "Familienwohnsitz" haben. Dies ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Eltern, Freunde) hat. Die anerkennenswerten Gründe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sind allerdings gegenüber StPfl mit (Ehe)Partnern und/oder Kindern eingeschränkt…
…Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Sowohl Sie, als auch Ihre Gattin und der Sohn G wurden in Rumänien…
…Diesen beiden Begriffen komme nach dem Sprachgebrauch eine gewisse Langfristigkeit zu, sodass eine erhebliche und dauerhafte Reduktion der Beziehungen zum Heimatland nach außen hin erkennbar sein müsse. Auch die Mitnahme der nicht berufstätigen Ehegattin und des noch nicht schulpflichtigen Sohnes sowie die Abmeldung des Kfz…
…in Deutschland, sodass zur Beurteilung des Besteuerungsrechtes nach Artikel 16 DBA Österreich - Deutschland jener Wohnsitz maßgebend ist, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Das Finanzamt qualifizierte den in österreich.Wohnort gelegenen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensinteressen des Berufungswerbers, da…
…beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gelte sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Die Berufungswerberin sei zwar polizeilich gemeldet am Wohnsitz ihres Ehegatten in P., halte sich dort aber lediglich…
…Art. 16 DBA-BRD, soweit sich das Besteuerungsrecht nach dem Wohnsitz richtet, der Wohnsitz maßgebend, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Wenn dies nicht festzustellen ist, werden die obersten Finanzbehörden der Vertragsstaaten sich nach Art. 21 DBA-BRD verständigen…
…wie im gegenständlichen Fall der Bw. - eine Person in beiden Vertragstaaten einen Wohnsitz bzw. eine ständige Wohnstätte, entscheiden in weiterer Folge die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, also der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des Artikel 4 Abs. 2 DBA B, welcher Staat als Ansässigkeits-…