…wenn Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern Vermögensvorteile zuwenden, die ihrer äußeren Form nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind, ihre Wurzel aber in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Ursächlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses für die Einkommensminderung wird anhand des Fremdvergleichs ermittelt: entscheidend ist, ob die Gesellschaft den Vorteil einem…
…des Erblassers herangezogen werden kann, eine Gleichheitswidrigkeit nicht erblickt werden. Da dem Vermächtnisnehmer weder in Form eines Vermächtnisses noch durch das Vermächtnis die Kostentragung auferlegt wurde und die Kosten auch nicht in (unmittelbarer) wirtschaftlicher Beziehung zu dem ihm angefallenen Vermögen stehen, kann ein Abzug nicht…
…des Erblassers herangezogen werden kann, eine Gleichheitswidrigkeit nicht erblickt werden. Da der Vermächtnisnehmerin weder in Form eines Vermächtnisses noch durch das Vermächtnis die Kostentragung auferlegt wurde und die Kosten auch nicht in (unmittelbarer) wirtschaftlicher Beziehung zu dem ihr angefallenen Vermögen stehen, kann ein Abzug nicht…
…ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Für ausländische Studierende/Schüler in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung für Ausbildungszwecke gemäß § 8 NAG besteht kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese…
…Der Verstorbene hatte sowohl in der Schweiz als auch in Österreich einen Wohnsitz. Da der Verstorbene zur Schweiz die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hatte, lag der Wohnsitz im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich/Schweiz in der Schweiz. Da der Verstorbene auch in Österreich einen Wohnsitz…
…537,33 der Anschaffungs- und Herstellungskosten der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter angegeben. Die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter des Kalenderjahres 2003 wurden mit € 117.500,00 beziffert. Dies wurde in der Beilage in der Form näher ausgeführt, als dort folgende Posten genannt wurden: Anschaffungsdatum 29…
…Es sei daher jene Gemeinde hebeberechtigt, in welcher sich die Betriebsstätte befindet, zu der die Dienstnehmer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die überwiegende und stärkere Beziehung haben. Aus diesem Grund wäre eine Abrechnung der Kommunalsteuer ausschließlich nach T. zwingend und sei für die Jahre 2001 bis 2005…
…fast ausschließlich außerhalb der Betriebsstätten tätigen Leiharbeiter, die zumeist direkt am Einsatzort auf den Baustellen betreut werden, die engere Beziehung haben, wenn die unmittelbare Leitung und Betreuung dieser Leiharbeiter durch die dafür zuständigen Disponenten der P1-GmbH sowie durch O.P. mit Dienstorten in R…
…in Österreich ordnungsgemäß gemeldet und sozialversichert. Y sei auch österreichische Staatsbürgerin. Beide Kinder hätten die engere persönliche Beziehung hier in Österreich durch Freunde und Verwandte und weil beide Elternteile hier leben und arbeiten würden. Weiters brachte die Bw. vor, dass sie seit 1998 als Hausfrau…
…ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Bei der Zweckzuwendung tritt an die Stelle des Anfalles die Verpflichtung des Beschwerten. Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zu nicht steuerbaren Teilen des Erwerbes stehen, sind gemäß § 20 Abs. 5 erster Satz ErbStG nicht abzuziehen. In…
…haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Ihr Familienwohnort befindet sich in Ungarn und ihr Sohn hält sich nur zu…
…dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Abs. 8 FLAG)…
…jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Beim Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist der jeweilige Mittelpunkt der Lebensinteressen ausschlaggebend. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bestehen im Regelfall die stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort, an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner Familie…
…wirtschaftlichen Beziehungen sind insbesondere die Höhe der Einkünfte in den Vertragstaaten ausschlaggebend. Im Zweifel kommt den persönlichen Beziehungen - und dort wiederum der Gestaltung des Familienlebens - der Vorrang zu (vgl VwGH 26.7.2000, 95/14/0145, mwN). 3. Dafür, dass die stärkeren persönlichen Beziehungen nicht…
…im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Dies ist bei der Berufungswerberin jedenfalls Österreich. Von der Behörde erster Instanz wurden keine weiteren Ermittlungen in die Richtung gemacht, wo die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 27. Februar 2007, Steuernummer, betreffend die Abweisung eines Antrages nach §32 ErbStG 1955 entschieden: Der Berufung betreffend §32 ErbStG wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß §289…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K, gegen die Bescheide des Finanzamtes A, Steuernummer, 1. vom 17. Jänner 2006 betreffend die Abweisung eines Antrages nach §295a BAO 2. vom 27. Februar 2007 betreffend die Abweisung eines Antrages nach §32 ErbStG 1955 entschieden…
…sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in den Berufungsjahren in Deutschland befunden habe. Die Abgabenbehörde erster Instanz wäre daher - vor einer Erlassung von Bescheiden - verpflichtet gewesen, die persönlichen und die wirtschaftlichen Beziehungen der Bw. umfassend zu erheben. Sie hätte sich - in Anbetracht des ohnehin aufgenommenen Kontaktes…
…ja Botschaft vielmehr auf das Wiener Abkommen über die Rechtsstellung von Diplomaten und Gesandtschaftsmitarbeitern. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Februar 2008 wurde das Rechtsmittel der Bw. mit der Begründung dass einerseits nach den Bestimmungen des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966 die Bw…
…des Bw. Was die Geldhingaben der Stiefkinder und der Ehegattin anlange, sei der Bw. auf die zum Thema "rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen nahen Angehörigen" ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen. 5. Konto bei der CA -BV Nr. 0156-38026/00 Das nunmehr (erst) im Zuge des…