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UFSW RV/3564-W/07Pflichtveranlagung bei Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2008

…Arbeitnehmerveranlagung zurückgezogen wird. Im Falle der Pflichtveranlagung besteht diese Möglichkeit nicht. § 41 Abs. 1 Z 3 spricht vom Zufluss von Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz als Pflichtveranlagungstatbestand. Wenn der Bw. in der Berufung darauf hinweist, dass ihm (möglicherweise) die Einkünfte nicht gleichzeitig zugeflossen seien, so bezieht…

UFSW RV/1961-W/03Pflichtveranlagungstatbestand bei Bezug einer Entschädigung nach dem Heeresgebührengesetz 2001.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2004

…dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug…

UFSW RV/2057-W/03Versteuerung von Bezügen nach dem 6. Hauptstück Heeresgebührengesetz 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.02.2004

…dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug…

UFSG RV/0092-G/08Pflichtveranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug gemäß…

UFSK RV/0009-K/09Frage des Vorliegens eines Pflichtveranlagungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2010

…abgeben oder abgeben müssen, wird Sie das Finanzamt in folgenden Fällen durch Zusendung des Formulars L 1 zur Einreichung einer Erklärung auffordern und eine Pflichtveranlagung durchführen: a) wenn Ihnen im Kalenderjahr Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (z.B. für Truppen-…

UFSW RV/0895-W/06Zurücknahme des Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung bei Vorliegen eines Pflichtveranlagungstatbestandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2006

…selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit c und e, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001, Bezüge im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit d EStG (Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen), Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds. Es trifft zwar zu, dass ein Antrag…

UFSW RV/0248-W/09Pflichtveranlagung, Nichtbeantwortung von Vorhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011

…Juli und vom 7. August bis zum 11. August Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 am 17. März 2008 und setzte in diesem eine Nachforderung in Höhe von € 211,00 fest wobei es u. a…

UFSF RV/0348-F/08Heeresgebühren für nur einen Tag führen im Wege einer Pflichtveranlagung zur Anwendung des Progressionsvorbehaltes auf steuerfreie Montageeinkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2010

…für den Bezugszeitraum von einem Tag (15.12. bis 15.12.2006) Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz. Bei der Veranlagung wurden die steuerpflichtigen Bezüge des Bw zusammengerechnet und so besteuert, als wären sie nur von einer Stelle ausbezahlt worden. Weiters wurden auch die nach § 3 Abs…

UFSL RV/0177-L/05Anerkennung von Werbungskosten für Kolleg (Elektronik) für Berufstätige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2005

…Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug gemäß…

UFSW RV/1600-W/09Pflichtveranlagung (wegen Krankengeld und Rückzahlung von Pflichtbeiträgen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010

…Abs. 5 oder Abs. 6 EStG 1988 (das seien Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 1992, Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, Zahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds) zugeflossen sind. Da dem Berufungswerber im Kalenderjahr 2007 Bezüge gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988…

UFSW RV/2053-W/10Besteuerung von Bezügen des Insolvenz-Entgelt-Fonds
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2010

…ist eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften durchzuführen wenn Bezüge gem § 69 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 oder 6 EStG 1988 (= Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 1992, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Zahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds) zugeflossen sind.…

UFSW RV/3046-W/12Ausgaben für Trachtenkleider (Dirndln) einer Bediensteten eines Gastronomiebetriebs als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2012

…folgendes festzuhalten: Bei den Steuerbefreiungen für das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe und die (erweiterte) Überbrückungshilfe, sowie für bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz und dem Zivildienstgesetz werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988) zur…

UFSW RV/3587-W/11Pendlerpauschale bei mehreren Wohnsitzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2012

…als 730 Euro, - gleichzeitiger Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, - Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 2,3,5,6,7,8 oder 9 EStG 1988 (Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken - oder Unfallversorgung, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 1992…

UFSL RV/0876-L/02Arbeitszimmer, Schätzung Telefonkosten, Pendlerpauschale, außergewöhnliche Belastung, Behinderung, Matratze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2003Teil 3/5

…man den besonderen Progressionsvorbehalt. Folgende Bezüge würden unter die Bestimmung des besonderen Progressionsvorbehaltes fallen: Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sowie die Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz, bestimmte Bezüge nach dem Zivildienstgesetz. Beziehe jemand in einem Kalenderjahr sowohl die genannten steuerfreien Einkommensersätze, als auch andere…

UFSL RV/0407-L/05Umrechnung von Einkünften (besonderer Progressionsvorbehalt) bei einem UNO-Auslandseinsatz im Rahmen einer Wiederaufnahme des Verfahrens (Lohnzettelberichtigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2007

…Z 22 lit b EStG 1988 [(steuerfreier Bezug iSd § 4 Abs. 2 Auslandseinsatzgesetzes BGBl 2001/55, der einen Um-bzw. Hochrechnung i.S. des § 3 Abs. 2 EStG 1988 auslöst)] sowie § 3 Abs. 1 Z 24 EStG (steuerfreie Auslandszulage nach dem Auslandseinsatzzulagengesetz 1999). Der Bw…

UFSW RV/1881-W/05Unterhaltsanspruch eines verheirateten Kindes während der Ableistung des Präsenzdienstes durch den Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…diesen Fall trifft das Heeresgebührengesetz Vorsorge für die Bedürfnisse des einkommenslos gewordenen Präsenzdieners und all derjenigen Personen, denen gegenüber er eine Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen hat. Während der jeweiligen Präsenzdienstleistung soll nämlich dem Unterhaltsberechtigten der ausreichende Unterhalt durch den Bund gesichert werden. Nach dem Wortlaut des …

UFSK RV/0214-K/021. Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Kosten für Familienheimfahrten eines ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmers. 2. Steuerbefreite Einnahmen nach § 3 Abs.1 Z22 lit.a EStG 1988 vermögen im Einzelfall Werbungskosten eines Milizoffiziers nicht zur Gänze auszuschließen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004Teil 1/3

…höhere Bezüge zu erhalten als ohne Fortbildung." Mit Schreiben vom 28. April 2000 (Akt Seite 40) teilte das Finanzamt dem Bw. ua. mit, dass Aufwendungen und Ausgaben die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Bezügen gemäß § 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 stehen würden, dazu zählen nach Abs…

UFSK RV/0214-K/021. Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Kosten für Familienheimfahrten eines ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmers. 2. Steuerbefreite Einnahmen nach § 3 Abs.1 Z22 lit.a EStG 1988 vermögen im Einzelfall Werbungskosten eines Milizoffiziers nicht zur Gänze auszuschließen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004Teil 2/3

…des II., III. und V. Hauptstückes des Heeresgebührengesetzes (HGG) 1992 , BGBl. 422/1992, ab. Nach der Rechtslage für das Kalenderjahr 1998 bleiben auf Grund der angeführten Hauptstücke des HGG 1992 nachfolgende Bezüge und sonstigen Ansprüche der Wehrpflichtigen daher steuerfrei: Barbezüge nach dem II. Hauptstück (§§ 3…

UFSW RV/1488-W/03Keine Familienbeihilfe während des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2004

…der Gesetzgeber sehe keine Unterstützung für Personen vor, die nach dem Heeresgebührengesetz schon "versorgt" seien, kann nicht zum Durchbruch verhelfen, da bei der Berücksichtigung des Einkommens bei der Prüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe gerade auch die Bezüge außer Betracht bleiben, welche als einkommensteuerfrei erklärt sind…

UFSW RV/0958-W/08Umrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 bei UN Auslandseinsatz eines Beamten beim BMfLV
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2008

…für die Bezahlung der Auslandseinsätze anzuwendenden Rechtsvorschriften. Aus rechtlicher Sicht ergibt sich folgendes. § 3 Abs 1 EStG 1988 idfd Streitjahre gF lautet auszugsweise: "Von der Einkommensteuer sind befreit: ... 22. a) Bezüge der Soldaten nach dem 2., 3., 5. und 7. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001, BGBl…