…steuerbefreit: Die Bezüge der Soldaten nach dem 2. (Bezüge), 3. (Sachleistungen und Aufwandsersatz), 5. (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe) und 7. (Sonderbestimmungen) Hauptstück des Heeresgebührengesetzes (HGG) 2001, BGBl. I Nr. 31/2001, ausgenommen Leistungen eines Härteausgleiches, der sich auf das 6. Hauptstück (Entschädigung und Fortzahlung der Bezüge)…
…Ausführungen in Rz 1171 und 1172 gelten sinngemäß, wobei bei Auszahlung von Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz 20% Lohnsteuer (bis 31.12.2020 22% Lohnsteuer) einzubehalten sind, soweit diese Bezüge 20 Euro täglich übersteigen. Rz 1174: Unabhängig davon, ob eine Pauschalentschädigung oder der tatsächliche Verdienstentgang beansprucht…
…Arbeitnehmerveranlagung zurückgezogen wird. Im Falle der Pflichtveranlagung besteht diese Möglichkeit nicht. § 41 Abs. 1 Z 3 spricht vom Zufluss von Bezügen nach dem Heeresgebührengesetz als Pflichtveranlagungstatbestand. Wenn der Bw. in der Berufung darauf hinweist, dass ihm (möglicherweise) die Einkünfte nicht gleichzeitig zugeflossen seien, so bezieht…
…dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug…
…dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel sind ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug…
…Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug gemäß…
…nach dem Heeresgebührengesetz 1992, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Zahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds) zugeflossen sind. Nach § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sind Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren, soweit sie Bezüge gemäß § 67 Abs. 3, 6 oder 8 lit. e oder f betreffen, mit dem…
…die (erweiterte) Überbrückungshilfe (Z 5 lit. c), sowie für bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (Z 22 lit. a und lit. b) und dem Zivildienstgesetz (Z 23) werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4) zur…
…abgeben oder abgeben müssen, wird Sie das Finanzamt in folgenden Fällen durch Zusendung des Formulars L 1 zur Einreichung einer Erklärung auffordern und eine Pflichtveranlagung durchführen: a) wenn Ihnen im Kalenderjahr Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (z.B. für Truppen-…
…selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit c und e, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001, Bezüge im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit d EStG (Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen), Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds. Es trifft zwar zu, dass ein Antrag…
…Juli und vom 7. August bis zum 11. August Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 am 17. März 2008 und setzte in diesem eine Nachforderung in Höhe von € 211,00 fest wobei es u. a…
…für den Bezugszeitraum von einem Tag (15.12. bis 15.12.2006) Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz. Bei der Veranlagung wurden die steuerpflichtigen Bezüge des Bw zusammengerechnet und so besteuert, als wären sie nur von einer Stelle ausbezahlt worden. Weiters wurden auch die nach § 3 Abs…
…Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die auszahlende Stelle bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In diesem Lohnzettel ist ein Siebentel der einkommensteuerpflichtigen Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001 gesondert als sonstiger Bezug gemäß…
…dem dem Finanzamt lohnsteuerpflichtige Einkünfte in Höhe von 11.084,01 € für den Zeitraum 1.Jänner 2015 bis 31.Dezember 2015 gemeldet worden waren. In weiterer Folge wurden dem Finanzamt gemäß § 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988 einkommensteuerbefreite Bf.-Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz…
…Abs. 5 oder Abs. 6 EStG 1988 (das seien Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 1992, Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, Zahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds) zugeflossen sind. Da dem Berufungswerber im Kalenderjahr 2007 Bezüge gemäß § 69 Abs. 2 EStG 1988…
…Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden (siehe Rz 911 - 911b), Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5, 6, 7, 8 oder 9 EStG 1988 (siehe Rz 911c - 911d) (Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung bzw. Rehabilitationsgeld, Rz 1171 f, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001…
…gemäß § 143d ASVG, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001, Bezüge im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 (Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen), Bezüge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Bezüge iSd Dienstleistungsscheckgesetzes, Bezüge gemäß § 33f Abs. 1 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes und Bezüge iSd …
…eigenen Abs 2 in den § 3 aufgenommen und mit Wirksamkeit ab der Veranlagung bzw dem Jahresausgleich 1989 auch noch auf bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 1985 (nunmehr Heeresgebührengesetz 2001) - siehe Tz 28 - und dem Zivildienstgesetz 1986 - siehe Tz 29 - ausgedehnt. Abschn I Art I Z…
…ist eine Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften durchzuführen wenn Bezüge gem § 69 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 oder 6 EStG 1988 (= Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 1992, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Zahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds) zugeflossen sind.…
…angeführten Bezügen handelt es sich um Bezüge aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit c und e, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz 2001, Bezüge im…