…zu berücksichtigen seien. Die Bewertung des Wohnrechtes mit S 500,00 wurde beantragt. Der, der Übergeberin zustehende Wohnraum sei vor Jahren um S 800,00 monatlich vermietet worden. In K sei von niedrigeren Immobilienpreisen als an anderen Orten auszugehen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. April 2000…
…zu berücksichtigen seien. Die Bewertung des Wohnrechtes mit S 500,00 wurde beantragt. Der, der Übergeberin zustehende Wohnraum sei vor Jahren um S 800,00 monatlich vermietet worden. In K sei von niedrigeren Immobilienpreisen als an anderen Orten auszugehen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. April 2000…
…ein ortsüblicher Mietzins in Höhe von € 300,00 monatlich der Bewertung zu Grunde gelegt werden. Der Behauptung, das Finanzamt habe als Gegenleistung lediglich das Wohnrecht und die Pflegeleistungen für vier Jahre berücksichtigt, wird entgegengehalten, dass das Finanzamt für das Wohnrecht irrtümlich unter zu Grunde…
…auch unter Fremden erzielbar wäre. Zur Bewertung der Wohnrechte führt der Bw. aus, dass die monatlichen Mietpreise für etwa gleichwertige Einfamilienhäuser (Lage, Größe, Zusatzanreize wie Garten, Garage) etwa € 1.420,- betragen. Dies erscheint durchaus glaubwürdig. Daraus ergibt sich eine Jahresmiete von € 17.040,-…
…in EZ, die zu 33 % Betriebsvermögen des Unternehmens darstellt (siehe Vertragspunkt II.). An Gegenleistungen hat sich die Bw zur Einräumung von Wohnrechten an je einem Zimmer im dortigen Wohnhaus sowohl für ihre Eltern wie auch für ihre Schwester verpflichtet (Punkt III.). In Punkt VIII. betreffend…
…war wohl zweifelsfrei hinsichtlich der nachfolgenden Dienstbarkeitseinräumungen Bedeutung beizumessen und sollte deren Veranlassung und Hintergrund darlegen. Dem Umstand der Finanzierung des Zubaues durch den Sohn R.H. wurde bei der wechselseitigen Dienstbarkeitseinräumung Rechnung getragen und stellte durchaus einen von den Vertragsparteien berücksichtigten wertausgleichender Faktor dar…
…Im Zuge der durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde diese Bewertung seitens des Finanzamtes anerkannt. Dem diesbezüglichen Berufungsvorbringen ist daher Folge zu geben. Die für die Eltern und den Bruder eingeräumten Wohnrechte sind als Teil der Gegenleistung in Höhe von gesamt € 145.667,41 in Ansatz…
…werden dürfen, deren Mitbenützungsberechtigung eine Lebensnotwendigkeit ist, eine Bewertung des Wohnrechtes in ungefährer Höhe des Richtwertes (für Oberösterreich ab 1. April 2007: 5,01 € pro Quadratmeter) angemessen. Was die Bewertung von Pflege und Betreuung betrifft, ist berechtigterweise den Angaben im Vertrag zu folgen, obwohl…
…ist das Lebensalter des Jüngsten maßgebend, wenn die Dauer der Nutzung oder Leistung von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängt und das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden erlischt. Als Wert eines Wohnrechtes kann dabei ein Wert angesetzt werden, der auch unter Fremden im Fall…
…ist das Lebensalter des Jüngsten maßgebend, wenn die Dauer der Nutzung oder Leistung von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängt und das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden erlischt. Als Wert eines Wohnrechtes kann dabei ein Wert angesetzt werden, der auch unter Fremden im Fall…
…ein, der Wert des Wohnrechtes betrage nur € 3.600,00. Es sei unzutreffend, dass es für den Kapitalwert wiederkehrender Nutzungen und Leistungen nur auf die statistische Erlebenswahrscheinlichkeit ankomme und dass eine Schätzung der Lebenserwartung unter Berücksichtigung von Erkrankungen nicht vorgesehen sei. Das ergebe sich…
…878,98 zu bewerten. Was die Bewertung des Wohnrechtes anlangt, war dem Berufungsbegehren stattzugeben. Abgabenberechnung: Der steuerpflichtige Erwerb setzt sich zusammen aus dem anteiligen steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke € 4.529,66, aus den anteiligen sonstigen Aktiva laut Verlassenschaftsabhandlung in Höhe von € 2…
…in Höhe von S 1.500,00 bis 2.000,00 zu erzielen, weshalb das Wohnrecht für beide Übergeber mit insgesamt S 2.000,00 zu bewerten sei. Die monatliche Verpflegung wäre pro Übergeber mit höchstens S 500,00 anzusetzen, weil diese sparsam von den…
…zahlen hat - anzunehmen, stellt einen völlig unrealistischer Wert dar. Eine Bewertung mit dem Doppelten dieses Betrages ist auch aus dem Grunde realistisch, da die Bw sich verpflichtet haben sämtliche Betriebskosten zu tragen. Zudem ist das Wohnrecht von beiden Übergebern bedungen, sodass im Sinne des Erkenntnisses…
…von einer Bemessungsgrundlage von € 51.162,43) vorgeschrieben. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Bewertung überhöht ist, da die Übergeberin die gesamten Betriebskosten und mit dem Wohnen verbundenen Kosten weiterhin selbst zu tragen hat. Die seinerzeitige Bewertung des Wohnrechtes…
…69 €. Ausgehend von dieser Bemessungsgrundlage errechnete sich die Schenkungssteuer nach Abzug des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG mit 2.973,20 €. Die Berufungswerberin führte in ihrer gegen den Schenkungssteuerbescheid eingebrachten Berufung aus: Ihre Mutter habe auf das grundbücherlich sichergestellte Wohnrecht verzichtet, weil…
…AuK ist ein leibliches Kind von GK. Mit Bescheiden vom 21. August 2007 hat das Finanzamt Feldkirch der Berufungsführerin für den Erwerb seitens AK 175,35 € und für den Erwerb seitens GK 306,86 € Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Das Wohnrecht wurde mit 450,00 €…
…AuK ist ein leibliches Kind von GK. Mit Bescheiden vom 21. August 2007 hat das Finanzamt Feldkirch dem Berufungsführer für den Erwerb seitens AK 306,86 € und für den Erwerb seitens GK 175,35 € Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Das Wohnrecht wurde mit 450,00 €…
… 19 Abs. 2 ErbStG idF BGBl. I 2000/142 nunmehr bezüglich der Bewertung von Liegenschaften der dreifache Einheitswert als Obergrenze in Ansatz zu bringen ist. Dieser gesetzlichen Bestimmung sowie obiger Judikatur entsprechend ist daher der dreifache anteilige Einheitswert, das ist der hälftige EW € 19…
…ein. Als Gegenleistung verpflichtete sich der Berufungswerber zur Leistung eines einmaligen Entgeltes in Höhe von 3.000,00 €. Das Finanzamt setzte mit den angefochtenen Bescheiden für jede der Zuwendungen die Schenkungssteuer fest. Als Bemessungsgrundlage wurde dabei der Kapitalwert des Wohnrechtes (abzüglich des Entgeltes) herangezogen…