…und unbedingt notwendigen Betriebsmittel (Zug um Zug gegen Lieferung) und sonst keinen anderen Verbindlichkeiten vorgebracht. Eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter dar, sofern dieses Verhalten eine Verkürzung der Abgaben bewirkt hat (vgl. VwGH 22.9.1999…
…Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0168) eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter dar, sofern dieses Verhalten - wie im gegenständlichen Fall durch Verminderung der vorhandenen Mittel zur anteiligen Entrichtung aller Verbindlichkeiten - eine…
…der Rechtsansicht des OGH eine Milderung sein solle. Aus dem Anstellungsvertrag könnten sich weitere Pflichten ergeben. Die Behörde werfe dem Bw. nunmehr vor, dass eine Generalabtretung der Forderungen an die CV bestanden habe, bestärke die Vermutung, dass schon damals eine Bevorzugung eines Gläubigers erfolgt sei.…
…sei die Bank vollständig befriedigt worden. In der Bevorzugung eines Gläubigers liege bereits eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten (VwGH vom 23.1.1997, Zl. 95/15/0121). Durch diese Vorgangsweise habe der Bw. als Geschäftsführer eine Differenzierung zwischen Gläubigern vorgenommen. Kredit- und Besicherungsvereinbarungen wurden im…
…Forderung der GmbH noch betrieben wurden, aber aufgrund eines Globalzessionsvertrages (dieser wurde vom Bw als Prokurist unterzeichnet) allein der Hausbank des Bw zuflossen. Daraus ergebe sich eindeutig eine Bevorzugung eines Gläubigers. Aus der Strafanzeige eines weiteren Bankunternehmens (F) gehe hervor, dass die gegenständliche GmbH auch…
…bzw. bedeute die Aufrechnung nach Konkursaufhebung die unzulässige Bevorzugung eines Gläubigers. Gemäß § 207 KO wären sämtliche Konkursgläubiger gleich zu behandeln. Die vom Gemeinschuldner im Abschöpfungsverfahren erwirtschafteten Einkünfte wären auf alle Gläubiger gleichermaßen aufzuteilen. Das zu Gunsten eines Gläubigers Geleistete könne unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche zurückgefordert werden…
…wurde. Eine Pflichtverletzung liege vor, sobald Abgabenverbindlichkeiten schlechter behandelt werden als andere Schulden. Es genüge die Bevorzugung eines Gläubigers, wie in ihrem Fall, des Hauptlieferanten durch den Abschluss des Abtretungsvertrages. Bei Abschluss einer solchen Vereinbarung habe der Geschäftsführer bei der Vertragsgestaltung dafür Sorge zu tragen…
…Verkauf absehbar gewesen wäre, dass die Umsatzsteuern unter diesen Umständen nicht entrichtet werden könnten. Die Vereinnahmung des Kaufpreises einschließlich der ausgewiesenen Umsatzsteuer durch die Bank stelle eine eindeutige Bevorzugung dieses Gläubigers dar. Bei Einhaltung des Gleichbehaltungsgebotes wäre es nicht zum Abgabenausfall gekommen, vielmehr hätte die…
…für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft. Eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger stellt somit eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter dar, sofern dieses Verhalten eine Verkürzung der Abgaben bewirkt hat. Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel…
…Leasingraten und Mietaufwendungen getilgt worden seien, könne auf das Vorhandensein flüssiger Mittel geschlossen werden. Eine Pflichtverletzung liege vor, sobald Abgabenverbindlichkeiten schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten behandelt würden, wobei die Bevorzugung eines Gläubigers ausreichend sei. Es sei Sache des Haftungspflichtigen nachzuweisen, dass für die Begleichung der…
…Abrechnung aber über das Verrechnungskonto eines Gläubigers erfolgte. Eine Umbuchung/Überrechnung (wie dies im März 2000 geschah) erfolgte nicht. Eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers stellt aber eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter dar, zumal dieses Verhalten im streitgegenständlichen Fall eine Verkürzung der Abgaben bewirkt hat…
…Textierung des erwähnten Leitsatzes nicht. Zu fragen wäre nämlich immer, ob durch die Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger eine Verkürzung der Abgaben bewirkt worden wäre. Nur dann wäre eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter, im vorliegenden Fall durch den Bw. gegeben (VwGH 30…
…hätte. Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat wurde beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Juli 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der Tatbestand der schuldhaften Pflichtverletzung insofern erfüllt sei, da eine Bevorzugung eines Gläubigers durch den…
…Ausgleichsverhandlungen mit den finanzierenden Banken gescheitert seien) keinerlei Verbindlichkeiten mehr befriedigt und somit auch keine Bevorzugung eines Gläubigers vorgenommen worden. Die Abgabenbehörde habe also durch die Bezahlung der Quote jenen Betrag erhalten, den auch alle anderen Gläubiger erhalten hätten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…Eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger stellt somit eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, sofern dieses Verhalten eine Verkürzung der Abgaben bewirkt hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die…
…durch eine an diesem Tag durchgeführte Zahlung auf das Abgabenkonto der Gesellschaft in Höhe von S 82.580,00. Abgesehen davon hat der Bw. in der Berufung selbst die Leistung kleiner Zahlungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes vorgebracht. Eine Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger…
…Zug-um-Zug-Geschäfte seien vom Gläubigergleichbehandlungsgebot ausgenommen, nicht im Einklang mit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Dieser hat vielmehr in in ständiger Rechtsprechung ausführt, aufgrund der Gleichstellung aller Gläubiger stelle bereits die Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger eine schuldhafte Vertreterpflichtverletzung im Sinne des…
…dann übersieht er damit, dass aufgrund der Gleichstellung aller Gläubiger bereits die Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers oder einiger Gläubiger eine schuldhafte Vertreterpflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO darstellt, wenn dieses Verhalten eine Verkürzung der Abgaben bewirkt hat. Die Gleichbehandlungspflicht bezieht sich also auch…
…die Bevorzugung eines anderen Gläubigers z.B. der Bank auf Grund einer Zession. Im Vorlageantrag vom 11. November 2004 wurde angeführt, dass auf Grund der Berufungsvorentscheidung der Haftungsbetrag auf 78.252,00 € eingeschränkt worden wäre. In der Berufung sei bereits ausgeführt worden, dass eine…
…die Bevorzugung eines anderen Gläubigers z.B. der Bank auf Grund einer Zession. Im Vorlageantrag vom 11. November 2004 wurde angeführt, dass auf Grund der Berufungsvorentscheidung der Haftungsbetrag auf 78.252,00 € eingeschränkt worden wäre. In der Berufung sei bereits ausgeführt worden, dass eine…