Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden 18. Juli 2002 betreffend Haftung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf Umsatzsteuer 1994 in Höhe von € 13.425,07 eingeschränkt. Rechtsbelehrung Gegen…
…dass bei seiner Abberufung als Geschäftsführer keine Steuerschuld bestand, übersieht er dabei, dass der Beurteilungszeitpunkt für eine Haftung sich danach bestimmt, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Gemäß den abgabenrechtlichen Bestimmungen sind die dem Haftungsbescheid zugrundliegende Umsatzsteuerschuld 1997 sowie…
…der Abgabenbehörde erster Instanz vom 22. September 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Haftungsinanspruchnahme der Fälligkeitstag der Abgaben sei, bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben sei grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung entscheidend. Die Umsatzsteuer Mai 2004 sei am…
…Judikatur zur Behauptungs- und Konkretisierungspflicht des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person im Haftungsverfahren und im Bezug auf den gesetzlichen Fälligkeitstag als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt betreffend die Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben ist die Abgabenbehörde erster Instanz auch insoweit zu Recht von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. betreffend die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 13. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 1. Oktober 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch D-GmbH, vom 16. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk Wien vom 21. Oktober 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 19. November 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise insoweit Folge gegeben, als der Haftungsbetrag auf…
…zwischen dem Bewertungsstichtag und dem (gedachten) Tag, an dem eine Baulandnutzung möglich gewesen wäre, kann vom Beurteilungszeitpunkt aus gesehen (Tag der Antrages auf Bescheidaufhebung) aufgrund der hier gegebenen lokalen Verhältnisse noch als absehbarer Zeitraum im Sinne des § 52 Abs. 2 BewG angesehen werden. Die für…
…2001 Geschäftsführer gewesen sei, sei er auch für die Umsatzsteuer 1-6/01 haftbar. Maßgeblicher Beurteilungszeitraum (richtig: Beurteilungszeitpunkt) sei der Fälligkeitstag der Abgaben. Da der Bw. seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachgekommen sei und die Abgaben bei der GmbH nicht einbringlich seien, sei der Haftungsbescheid auszustellen…
…Bw. sei unbestritten bis 28. Mai 2002 Geschäftsführer der GmbH gewesen. Die Umsatzsteuer 08-12/2001 sei am 15. Februar 2002 fällig gewesen. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt sei der Fälligkeitstag der Abgaben. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1972 bzw. 1994 habe der Unternehmer spätestens am 15. Tag…
…die Umsatzsteuer gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt worden, da der Bw. keine Voranmeldungen abgegeben habe. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt sei der Fälligkeitstag der Abgaben. Die Umsatzsteuer 1-6/98 sei am 17. August 1998 und die Umsatzsteuer 1-6/99 am 16. August 1999 fällig gewesen…
…zeitnahe vor Konkurseröffnung vorgenommene Vermögensverschiebungen zugunsten einzelner Gläubiger richten. Hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten, deren Fälligkeit und somit der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt in Bezug auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in den Jahren 2004 und 2005 gelegen ist, kann daher dieses Berufungsargument keinesfalls greifen. Zudem ist weiters auszuführen…
…Kinder im Alter von siebzehn bzw. neunzehn Jahren, den vorliegenden Milderungsgründen der nunmehr (d. h. erst nach dem Beurteilungszeitpunkt der seinerzeitigen Strafverfügung) vollständig erfolgten Schadensgutmachung, sowie den großteils, und zwar hinsichtlich der mittels verspäteter Voranmeldung bekanntgegebenen Zahllasten/Vorauszahlungen, vorliegenden, lediglich infolge nicht zeitgerechter Entrichtung der…
…Vertreters nicht auf besondere Verhältnisse abgestimmte - Einrichtungen (Regale, Ablagen, Kästen) gehandelt hat. Aus den Akten ergibt sich weiters, dass die Bw. neben der Überlassung dieses Gegenstandes im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (Zeitpunkt der Anschaffung der Einrichtung im November 2007) keine weiteren auf nachhaltige Einnahmenerzielung gerichteten Aktivitäten durchführte.
…die erkennbare Absicht hatten, einen wesentlichen Teil der hierfür benötigten Mittel nicht als Gesellschafterzuschüsse, sondern als stille Gesellschafter aufzubringen, ändert nichts an dem steuerrechtlich relevanten Beurteilungszeitpunkt. Bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des stillen Gesellschaftsvertrages, wäre es den Gesellschaftern nämlich frei gestanden, eine andere Form der…
…ergänzend ausgeführt, dass aus Sicht der steuerlichen Vertretung drei wesentliche Berufungspunkte herauszugreifen seien: 1.) Die Frage, wie aus einer verdeckten Gewinnausschüttung resultierende Abgabenschuldigkeiten haftungsrechtlich einzuordnen seien: Würde man hier den gesetzlichen Fälligkeitstag der jeweiligen Selbstbemessungsabgabe als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt heranziehen, dann hätte der Bw. keine Chance…
…hiefür erforderlichen Bewilligungen, und zwar sowohl für die Vornahme der Verfüllung als auch die übergeordnete Baumaßnahme, in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt, vorgelegen sind. Im vorliegenden Fall kann laut festgestelltem Sachverhalt weder vom Vorliegen sämtlicher Bewilligungen zu den Zeitpunkten, zu denen die…
…Vorliegen allfälliger Bewilligungen, Anzeigen, Nichtuntersagungen etc. gehört (VwGH vom 22.4.2004, Zl. 2003/07/0173). Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für eine Beitragsbefreiung vorliegen müssen, ergibt sich aus § 7 Abs.1 ALSaG. Demnach entsteht die Beitragsschuld mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem…
…nicht einvernommen wurden. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass aus dem Umstand, dass teilweise bereits vor dem Beurteilungszeitpunkt fällig gewesene Rückzahlungen von Darlehen noch immer nicht erfolgt waren, nicht verlässlich auf Forderungsverzicht durch die Gläubiger geschlossen werden kann. Es darf nicht außer Acht gelassen werden…