…hat: M ist schuldig, sie hat als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen des S, X, Schweiz, am 29. Jänner 2010 vorsätzlich, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt bzw. den Disponenten der Spedition A, B, zur Verletzung der…
…des Jahresumsatzes für 2000 ausmachten, vorgenommen, um abschließend abzuklären, in welchem Ausmaß nunmehr tatsächlich diese Beträge nur kurzfristig auf dem Konto des DI K verblieben waren oder [steuerbare bzw. steuerpflichtige Einnahmen bzw. Umsätze] des Architekten darstellten. [Die Steuererklärungen wurden am 30. November 2001 beim Finanzamt…
…Abs. 1 FinStrG macht sich (des Finanzvergehens) der fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, wer die im § 33 Abs. 1 bezeichnete Tat fahrlässig begeht. Dabei käme aber eine fahrlässige "Bestimmungstat" nicht in Betracht. Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es…
…lit. a FinStrG machte sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt…
…ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung durch Erweckung des Tatentschlusses. Einen anderen dazu bestimmen bedeutet, dass dies nur vorsätzlich geschehen kann. Der Vorsatz muss sich dabei auf die Vollendung einer strafbaren Handlung beziehen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Die Straftat muss sich der Bestimmungstäter nur der…
…ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung durch Erweckung des Tatentschlusses. Einen anderen dazu bestimmen besagt, dass dies nur vorsätzlich geschehen kann. Der Vorsatz muss sich dabei auf die Vollendung einer strafbaren Handlung beziehen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Die Straftat muss sich der Bestimmungstäter nur der…
…ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung durch Erweckung des Tatentschlusses. Einen anderen dazu bestimmen besagt, dass dies nur vorsätzlich geschehen kann. Der Vorsatz muss sich dabei auf die Vollendung einer strafbaren Handlung beziehen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Die Straftat muss sich der Bestimmungstäter nur der…
…dass sich dieser andere zu ihrer Ausführung entschließt. Dies kann nicht nur durch Drohen, Befehlen oder Anordnen, sondern auch durch bloßes Anheimstellen, Bitten udgl erfolgen (VwGH 19.2.1987, 85/16/0083). Die Bestimmung eines Anderen kann nur vorsätzlich geschehen, wobei bedingter Vorsatz genügt. Grundsätzlich…
…Verhalten. Dr. T.: Ihr Verhalten hat indirekt dazu beigetragen. Da bin ich bei ihnen. Aber trotzdem: Ich kann ja nur Bestimmungstäter sein oder Beitragstäter sein, wenn ich durch meine Tat, durch meine Handlungen oder durch meine Aussagen jemand anderen dazu bestimme, eine Abgabe zu hinterziehen…
…anderen dazu bestimmt, es auszuführen oder sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Bestimmen ist dabei ein vorsätzliches Veranlassen der Tatbegehung durch Erwecken des Tatentschlusses (OGH vom 18. Dezember 1975, Zahl 13 Os 76/75, LSK 1976/73). Bestimmungstäter ist nur, wer vorsätzlich durch Befehlen , Anraten Unterricht…
…ob der Bw überhaupt schuldhaft iSd Finanzstrafgesetzes gehandelt hat, zu dem Schluss, dass der Bw die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen vorsätzlich, wenn auch nur mit bedingtem Vorsatz, begangen hat: Ein derartiger Eventualvorsatz liegt vor, wenn der Täter die Verwirklichung des einem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes ernstlich…
…OGH vom 3. Juli 2003, 12 Os 34/03), die dann Beitrags- oder Bestimmungstäter sind, weil die Sonderdelikte des § 33 Abs 1 FinStrG in unmittelbarer Täterschaft nur vom Abgabepflichtigen, vom Abfuhrpflichtigen oder von dem begangen werden können, der deren Pflichten wahrnimmt (Leitner/Toifl/Brandl, aaO…
…als verantwortlicher LKW-Fahrer im Auftrag des Frachtführers, der Firma S GmbH & Co KG Handelsgesellschaft, HT, im Amtsbereich des Zollamtes Linz Wels vorsätzlich, unter Nichtbeachtung der in den Artikeln 38 bis 40 des Zollkodex (ZK) normierten Gestellungspflicht, die mit Versandschein T1 Nr. 06DE12 vom 11…
…nicht entrichteten Umsatzsteuerbetrag von € 30.000,00 der Verdacht, dass der Bf. als Bestimmungstäter den im Zeitpunkt der Veranlagung zuständigen Geschäftsführer (dem hier nur die Qualifikation eines unwissenden Werkzeuges zukommt) zur Begehung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG veranlasst hat und der Bf…
…gemäß § 303 Abs. 4 BAO erlassenen Umsatzsteuerbescheid hat der Bw. mit folgender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Sein seit 20 Jahren bestehender Betrieb sei ein Kleinstbetrieb mit nur einer Halbtagsbeschäftigten (Ehefrau). Im Streitjahr sei mit der Planung bzw. Errichtung einer neuen Kraftfahrzeugwerkstätte begonnen worden…
…sei. Diesfalls sei § 24 Abs. 2 TabStG nicht anwendbar. In allen denkmöglichen Fällen sei "Entzieher" und damit potentieller Zollschuldner nur der unmittelbar Handelnde, egal ob die Entzugshandlung vorsätzlich, fahrlässig oder in Unkenntnis erfolgte. Insoweit dem Bw sohin unterstellt wird, er habe den Auftrag erteilt, die…
…die verbotswidrig verwendeten Mineralölmengen, wobei nach Ansicht des Berufungssenates als Verwender und damit Abgabenschuldner nicht nur unmittelbare Täter, sondern auch Bestimmungstäter in Betracht kommen. Daneben macht sich gemäß § 33 Abs. 4 FinStrG auch einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich eine Abgabenverkürzung dadurch bewirkt, dass er Sachen…
…22626/2/2001 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde in dieser Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass auf Grund der Tierschutzbestimmungen der Gemeinschaft im gegenständlichen Fall eine Kontrolle der Entladung am Bestimmungsort angeordnet worden sei. Diese Vorgangsweise finde in den Art. 3 und 4 der VO 615…
…Einfuhrumsatzsteuer) in Höhe von € 10.497,08 lasteten, am 10. Juni 2005 vorsätzlich unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Höhe von € 8.552,31 dadurch bewirkt, dass er im Zuge der Anmeldung der Waren beim Eintrittszollamt…
…FinStrG als Bestimmungstäter nach § 11 FinStrG begangen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Juni 2003, eingegangen im Hauptzollamt Wien am 16. Juni 2003, in welcher er vorbrachte, Herrn G.J. nicht zu einem solchen Finanzvergehen vorsätzlich bestimmt zu…