…koordinierenden, mediativen und treuhänderischen Leistungen, insbesondere zur Vornahme von Messungen, zur Erstellung von Gutachten, zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, zur organisatorischen und kommerziellen Abwicklung von Projekten, ferner zur Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen, sofern wichtige Teile der Arbeiten dem Fachgebiet des Ziviltechnikers zukommen…
…oder Glaubhaftmachung die gegenständliche Aufwendung keine Berücksichtigung finden würde. Mit diesem Verhalten und unter Beachtung der ebenfalls vorliegenden mangelnden Bestimmtheit der getroffenen Vereinbarung vermochte der Bw die begründeten Bedenken des Senates, ob dieser Rechnung tatsächlich eine Leistung zu Grunde liege, nicht zu zerstreuen. Rechtliche Würdigung:…
…der sich eigentlich auf den offenkundig tatsächlich vorhandenen schriftlichen Vertrag mit RF vom 6. Oktober 1995 beziehen wollte. Ebenso eindeutig ist aber aus dem somit offenbar irrtümlich nur mangelhaft zitierten Vertrag vom 6. Oktober 1995 als Leistungsort das Staatsgebiet der Republik Tschechien zu erschließen (siehe…
…der sich eigentlich auf den offenkundig tatsächlich vorhandenen schriftlichen Vertrag mit RF vom 6. Oktober 1995 beziehen wollte. Ebenso eindeutig ist aber aus dem somit offenbar irrtümlich nur mangelhaft zitierten Vertrag vom 6. Oktober 1995 als Leistungsort das Staatsgebiet der Republik Tschechien zu erschließen (siehe…
…der sich eigentlich auf den offenkundig tatsächlich vorhandenen schriftlichen Vertrag mit RF vom 6. Oktober 1995 beziehen wollte. Ebenso eindeutig ist aber aus dem somit offenbar irrtümlich nur mangelhaft zitierten Vertrag vom 6. Oktober 1995 als Leistungsort das Staatsgebiet der Republik Tschechien zu erschließen (siehe…
…ihn äußert wichtigen Tschechienprojekt mit Sicherheit aufmerksam studiert, weshalb er jedenfalls erkannt hat, dass aus der Rechnung vom 30. September 1996 kein Vorsteuerabzug zulässig ist. Dennoch hat er in Anbetracht seiner verzweifelten Finanzlage (so wurde am 25. Juni 1996 über das Vermögen seiner Wiener Wirtschaftstreuhand…
…erhalten und brachte - in Übereinstimmung mit der schriftlichen Berufung- zur behaupteten Geschäftsbeziehung mit K auf Befragen unter anderem auch vor, dass die in den Akten als Kopie befindliche schriftliche Vereinbarung vom 6. Oktober 1995 die von K geforderte Leistung nicht korrekt beschreibe: K habe sich…
…der sich eigentlich auf den offenkundig tatsächlich vorhandenen schriftlichen Vertrag mit RF vom 6. Oktober 1995 beziehen wollte. Ebenso eindeutig ist aber aus dem somit offenbar irrtümlich nur mangelhaft zitierten Vertrag vom 6. Oktober 1995 als Leistungsort das Staatsgebiet der Republik Tschechien zu erschließen (siehe…
…der Lizenzen nicht an das Unternehmen meines Vaters gebunden bin. Die bisherigen Zahlungen waren für die bisher produzierten Stücke, die bis jetzt bereits im Einsatz sind". Wenn im Antwortschreiben von einem Wunschdenken des Sohnes die Rede ist, dann spricht dies eindeutig gegen die Bestimmtheit der…
…also von der Entrichtung befreie. Würde dies im gegenständlichen Fall zutreffen, so wäre Punkt IV.2. des Vertrages unverständlich. Dort werde nämlich vereinbart, dass bei Aufkündigung des Förderungsdarlehens infolge von Förderungsverstößen, wenn diese vom Käufer gesetzt würden, er die allfällige Rückzahlung selbst zu leisten habe…
…nicht sichergestellt ist, dass das Vermögen des Beschwerdeführers im Falle einer Auflösung oder Aufgabe einem nach § 34 BAO begünstigten Zweck erhalten bleibt. Demzufolge entspricht die Satzung im Hinblick auf die ausreichende Bestimmtheit der Vermögensbindung nicht den zwingenden Anforderungen nach § 41 Abs. 2 BAO iVm § 39…
…und unbürokratischer agieren musste als ein Großbetrieb, der ein klassisches Mainframeprojekt abwickelt. Besonders stützt sich diese Ausführung des Finanzamts auf das groteske Beharren auf ein sog. "FTP-Protokoll", weil ein solches angeblich einen Leistungsnachweis im unbedingten Interesse beider Vertragsparteien darstellen würde. Grotesk ist dies deshalb…
…also von der Entrichtung befreie. Würde dies im gegenständlichen Fall zutreffen, so wäre Punkt IV.2. des Vertrages unverständlich. Dort werde nämlich vereinbart, dass bei Aufkündigung des Förderungsdarlehens infolge von Förderungsverstößen, wenn diese vom Käufer gesetzt würden, er die allfällige Rückzahlung selbst zu leisten habe…
…also von der Entrichtung befreie. Würde dies im gegenständlichen Fall zutreffen, so wäre Punkt IV.2. des Vertrages unverständlich. Dort werde nämlich vereinbart, dass bei Aufkündigung des Förderungsdarlehens infolge von Förderungsverstößen, wenn diese vom Käufer gesetzt würden, er die allfällige Rückzahlung selbst zu leisten habe…
…Die zu leistende Einlage stelle auch für den stillen Gesellschafter nur ein Forderungsrecht dar. Genauso wie die vertraglich bedungene (siehe Punkt II. des Gesellschaftsvertrages), nämlich die jederzeit auf Abruf einzuzahlende Geldeinlage eine Geldforderung aus dem Vertrag für den Bw. ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung darstelle…
…damit verbundenen Zinsbelastungen übernimmt. Diese eher ungewöhnliche vertragliche Gestaltung ist somit auch Ausfluss des Bestrebens den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in der Familie zu erhalten und daher durch das verwandtschaftliche Naheverhältnis zwischen den einzelnen Vertragspartnern und nicht auf Grund eines angemessenen Leistungsaustausches bedingt. Hinzu kommt…
…also von der Entrichtung befreie. Würde dies im gegenständlichen Fall zutreffen, so wäre Punkt IV.2. des Vertrages unverständlich. Dort werde nämlich vereinbart, dass bei Aufkündigung des Förderungsdarlehens infolge von Förderungsverstößen, wenn diese vom Käufer gesetzt würden, er die allfällige Rückzahlung selbst zu leisten habe…
…1.237.500,00 S. Unentgeltlichkeit liegt dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt. Dabei besteht hinsichtlich des erforderlichen Vorliegens der Bereicherungsabsicht kein Unterschied zwischen den Tatbeständen des § 3 Abs…
…wirksamen Leistungsbeziehungen zwischen der Bw. und deren Mitgliedern existierten, waren die Aufwendungen für die vereinsinternen Veranstaltungen (Weihnachtsfeiern 2001 und 2002 und Ausflug in die Steiermark 2002) nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Diese Zahlungen waren als körperschaftsteuerneutrale Einkommensverwendungen zu qualifizieren. Daran können auch die Bestimmungen der VereinRL…
…2003 erfolgt sein, jedoch gebe diese Verordnung auch im Zusammenhang mit dem Gesetzestext keine hinreichend bestimmte Basis für die Berechnung der den Schuldner treffenden Steuer- bzw. Gebührenschuld. § 16 Abs. 1 BewG verstoße daher gegen das verfassungsrechtlich verankerte Gebot der Bestimmtheit der Gesetze. Aus diesem Grund…