…€ 7.714,58 nicht der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs. 3 EStG 1988, sondern vielmehr jener nach § 67 Abs. 6 leg.cit. zu unterziehen sei. Darüber hinaus stellte der Prüfer fest, dass die an diverse Bedienstete der Bw. ausbezahlten Beträge für "Mehrarbeit Dr.L…
…ausbezahlten Beträge für "Mehrarbeit Dr. L." im Jahre 2000 der Besteuerung zu unterziehen sind oder nicht. Nach der Aktenlage steht fest, dass nach den in der Lohnverrechnung der Bw. vom Prüfer vorgefundenen und von mehreren Arbeitnehmern am 11. Oktober 2000 unterfertigten Bestätigungen Beträge für "Mehrarbeit…
…50) um nachträgliche Zahlungen von Überstunden für abgelaufene Kalenderjahre handelt, könne nicht gefolgt werden. Eine effektive Überstunden-Nachzahlung für das Vorjahr hätte zum einen einen weit höheren Betrag erbracht, zum anderen hätten dann in den Monaten Jänner bis März 1997 keine Mehrarbeitsleistungen mehr erfolgen dürfen…
…aus einem Aktenvermerk des Finanzamtes im Lohnsteuerakt hervorgeht, erklärte die Gesellschafter-Geschäftsführerin die genannten Beträge als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und machte als Betriebsausgaben gleichzeitig das Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 6% geltend. Mit Bericht vom 16.7.2003 legte das Finanzamt für den 9. 18…
…erhält; wenn der Arbeitnehmer darüber hinaus einen Betrag für die Überstunde erhält, kann dieser Mehrbetrag als Zuschlag für Mehrarbeit (Überstundenzuschlag) gelten. Wird die Überstunde durch Zeitausgleich abgegolten, der Überstundenzuschlag hingegen ausgezahlt, dann ist eine Steuerfreiheit nicht gegeben, weil die Voraussetzung für die Steuerfreiheit der im …
…40 Stunden betragen. Im Bedarfsfall war der Bw. jedoch verpflichtet Mehrarbeit zu leisten. Die Einteilung der Normalarbeitszeit oblag dem Arbeitgeber gemäß § 19 c Arbeitszeitgesetz unter Beachtung der geltenden Betriebsvereinbarungen. Für den Bw. galt der Kollektivertrag für die Arbeitnehmer von X-Unternehmen. Aufgrund der für ihn…
…die für die Kapitalgesellschaft mit einem bestimmten Aufwand verbunden sei, steuerlich anders zu beurteilen sein sollte, als ein mit einem gleich hohen Aufwand verbundener Barbezug. Auch die jüngste Rechtsprechung des VwGH (23.2.2010, 2007/15/0003) würde besagen, dass eine von der Gesellschaft an…
…nicht mehr möglich. Ein durchaus realistischer Betrag von monatlich ca. € 22,00 bis € 25,00 wurde aus meiner Sicht zu Recht daher angesetzt und kann ab den Veranlagungen der Jahre 2010 bis laufend eines monatlichen Bedarfs für Hilfs- und Heilmittel jederzeit erbracht werden…
…0087) solche, die nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (in der Regel ein Zeitraum von einem Monat) geleistet werden. Der laufende Arbeitslohn steht in unmittelbarer Beziehung zu der laufend erbrachten Arbeitsleistung; seine Höhe orientiert sich daher regelmäßig an dieser. So ist etwa die Bezahlung für Mehrarbeit…
…für jede der erbrachten Leistungen betrage € 10,00 und sei sofort nach Beendigung der Tätigkeit ausbezahlt worden. Da die Kurse und Lehrabschlussprüfungen über das ganze Jahr stattgefunden hätten, habe er zwecks besserer Übersicht alle Zahlungen pro Person auf ein Jahr zusammengefasst. b) Honorarnote von…
…bei P einerseits bis 31. Mai 1994 als Angestellter im Rahmen eines Dienstverhältnisses beschäftigt gewesen, daneben seien für Arbeiten an Bauprojekten von P auf freiberuflicher Basis Stundenhonorare ausbezahlt worden, für deren Besteuerung er selbst Sorge zu tragen hatte und die der Umsatzsteuer unterlagen. Der Bw…
…dass für das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Angestelltengesetzes gelten und dass - da der Dienstnehmer leitender Angestellter sei - die Bestimmungen des Arbeitszeit - und des Arbeitsruhegesetzes keine Anwendung finden. Von der Bw. wurden für den Dienstnehmer A bei der laufenden Lohnverrechnung Überstundenzuschläge steuerfrei belassen. Diese Zuschläge betragen…
…von S 3,5 Mio. aufzubringen gewesen. In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass das Ansammlungsverfahren lt. Bw. bis zum 31. Juni 1997 durchgeführt worden sei. Die Ermittlung jenes Betrages, der erforderlich sei, die Versorgungsleistung der Fr. S.F. zu decken, sei somit noch für…
…dass bei Vorliegen von zwei Dienstverhältnissen das Kilometergeld als Werbungskosten zustehe. 1997 und 1998 seien keine diesbezüglichen Werbungskosten geltend gemacht worden. Er könne aus den Bescheiden für die Jahre 1997 und 1998 nicht entnehmen, welche Beträge als Werbungskosten für Fahrten zwischen zwei Dienstorten in Ansatz…
…gewesen (Ermessensbegründung iSd § 20 BAO). Der Betrag von € 654 für das Jahr 1997 sei nicht als objektiv geringfügige Gesamtauswirkung anzusehen. 1998 bis 2000: Die Bezeichnung "WiU" kennzeichne die Fakultät einer Universität (Wirtschaftsuniversität) und nicht eine spezielle Studienrichtung . An der WiU würden, im Gegensatz zu…
…jener Mehrarbeitszeiten, welche sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen ergeben. Entsprechend den gültigen Dienstanweisungen über den Bereitschaftsdienst hat der im Wechseldienst stehende Beamte so lange in Uniform Dienst zu versehen, bis sein Ablöser den Dienst in Uniform übernommen hat. Für…
…selbständige Tätigkeit werden hinsichtlich des Betrages von ATS 61.019,- die Gewährung des 12%igen Betriebsausgabenpauschales gemäß § 17 EStG 1988 beantragt. Der Vorhalt sowie die Beantwortung des Vorhaltes wurden der Abgabenbehörde erster Instanz in Wahrung des Parteiengehörs übersandt. Die mündliche Berufungsverhandlung wurde für den 21…
…passierte. Da die Gebührenentrichtung für diesen Bescheid schon längere Zeit her ist, verwechselte der Bw. diese mit dem Betrag aus 2012. Tatsächlich wurde damals 2011 keine zusätzliche Parkkartengebühr verrechnet, sondern lediglich nur € 73,29. Der Bw. habe leider auch keinen Einzahlungsbeleg von der Dienststelle…
…3.545,65, 2006 - € 1.966,56 und 2007 € 2.373,42 betragen. Das durchschnittliche Ergebnis daraus betrage - € 614,40. Wie aus den Ergebnissen der Vorjahre für 2008 ein Ergebnis in Höhe von € 6.000,00 abgeleitet werden könne, sei unerklärlich…
…folgende Beträge ausbezahlt worden seien: 2000 und 2001 ATS 144.000,00, 2003 - 2004 € 10.464,84, die Steuererklärung für 2005 des Sohnes liege noch nicht vor, weshalb ebenfalls ein Betrag von € 10.464,84 angenommen werde (die Differenz zu den beantragten Sonderausgaben…