…hat die Besteuerung von Bezügen auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind, sind sie bei der Veranlagung der Einkommensteuer des verstorbenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen. | 3. | Rückzahlungen auf Grund einer…
…freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit letztlich nach dem Überwiegen erfolgt. Dieses Überwiegen kann keine sachliche Rechtfertigung für die (Nicht-) Anwendbarkeit des § 11a EStG 1988 bilden. Berufsrechtliche Sondervorschriften, Vertretung im Verhinderungsfall und die Grundsätze der "eingeschränkten Vervielfältigungstheorie" zeigen das Gegenteil. Soll es beispielsweise sachlich gerechtfertigt sein, bei…
…Tätigkeit nach österr. Recht als freiberuflich selbständige oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Bei einer freiberuflich selbständigen Tätigkeit (Unternehmensberater -Ingenieur) sind die Einkünfte die funktional einer festen Einrichtung in Liechtenstein zugerechnet werden, gem. dem Abkommen in Österreich von der Besteuerung zu befreien. Ebenfalls ist bei…
…bei Gewerbebetrieben nicht anders als bei freiberuflichen Tätigkeiten, Computer und die lohnintensiven Tätigkeiten würden in Billiglohnländer ausgelagert werden. Auch die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Arbeit sei heutzutage fließend. Daher sei eine unterschiedliche Behandlung von betrieblichen Einkunftsarten hinsichtlich der begünstigten Besteuerung…
…Auch das betriebswirtschaftliche Umfeld freiberuflicher Tätigkeiten habe sich dem von Gewerbebetrieben stark angenähert. Die Beschränkung der steuerlichen Begünstigung auf die Bezieher von Einkünften aus Gewerbebetrieben und Land- und Forstwirtschaft bei gleichzeitigem Ausschluss dieser Begünstigung für Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit sei daher sachlich nicht…
…allerdings bei den freien berufen diese Vervielfältigungstheorie nur eingeschränkt gilt, weshalb die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte unschädlich ist, wenn der Freiberuflicher auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist. Lt. Doralt Tz 50 kann auch der Betrieb einer Schule zu Einkünften aus unterrichtender Tätigkeit…
…eine Option für Steuerpflicht ist nicht vorgesehen. Befreite Heilberufe sind Ärzte (einschließlich der Fachärzte, wie etwa Zahnärzte), Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberufliche Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Spezialdienste. Die Aufzählung ist abschließend. Eine generelle Einbeziehung "ähnlicher" Berufe erfolgte bisher nicht, obwohl dies die 6…
…wurde, die Gegenstand der Transaktionen des Bw. waren bzw. bei ihm aufgefunden wurden. Somit ergibt sich als einzig logischer Schluss, dass sämtliche zu schätzenden Umsätze der Tätigkeit als Chiropraktiker zuzurechnen sind. 3.2.1.4.4. Zu den Geldtransferierungen des Bw. an die liechtensteinische P…
…vorgesehen. Befreite Heilberufe sind Ärzte (einschließlich der Fachärzte, wie etwa Zahnärzte), Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberufliche Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Spezialdienste. Die Aufzählung ist abschließend. Eine generelle Einbeziehung "ähnlicher" Berufe erfolgte bisher nicht, obwohl dies die 6. MWSt - RL zulassen würde ("ärztliche Berufe…
…wäre. Die Verhandlungsniederschrift v. 07.10.2008 wurde den Parteien gemeinsam mit dieser Berufungsentscheidung zugestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 22 Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Einkünfte aus selbständiger Arbeit einzustufen. Gem. § 67 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die…
…Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Erst aufgrund dieser Bestimmung ist eine Zuordnung der Einkünfte des Bw. unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit überhaupt denkbar…
…Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Erst aufgrund dieser Bestimmung ist eine Zuordnung der Einkünfte des Bw. unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit überhaupt denkbar…
…Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Erst aufgrund dieser Bestimmung ist eine Zuordnung der Einkünfte des Bw. unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit überhaupt denkbar…
…Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Erst aufgrund dieser Bestimmung ist eine Zuordnung der Einkünfte des Bw. unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit überhaupt denkbar…
…genannten Einkünfte in einem Bescheid ohne Auswirkung auf die Besteuerung wird nicht nur die Bw., sondern jeder Abgabepflichtiger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten nicht verletzt. Die Bw. behauptet selbst nicht, dass die Einkommensteuer oder deren Bemessungsgrundlage bei anderer Qualifikation der Einkünfte eine Änderung erfahren hätte…
…durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können nur die Gesellschafter die begünstigte Besteuerung im Sinne des Abs. 1 in Anspruch nehmen. Der Betrag von 100 000 € (Abs. 1) ist bei den Mitunternehmern mit einem der Gewinnbeteiligung entsprechenden Teilbetrag anzusetzen. Die begünstigte Besteuerung ist nicht zulässig, wenn der…
…dessen Vertretung bei Abwesenheit zu übernehmen gehabt. Der Cheflichtdesigner komme bereits mit seinem fertig ausgearbeiteten Konzept, dies werde dann vor Ort umgesetzt. Handwerklich selbst habe der Bw. kaum etwas zu erledigen gehabt. Art. 14 des DBA teilt das Besteuerungsrecht zwischen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit und…
…der Fiktion in § 22 Z 1 lit. b letzter Satz EStG 1988 zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Bei Wegdenken dieser Fiktion wären die gegenständlichen Einkünfte als im Rahmen des Dienstverhältnisses zum Krankenanstaltenträger zufließende nichtselbstständige Einkünfte (§ 25 EStG 1988) zu erfassen. Da die Frage des…
…Architektenberufes erbracht werde, scheide definitionsgemäß als eigenes Unternehmen von einer Betrachtung als "Dienstnehmer" a priori aus. Bei den vom Einzelunternehmen an die Bw. fakturierten Leistungen handle es sich um Betriebseinnahmen des Einzelunternehmens, welche im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit iSd § 22…
…der Besteuerungsanspruch aufrecht erhalten werden kann. Im letzten Schritt ist schließlich der innerstaatlich ermittelte und dann abkommenskonform adaptierte Besteuerungsanspruch nach inländischem Recht durchzusetzen. Seit Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes 1988 gehören Einkünfte aus der Berufstätigkeit der Unternehmensberater zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 22 Z 1 lit…