…Abs. 1 Z 1 GebG 1957 für einen zwischen dem Bw. und Frau M. mündlich abgeschlossenen Bestandvertrag die Rechtsgebühr fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Eingabe vom 19. Mai 2011 das Rechtsmittel der Berufung. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Bescheid vom 26…
…relevanten Sachverhaltselementen verschafft hatten. Ohne das abgabenbehördliche Prüfungsergebnis konnte das Finanzamt keine Kenntnis von der Anspruchskonkurrenz der Bw. gegenüber ihren Ehegatten aus den Rechtstiteln Bestandvertrag/gesetzliches Unterhaltsrecht haben. Wurden dem Außenprüfer mit der Offenlegung der "Vertragskonstruktion" in Verbindung mit der Einkommenslosigkeit der Bw. Verhältnisse bekannt…
…der Vertrag 3) unter ErfNr.3 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien erfasst. Eine Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr durch den Vermieter erfolgte nicht. Für die Verträge 2) und 3) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem Bw. jeweils mit Bescheid vom 31…
…RZ 53 und 54 zu § 16 und RZ 24b zu § 33 TP 5 GebG ausgeführt, dass die in einen Bestandvertrag auf fixe Laufzeit eingebettete Verlängerungsoption keine Bedingung des ursprünglichen Vertragsverhältnisses iSd § 17 Abs. 4 GebG darstelle, sondern es sich dabei um die zunächst nur einseitige…
…erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem obzitierten Erkenntnis folgende Rechtsanschauung dargetan: "§ 33 TP 5 Abs. l Z. l GebG 1957 unterwirft Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewissen Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält…
… 3 Punkt 4 des Vertragsformulars (= der Mustervereinbarung einer Wertsicherungsklausel) als Verzicht auf die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel in der im Standardformular für Bestandverträge vorgesehenen Form zu deuten hätte. Die im Vertrag separat ausgewiesene Kostenposition EDV-Gebühr ist für einen Mieter irritierend (und daher nicht fremdüblich…
…1999/I/28. Danach ist bei bestimmter Vertragsdauer der mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachte Jahreswert Bemessungsgrundlage für die Hundertsatzgebühr, hier also der fünfzehnjährige Bestandzins. Handelt es sich hingegen um Bestandverträge über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, ist die wiederkehrende Leistung höchstens mit…
…-C. seit 12. Mai 2005 gewesen war, während der Beginn des Bestandverhältnisses gemäß dem Bestandvertrag mit 1. August 2005 datierte. Aufgrund der obigen Ausführungen war die Annahme des Bestands eines abgabenrechtlich anzuerkennenden Bestandverhältnisses im vorliegenden Berufungsfall zu verneinen. War die Betätigung der Bw. ab Mai…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der I. A., OOOO Wien, A-Gasse 4, vertreten durch Dr. C. B., 0000 Wien, A-Str. --/--, vom 29. Mai 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19…
…der Adresse, womit die Vergleichbarkeit der inserierten Wohnung mit den streitgegenständlichen Objekten hinsichtlich der Qualität ausgeschlossen war. Aus der Vorlage des Grundbuchsauszugs zur Adresse Wien 00 ., B-Gasse 8 (Beilage 6) sowie des Bestandvertrags vom 26. Mai 2007 (Beilage 7) war für die Bw. nichts…
…verh. I, vermietet; mit dem Bestandvertrag wurde die Erhöhung des Mietzinses ab Zeitpunkt des Eintritts der Mieterin in das Berufsleben um S 500 vereinbart. Die Mieterin habe sich seit der Geburt des ersten Kindes (5. September 1995) bis zum 31. August 2000 durchgehend in Karenz…
…Beweis für die Richtigkeit der Ausführungen angebotenen Kostenvoranschläge zu verzichten. Den Berufungsausführungen zur Erscheinung des Mietverhältnisses nach außen war generell zu erwidern, dass die Schriftlichkeit von Bestandverträgen nicht unbedingt erforderlich ist, wenn auch auf andere Weise das nach Außen- Erscheinen eines Mietvertrages belegt werden kann…
…zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Haus gar nicht vermieten hätte dürfen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG unterliegen Bestandsverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und…
…GmbH eingebracht werden. Diese Räumlichkeiten werden der Z. M. GmbH über einen gesondert abzuschließenden Bestandvertrag zur Verfügung gestellt." In seiner für das Jahr 1999 eingereichten Einkommensteuererklärung erklärte der Bw. u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der im Zuge der Einbringung zurückbehaltenen Grundstücksteile. Darin sind…
…020,50) festgesetzt wurde. Die gesonderten Begründungen haben jeweils folgenden Inhalt: "Gemäß § 33 TP 5 GebG unterliegen neben den lupenreinen Bestandverträgen auch sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, der gebühr. Der vorliegende…
…0084 unter Hinweis auf Krejci in Rummel ABGB I3 Rz 4 und 9 zu §§ 1165, 1166 ABGB uva). Ein Bestandvertrag besteht in der Überlassung des Gebrauchs einer unverbrauchbaren Sache oder deren Teile gegen Entgelt auf "gewisse Zeit" (Würth in Rummel, ABGB, Rz 1 zu § 1092)…
…17.02.1983, 82/15/0046, zum Beispiel aus, ob ein Abbauvertrag als Kauf- (Lieferungs-)vertrag oder als gebührenpflichtiger Bestandvertrag zu qualifizieren sei, hänge davon ab, ob das Entgelt nach der Menge des gewonnenen Materials berechnet oder ob es nach der Zeitdauer, unabhängig von der…
…17.02.1983, 82/15/0046, zum Beispiel aus, ob ein Abbauvertrag als Kauf- (Lieferungs-)vertrag oder als gebührenpflichtiger Bestandvertrag zu qualifizieren sei, hänge davon ab, ob das Entgelt nach der Menge des gewonnenen Materials berechnet oder ob es nach der Zeitdauer, unabhängig von der…
…17.02.1983, 82/15/0046, zum Beispiel aus, ob ein Abbauvertrag als Kauf- (Lieferungs-)vertrag oder als gebührenpflichtiger Bestandvertrag zu qualifizieren sei, hänge davon ab, ob das Entgelt nach der Menge des gewonnenen Materials berechnet oder ob es nach der Zeitdauer, unabhängig von der…
…verbrauchter Teile der Mindestbruch- und -deponiezinse früherer Jahre übersteigt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hängt bei Abbauverträgen die Entscheidung der Frage, ob sie als nicht der Rechtsgebühr unterliegende Kauf-(Lieferungs-) -verträge oder als gebührenpflichtige Bestandverträge im Sinne des § 33 TP 5 GebG zu qualifizieren sind…