…80 BAO zur Haftung für offene Abgabenschuldigkeiten und Nebenansprüche der F-GmbH in Höhe von € 47.749,09 herangezogen. Diesem Bescheid ist ein Vorhalteverfahren vorausgegangen. Darin wurde der Bw aufgefordert, dem Finanzamt zum Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten eine Auflistung aller Gläubiger zum Zeitpunkt…
…vorgeschrieben. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkannt hat, besteht bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung. Die Säumniszuschlagspflicht setzt nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus (vgl. u.a. das hg. Erkenntnis vom 17…
…eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, aber er hat kein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkannt hat, besteht bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung. Die Säumniszuschlagspflicht setzt nur den Bestand einer…
…Verfassungs- und Gemeinschaftswidrigkeit der Quellensteuer eine Abgabenzahlungsschuld weder auf der Grundlage des Haftungsbescheides noch des Abgabenbescheides gegeben wäre, lässt sich nichts gewinnen, da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, wobei die…
…Fehlbetrag, der einen Säumniszuschlag in Höhe von 314,27 € auslöste. Am 13.4.2011 wurde die Umsatzsteuer 1/2011 zur Gänze getilgt. Gemäß § 217 Abs. 4 lit. b i. V. m. § 230 Abs. 2 BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungs- und Aussetzungszinsen) setzt die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus. Im Falle der Abänderung der formellen Abgabenschuld sind nach den…
…ist Folgendes entgegenzuhalten: Die in § 9 iVm § 80 BAO normierte persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wird als Maßnahme der Abgabeneinhebung durch Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend gemacht. Eine solche Haftungsinanspruchnahme setzt lediglich den Bestand von Abgabenschuldigkeiten voraus, nicht jedoch, dass diese Abgaben dem Erstschuldner gegenüber…
…Säumniszuschläge sind für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises …
…fest. Mit dem weiteren Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages vom 11. Juni 2003 gelangte von der Umsatzsteuernachforderung (3.213,97) ein Säumniszuschlag im Ausmaß von 2 % der Bemessungsgrundlage (64,28 €) mit der Begründung zur Vorschreibung, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis zum 15…
…die Zahlung der Abgabenschuldigkeiten eine besondere Härte bedeuten würde, der nicht durch Einräumung von Zahlungserleichterungen abgeholfen werden könnte. Bestehe eine solche Möglichkeit, so bedürfe es keiner Abgabennachsicht. Finanzielle Engpässe alleine seien nämlich nicht zur Rechtfertigung der Unbilligkeit geeignet. Auch der Bestand einer sachlichen Unbilligkeit sei…
…90/15/0060), weshalb auch der Bestand einer persönlichen Unbilligkeit zu verneinen war. Da aus den dargestellten Gründen berufungsgegenständlich somit weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten vorliegt und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO…
…4-6/2008 in Höhe von 3.614 € gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO einen ersten Säumniszuschlag im Betrag von 72,28 € mit der Begründung fest, dass diese Abgabenschuldigkeit nicht bis zum 15. 5. 2008 entrichtet worden sei. Die dagegen erhobene Berufung…
…erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgabenschuldigkeiten kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Im vorliegenden Fall beschränkt sich das Vorbringen des Bw. auf den Bestand einer persönlichen Unbilligkeit. Da die Gewährung einer Nachsicht eines begründeten Antrages bedarf…
…erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgabenschuldigkeiten kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Im vorliegenden Fall beschränkt sich das Vorbringen des Bw. auf den Bestand einer persönlichen Unbilligkeit. Da die Gewährung einer Nachsicht eines begründeten Antrages bedarf…
…eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d) nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so ist ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten (§ 217 Abs. 1 und 2 BAO). Gemäß Abs. 4 dieser Gesetzesstelle sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten…
…der nachzusehenden Abgabenschuldigkeiten bereits Einhebungsverjährung eingetreten ist, hat die Bw. aber nicht behauptet und ist auch aus den Akten nicht zu ersehen. Dass die Abgabenbehörde somit von ihrem Recht, fällige Abgaben einzutreiben, Gebrauch macht, kann nicht als außergewöhnlicher Geschehensablauf gewertet werden. Der Bestand einer sachlichen…
… 217 Abs. 1 BAO eingetreten sei, weil der Berufungswerber die Grunderwerbsteuer nicht bis zum bescheidmäßigen Fälligkeitstag entrichtet habe. Da der Säumniszuschlag nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetze, sei die Verpflichtung zur Entrichtung unabhängig davon gegeben, ob die maßgebliche Abgabenvorschreibung rechtmäßig sei. Im Falle der…
…Tilgung von fälligen Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. Bei verschiedenen, durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen einander regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen (Lastschriften) und Vorsteuerabzugsberechtigungen (Gutschriften) gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht fristgerecht entrichtete Umsatzsteuerzahlungen zurück zu führen sind, wären unter Berücksichtigung des einem anderen Unternehmen…
…22). Nach dem Wortlaut des § 212a Abs. 9 lit. a BAO sind von Abgabenschuldigkeiten Aussetzungszinsen zu entrichten, solange aufgrund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden können. Da im gegenständlichen Fall der Aussetzungsantrag (der…
…Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten bis 17. 2. 2003 bzw. 16. 2. 2004 fest. Die Berufung vom 21. 9. 2006 richtet sich sowohl gegen die Säumniszuschlagsfestsetzungen als auch gegen die zugrunde liegenden Umsatzsteuerbescheide vom 21. 8. 2006 als auch gegen weitere im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung…