…und der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder verfahrensrechtlicher Art abgesprochen wird (Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 507), sie können rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend sein. Bescheidmerkmale nach AVG und BAO sind: Bezeichnung als "Bescheid", Angabe der bescheiderlassenden Stelle, Angabe des Adressaten des Bescheides, Spruch des Bescheides,
…erstellten Bescheiden. Wenn bestimmte wesentliche Bescheidmerkmale fehlen, liegt ein nichtiger (Verwaltungs)Akt, ein "Nichtbescheid", vor (vgl Ritz, BAO3, § 93 Tz 22 ff). Der Aufhebungsbescheid vom 2. 3. 2011 enthält - wie die obige Darstellung zeigt - sämtliche nach der Bundesabgabenordnung erforderlichen Bescheidmerkmale. Er wurde durch die Zustellung…
…Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates kann die "Vereinbarung" vom 11.6.2001 als Löschungsbescheid im Sinne des § 235 BAO qualifiziert werden, da sie alle essentiellen Bescheidmerkmale aufweist. Zu den unverzichtbaren Bestandteilen eines Bescheides gehören lediglich die Bezeichnung der Behörde (§ 96 BAO), der Spruch (§ 93 Abs…
…17/0100; VwGH 30.09.1999, 97/02/0305). Die berufungsverfangenen Erledigungen vom 15. November 2010 entbehren auch nicht den vom Gesetz weiters geforderten Bescheidmerkmalen der Bezeichnung als "Bescheide", des Ausweises der ausstellenden Abgabenbehörde erster Instanz, der Datierung und der Gliederung in Spruch, Begründung und…
I. Bescheid II. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. September 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer…
…festzuhalten, dass die der Bw. Ende September 2010 zugegangenen, die Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 betreffenden Schriftstücke die Form von Bescheiden aufweisen und auch inhaltlich im Wesentlichen alle Bescheidmerkmale erfüllen mit der Ausnahme, dass sie weder mit Unterschriften des Genehmigenden noch mit Beglaubigungsvermerken versehen sind.
Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…
…Lehre und Rechtsprechung ein wesentliches Element der Bescheidqualität ist. Ein Bescheid ist mehr als ein Schriftstück, das nach außen hin alle erforderlichen Bescheidmerkmale aufweist. Ein Bescheid liegt nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden ist…
… 289 Abs. 2 BAO ersatzlos auf. Der Aufhebungsbescheid vom 2. 3. 2011 enthalte sämtliche nach der Bundesabgabenordnung erforderlichen Bescheidmerkmale und sei durch die Zustellung am 14. 4. 2011 gegenüber der Bw. wirksam erlassen worden. Der Aufhebungsbescheid sei rechtlich existent und der Bekämpfung mit Berufung zugänglich…
…weitere Abgabenschuld entstanden. Weiters komme einem Nebenanspruchsbescheid überhaupt keine Bescheidqualität zu, da es sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen "Bescheid" handle. Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei…
…dass dem Nebenanspruchsbescheid keine Bescheidqualität zukomme. Es handle sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen Bescheid. Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Nach Lehre und Rechtsprechung werde gefordert…
…Berufungswerberin aus, dass dem Nebenanspruchsbescheid keine Bescheidqualität zukomme. Es handle sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen Bescheid. Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Der Verfassungsgerichtshof fordere, dass…
…212a BAO" übertitelten Erledigung vom 20. Mai 2010 um einen Nichtbescheid handeln solle. Diese Erledigung weise zudem alle konstitutiven Bescheidmerkmale auf. Als Bescheidadressat werde die F.KG ausdrücklich bezeichnet und auch ihre Steuernummer angeführt, das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten scheine als ausstellende Behörde auf und…
…212a BAO" übertitelte Erledigung vom 20. Mai 2010 um einen Nichtbescheid handeln solle. Diese Erledigung weise zudem alle konstitutiven Bescheidmerkmale auf. Als Bescheidadressat werde die F.KG ausdrücklich bezeichnet und auch ihre Steuernummer angeführt, das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten scheine als ausstellende Behörde auf und…
…212a BAO" übertitelte Erledigung vom 20. Mai 2010 um einen Nichtbescheid handeln solle. Diese Erledigung weise zudem alle konstitutiven Bescheidmerkmale auf. Als Bescheidadressat werde die F.CoKG ausdrücklich bezeichnet und auch ihre Steuernummer angeführt, das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten scheine als ausstellende Behörde auf und…
…Bescheid bezeichnet und enthält weder einen Spruch noch Begründung und Rechtsmittelbelehrung, somit nicht die erforderlichen Bescheidmerkmale. Der allgemein gehaltenen Mitteilung des Finanzamtes kommt demnach die Wirkung eines rechtskraftfähigen Bescheides nicht zu. Erledigungen des Finanzamtes ohne Bescheidcharakter sind nicht mit Berufung (§ 243 BAO) anfechtbar und gemäß …
…das nach der zitierten Lehre und Rechtsprechung ein wesentliches Element der Bescheidqualität sei. Ein Bescheid sei mehr als ein Schriftstück, das nach außen hin alle erforderlichen Bescheidmerkmale aufweise. Ein Bescheid liege nur vor, wenn das Schriftstück mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei…
…ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht Berufung und führte dazu im Wesentlichen aus, dass diese, als Mitteilung bezeichnete, behördliche Erledigung sämtliche in § 93 BAO angeführte Bescheidmerkmale aufweisen würde, und daher über den vorstehenden Antrag bescheidmäßig abgesprochen worden wäre. Der Umstand, dass diese Erledigung keine Rechtsmittelbelehrung enthält, wäre lediglich…
…dass dem Nebenanspruchsbescheid keine Bescheidqualität zukomme. Es handle sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen "Bescheid". Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Auch nach der Auffassung des Unabhängigen…
…dass dem Nebenanspruchsbescheid keine Bescheidqualität zukomme. Es handle sich um einen rein automationsunterstützt erlassenen "Bescheid". Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Auch nach der Auffassung des Unabhängigen…