Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Herrn A., vertreten durch B., vom 14. September 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 10. August 2007, Zl. a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 15. März 2002, GZ. 100/30312/2002-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der x, y, vertreten durch BF-Consulting Wirtschaftsprüfungs GesmbH, 1070 Wien, Mariahilferstr. 32, vom 25. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. August 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Festsetzung der Kammerumlage…
…Schreiben vom 8. Juli 2008 den Antrag auf mündliche Verhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Vorab ist zu klären, ob die Bescheidbezeichnung, gegen den sich die Berufung richtet, ausreichend konkretisiert wurde oder ob wegen einer inhaltlich mangelhaften Bescheidbezeichnung ein allfälliger Mängelbehebungsauftrag iSd. § 275…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vom 13. August 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg, Zahlstelle Ausfuhrerstattungen vom 8. Juli 2009, Zl. 600000/AE/00000/2/2008, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Zu Ausfuhranmeldung CRN vom 11…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Johann Juster, 3910 Zwettl, Landstraße 52, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel betreffend Zurückweisung einer Berufung gegen eine Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vom 29. Juli 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg, Zahlstelle Ausfuhrerstattungen vom 30. Juni 2009, Zl. 600000/AE/00000/2/2008, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Zu Positions-Nr. 1 der…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…bezogen, so konnte sich die Behörde ein zweifelsfreies Bild darüber verschaffen, gegen welche Bescheide sich die Berufung richtet. Diesfalls wurde dem Bescheidbezeichnungsgebot des § 250 Abs 1 lit a BAO entsprochen und es besteht keine Veranlassung zu einem Auftrag nach § 85 Abs 2 BAO (vgl Stoll…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch D-GmbH, Adr1, vom 28. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 23. November 2007, Zahl xxxxxx/xxxxx/2007, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. vom 20. August 2011 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Zollamtes Z. als Berufungsbehörde erster Instanz über die Berufung vom 14. Februar 2011 gegen die Erledigung des Zollamtes Z. vom 21. Jänner 2011, Vordruck Za19, Block…
I. Bescheid II. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. September 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer…
…Gesetz determinierten Inhaltserfordernissen entspricht, ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Es reicht für die gesetzlich geforderte "Bescheidbezeichnung" daher aus, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Besteht für die…
Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…
Bescheid Die als "Beschwerde" bezeichnete Berufung des Bw., vom 22. März 2007 gegen den "Prüfbericht vom 25. Februar 2002 und derer Bescheide" gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Der Berufungswerber brachte ein als "Beschwerde und Wiederaufnahme des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, 4020 Linz, Landstraße 47, vom 26. April 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 26. März 2012, Zahl: 320000/00000/2011-6, betreffend Erstattung/Erlass der…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Leitner + Leitner Steuerberatung GmbH, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, vom 10. März 2005 gegen das als Haftungsbescheid des Finanzamtes Urfahr bezeichnete Schriftstück vom 8. Februar 2005 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Adr.Bf., vertreten durch Mag. jur. Gerald Hamminger, Rechtsanwalt, 5280 Braunau am Inn, Linzer Straße 1, vom 30. Dezember 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 10. November 2011, Zl. 520000/04757/11…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., Anschrift, vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 14. Oktober 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X vom 15. September 2010, Zl. 000000/00000/2010, betreffend Zurückweisung einer…