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UFSZ3K ZRV/0260-Z3K/07Berufung wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan; unzutreffende Bescheidbezeichnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)01.10.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Herrn A., vertreten durch B., vom 14. September 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 10. August 2007, Zl. a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls…

UFSK ZRV/0330-Z3K/02Mangelnder Bescheidcharakter infolge unzureichender Bezeichnung des Adressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.01.2004

  BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 15. März 2002, GZ. 100/30312/2002-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…

UFSW RV/3221-W/09Die Behördenbezeichnung ist gemäß § 96 BAO unverzichtbares Merkmal für die Wirksamkeit eines Bescheides, dessen Fehlen die Unwirksamkeit desselben bewirkt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.11.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der x, y, vertreten durch BF-Consulting Wirtschaftsprüfungs GesmbH, 1070 Wien, Mariahilferstr. 32, vom 25. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. August 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Festsetzung der Kammerumlage…

UFSL RV/0319-L/06Separate Anfechtung von Wiederaufnahmebescheid und neuem Sachbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

…Schreiben vom 8. Juli 2008 den Antrag auf mündliche Verhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Vorab ist zu klären, ob die Bescheidbezeichnung, gegen den sich die Berufung richtet, ausreichend konkretisiert wurde oder ob wegen einer inhaltlich mangelhaften Bescheidbezeichnung ein allfälliger Mängelbehebungsauftrag iSd. § 275…

UFSZ3K ZRV/0134-Z3K/09Angabe einer genauen Warenbezeichnung bei Erstattungswaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.07.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vom 13. August 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg, Zahlstelle Ausfuhrerstattungen vom 8. Juli 2009, Zl. 600000/AE/00000/2/2008, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Zu Ausfuhranmeldung CRN vom 11…

UFSW RV/1815-W/08Zurückweisung einer Berufung gegen eine Mitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Johann Juster, 3910 Zwettl, Landstraße 52, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel betreffend Zurückweisung einer Berufung gegen eine Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…

UFSZ3K ZRV/0133-Z3K/09Gewährung der Ausfuhrerstattung trotz unvollständiger Warenbezeichnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.10.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vom 29. Juli 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg, Zahlstelle Ausfuhrerstattungen vom 30. Juni 2009, Zl. 600000/AE/00000/2/2008, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Zu Positions-Nr. 1 der…

UFSZ3K ZRV/0227-Z3K/11Gegenstandsloserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.04.2012

Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…

UFSI RV/0199-I/11Zurückweisung der Berufung weil nicht fristgerecht eingebracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.04.2012

…bezogen, so konnte sich die Behörde ein zweifelsfreies Bild darüber verschaffen, gegen welche Bescheide sich die Berufung richtet. Diesfalls wurde dem Bescheidbezeichnungsgebot des § 250 Abs 1 lit a BAO entsprochen und es besteht keine Veranlassung zu einem Auftrag nach § 85 Abs 2 BAO (vgl Stoll…

UFSZ2L ZRV/0084-Z2L/08Keine Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung, wenn lediglich eine unzutreffende Warennummer erklärt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.05.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch D-GmbH, Adr1, vom 28. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 23. November 2007, Zahl xxxxxx/xxxxx/2007, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…

UFSZ3K ZRV/0322-Z3K/11Gegenstandsloserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.02.2012

Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…

UFSZ2L ZRV/0137-Z2L/11Berufung gegen eine Zahlungsbestätigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. vom 20. August 2011 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Zollamtes Z. als Berufungsbehörde erster Instanz über die Berufung vom 14. Februar 2011 gegen die Erledigung des Zollamtes Z. vom 21. Jänner 2011, Vordruck Za19, Block…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

I. Bescheid II. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. September 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…Gesetz determinierten Inhaltserfordernissen entspricht, ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Es reicht für die gesetzlich geforderte "Bescheidbezeichnung" daher aus, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Besteht für die…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

Nach dem oben wiedergegebenen § 96 BAO müssen alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden, somit insbesondere auch Bescheidausfertigungen, abgesehen von den dort weiters genannten Inhaltserfordernissen entweder vom Genehmigenden unterschrieben (erster Satz leg. cit.) oder mit einem Beglaubigungsvermerk versehen sein (zweiter Satz leg. cit.). Der Bundesabgabenordnung liegt also…

UFSL RV/0398-L/07Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.05.2007

Bescheid Die als "Beschwerde" bezeichnete Berufung des Bw., vom 22. März 2007 gegen den "Prüfbericht vom 25. Februar 2002 und derer Bescheide" gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Der Berufungswerber brachte ein als "Beschwerde und Wiederaufnahme des…

UFSZ3K ZRV/0099-Z3K/12Rechtswidrigkeit einer Abweisung wegen Vorliegens eines Zurückweisungsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.04.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft mbH, 4020 Linz, Landstraße 47, vom 26. April 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 26. März 2012, Zahl: 320000/00000/2011-6, betreffend Erstattung/Erlass der…

UFSL RV/0358-L/05Bezeichnung der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.11.2006

  Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Leitner + Leitner Steuerberatung GmbH, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, vom 10. März 2005 gegen das als Haftungsbescheid des Finanzamtes Urfahr bezeichnete Schriftstück vom 8. Februar 2005 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273…

UFSZ2L ZRV/0014-Z2L/12Kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen Anschreibung, wenn im gemeinschaftlichen Versandverfahren angelieferte Waren innerhalb einer Frist von 2 - 6 Tagen eine zollrechtliche Bestimmung erhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.10.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Adr.Bf., vertreten durch Mag. jur. Gerald Hamminger, Rechtsanwalt, 5280 Braunau am Inn, Linzer Straße 1, vom 30. Dezember 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 10. November 2011, Zl. 520000/04757/11…

UFSZ3K ZRV/0344-Z3K/10Mangelnder Bescheidcharakter einer Mitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., Anschrift, vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 14. Oktober 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X vom 15. September 2010, Zl. 000000/00000/2010, betreffend Zurückweisung einer…