…Mit gleichem Schriftsatz erhob die Berufungswerberin auch Berufung gegen den "Vorauszahlungsbescheid 2009 vom 26. Februar 2009". Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. April 2009 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid als unbegründet ab und führte dazu aus, ein Bescheid könne nicht mit der Begründung angefochten…
…dass gegen den genannten Feststellungsbescheid das Rechtsmittel der Berufung eingebracht worden sei, über welche bis dato nicht entschieden worden sei. Angesichts des Umstandes, dass der genannte Feststellungsbescheid - dieser fungiere unstrittig als Grundlagenbescheid für den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid - nicht rechtskräftig sei, sei der nunmehr angefochtene abgeleitete Bescheid…
…BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide (hier: die Einkommensteuerbescheide) ein. Einwendungen gegen die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid (Feststellungsbescheid) vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung nach der ständigen…
…252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend die Grundlagenbescheide vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Eine solche…
… Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid (im Gegenstandsfall der Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO ergangen an die Vermietungsgemeinschaft) getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (vgl…
…die Deutung dieser Berufung als Aufhebungsantrag (betreffend den Grundlagenbescheid Gruppenfeststellungsbescheid 2005) nicht rechtfertigen. Würde man der an der Notwendigkeit und nicht am objektiven Erklärungswert orientierten Argumentation der Bw folgen, würde dies bedeuten, dass in Berufungen gegen abgeleitete Bescheide erhobene Einwendungen, die gegen vorgelagerte Grundlagenbescheide erhoben…
…Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid nicht unzulässig (mit der Rechtswirkung der Zurückweisung). Die Unzulässigkeitsgründe (ein Prozesshindernis bildende Tatsachen) sind im § 273 BAO erschöpfend aufgezählt. Die die Einschränkung des § 252 Abs. 1 bis 3 bewirkenden Gründe gehören nicht zu diesen. Es ist daher über eine gegen…
…Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (Ritz, § 252 Tz 3, mit Judikaturnachweisen). Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass der Bw. Einwendungen gegen die Feststellung eines nichtausgleichsfähigen Verlustes von 10.011,00 S…
…Abs. 1 bis 3 schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen. Eine…
…Abs. 1 bis 3 schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen. Eine…
…252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend die Grundlagenbescheide vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Eine solche…
…Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (z.B. VwGH 4.7.1995, 91/14/0199, 0200; 28.5.1997, 94/13/0273). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen…
…Ein Rechtsmittel gegen diese Feststellungen ist nur beim do. Finanzamt möglich. Erst eine evtl. Abänderung des Feststellungsbescheides bewirkt gemäß § 295 Abs. 1 BAO eine Neuberechnung des abgeleiteten Bescheides..." Am 11.6.2003 stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…
…Rechtsmittelverfahren gegen den Grundlagenbescheid geltend zu machen bzw. geltend zu machen gewesen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass bei allfälligen nachträglichen Änderungen eines Feststellungsbescheides der abgeleitete Bescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO von Amts wegen dementsprechend zu ändern bzw. anzupassen ist. Die gegenständliche Berufung war…
…252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend die Grundlagenbescheide vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Eine solche…
…ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Eine solche Abweisung setzt voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 252, Tz 3, sowie die zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Die Feststellungsbescheide sind wirksam geworden, das gegen die Feststellungsbescheide…
…im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof vom 4.7.1995, 91/14/0199). Eine solche Abweisung setzt allerdings voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam…
…betreffende Gewinn/Verlust aus den Beteiligungen ist für den Einkommensteuerbescheid (= abgeleiteter Bescheid) desselben Jahres maßgebend. Die gegenständliche Berufung, mit der Einwendungen gegen nicht ordnungsgemäß festgesetzte (und gem. § 188 BAO ermittelte) Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorgebracht worden sind, die sich also inhaltlich gegen einen Grundlagenbescheid richtet…
…enthaltenen Feststellungen jenen Bescheiden zugrunde gelegt werden, für die die Feststellungen von Bedeutung sind. Aus dieser Bestimmung und der ergänzenden Regelung des § 252 Abs. 1 BAO, wonach Entscheidungen, die in einem Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) getroffen worden sind, nicht mit Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid angefochten werden…
…enthaltenen Feststellungen jenen Bescheiden zugrunde gelegt werden, für die die Feststellungen von Bedeutung sind. Aus dieser Bestimmung und der ergänzenden Regelung des § 252 Abs. 1 BAO, wonach Entscheidungen, die in einem Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) getroffen worden sind, nicht mit Berufung gegen den abgeleiteten Bescheid angefochten werden…