…der Thaya, wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 und 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 20. Februar 2004 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Waidhofen an der Thaya vom 27. Jänner…
…der Unabhängige Finanzsenat möge der Berufung wegen des Ausspruches über die Schuld Folge geben, das angefochtene Erkenntnis aufheben und das Strafverfahren im beantragten Teil - nach Aufnahme der beantragten Beweise - einstellen bzw. abändern bzw. in eventu der Berufung Folge geben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung…
…Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen GD, geb. X, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 2. September 2008 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Braunau Ried Schärding…
…und auch nicht nachvollziehbar erscheine, warum der Spruchsenat von der Verhängung einer Wertersatzstrafe abgesehen habe. Nach durchgeführter Berufungsverhandlung, in der der durch seinen Verteidiger vertretene Beschuldigte ein Geständnis ablegte und sein Berufungsbegehren dahingehend modifizierte, dass die Berufung wegen Schuld zurückgenommen und lediglich hinsichtlich der Strafhöhe…
…die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 15. Juli 2011, in welcher er wiederholend einwandte, "von der Abgabe nichts gewusst zu haben". Zudem richtet sich seine Berufung auch gegen die Strafhöhe und verwies im gegebenen…
…Geschäftsführer und Lehrer, geb. 19XX, L, vertreten durch Dr. Jürgen Nowotny, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Obere Donaustraße 4, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 4. November 2004 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes…
…wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei in Tateinheit mit der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 3. Juni 2008 gegen das Erkenntnis…
…wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei in Tateinheit mit der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 19. Juli 2007 gegen das Erkenntnis…
…September 1992, 91/13/0021 - ÖStZB 1993, 360 und VwGH vom 19. Oktober 1995, 94/16/0123 - ÖStZB 1996, 226). Erwächst sohin ein erstinstanzlicher Schuld(aus)spruch in Teilrechtskraft, weil lediglich gegen die Strafhöhe berufen wurde, steht damit (auch) für die Berufungsbehörde bindend fest, dass…
…wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 14. Dezember 2005 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Innsbruck vom 16. November 2005, SN X, nach der am 15. März 2006 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines…
…möglichen Höchststrafe bemessen worden sei, und die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 7. Juli 2006, welche sich gegen die Strafhöhe richtet. Zur Begründung wird vorgebracht, dass der Spruchsenat bei…
…Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 7. März 2005 gegen das Erkenntnis des…
…sei den wesentlichen Faktoren der Strafbemessung - wie strafbestimmender Wertbetrag, Gewicht der Schuld, Unrechtsgehalt der Tat, persönliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie den Milderungs- und Erschwerungsgründen - ausreichend Rechnung getragen worden. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung der steuerlichen Vertretung des Beschuldigten vom 8. März 2012…
…verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des…
…wegen der Finanzvergehens der bewirkten und versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 11. November 2009 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ…
…und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung…
…aus, dass sich die Berufung gegen die Festsetzung der Strafhöhe richtet. Der Beschuldigte habe laut Erkenntnis Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und Lohnabgaben betreffend den Zeitraum 01/2002-05/2004 im Gesamtbetrag von € 309.964,74 nicht bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt)…
…Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit, auch unter besonderer Berücksichtigung der finanziellen Lage des Bw., schuld- und tatangemessen erscheine. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 20. Februar 2008, mit welcher das Vorliegen einer vorsätzlichen Handlungsweise und somit…
…Gruböck und Lentschig Rechtsanwälte OG, 2500 Baden, Beethovengasse 4-6, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 12. Juli 2012 gegen das Erkenntnis des…
…Berufungen des Beschuldigten und des Amtsbeauftragten. Der Beschuldigte bringt in seiner Berufungsschrift vom 5. Dezember 2008 unter Anschluss zweier Beilagen beinhaltend Kalkulationen vor, das gegenständliche Erkenntnis werde - soweit der Beschuldigte nicht freigesprochen worden bzw. eine Einstellung erfolgt sei - in vollem Umfang, sohin wegen Schuld und…