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UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 1/5

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw (in der Folge Bw) Anschrift, vertreten durch Stb, vom 15. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, vom 24. März 2003 betreffend Umsatzsteuer 2000 sowie über die Berufung vom 3. Oktober 2003 gegen den…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 2/5

Ein Vorsteuerabzug steht nur Unternehmern zu. Die Unternehmereigenschaft richtet sich nach § 2 UStG 1994. Gem. § 2 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 3/5

Seitens des Bw gab es keinerlei Zusicherung zu einem Rückkauf der Schotterabbaurechte an seinen Bruder. Dieser hatte allerdings -wie er dem Bw gegenüber zugestand- die Absicht, nach Durchgehen des Ausgleiches die Abbaurechte wieder zurück zu kaufen. Aus dieser Sichtweise ergibt sich nach Ansicht des Bw…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

Festzuhalten ist jedenfalls, dass offensichtlich (siehe Haftungserklärung) allen Beteiligten klar war, dass die WLS dem Bw einen Betrag zukommen ließ, der seinen Ursprung im verbilligten Verkauf der Abbaurechte an der Grube 3 durch die von DW zumindest maßgeblich beeinflusste BBauGmbH hatte. Auch aus dieser "Durchleitung…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 5/5

Die Vereinbarung lässt überdies -wie gerade auch durch den anhängigen Rechtsstreit bewiesen wird- einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt vermissen. Wäre ein derartiger Inhalt gegeben, wären nicht mehrere Erörterungen und ein umfangreicher Schriftverkehr erforderlich gewesen, um wenigstens den wesentlichen Kern der Abläufe und…

UFSL RV/1136-L/11Bilanzberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…steuerliche Vertretung habe ergeben, dass die Jahresabschlüsse für 2009 und 2010 ein unrichtiges Ergebnis ausweisen. Entsprechend der in der BAO vorgesehenen Berichtigungspflicht werde die Wiederaufnahme der Verfahren beantragt. So seien Aufwendungen für Werbeleistungen und Rechtsberatung im Jahr 2010 ergebniswirksam verbucht worden, obwohl diese bei periodengerechter…

UFSL RD/0007-L/10Devolutionsantrag bei Nichtvorliegen eines Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.08.2010

…zu § 209a BAO vom 9.4.2008 (Beilage 3) verweisen, wonach eine doppelte Abhängigkeit bei Berufung gegen Wiederaufnahmebescheide besteht. Unseres Erachtens ist also eine mittelbare Abhängigkeit und demnach eine Berichtigungspflicht der abhängigen Bescheide gegeben, wenn sich durch die Berufungserledigung e r g i b t…

UFSI RV/0149-I/06Bewertung einer Saphirkette, Bilanzberichtigung, Unzulässigkeit der Nachholung einer Teilwertabschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…nach diesen Grundsätzen erstellt oder verstößt sie gegen zwingende Vorschriften dieses Bundesgesetzes, so muss er sie auch nach dem Einreichen beim Finanzamt berichtigen. Die Berichtigungspflicht trifft grundsätzlich alle Bilanzen, die sich als unrichtig erweisen. Das Gesetz sieht keine zeitliche Begrenzung der Pflicht zur Bilanzberichtigung vor…

UFSF RV/0269-F/04Fristgerechte Einreichung eines Verzeichnisses gemäß § 108e EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2005

…damit, dass die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie nach Abgabe der ersten Steuererklärung ausgeschlossen sei. In der Berufung vom 6.9.2004 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor, dass für die Einkommensteuererklärung eine Berichtigungspflicht bestanden habe, da die Afa in der Einnahmen-Ausgabenrechnung nicht berücksichtigt worden sei…

UFSS RV/0006-S/11Berufung gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2013

…des § 212a Abs. 9 BAO; wie oben dargestellt) für die Festsetzung von Aussetzungszinsen aus. Auf die amtswegige Berichtigungspflicht im Sinne des § 212a Abs. 9 BAO im Falle der nachträglichen Herabsetzung von Abgabenschuldigkeiten wurde vom Finanzamt bereits hingewiesen. Da keine weiteren Gründe vorgebracht wurden, kommt der…

UFSG RV/0166-G/071. Keine Verjährung im Feststellungsverfahren 2. Verpflichtung aus Genussrechtsvereinbarung als passivierungspflichtiges Wirtschaftsgut 3. Doppelbesteuerung und Grundsatz von Treu und Glauben 4. Stichtagsbilanz gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG als Anwendungserfordernis für Art. III UmgrStG (Einbringung von Mitunternehmeranteilen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2011Teil 1/2

…erstellen. Ist die Vermögensübersicht nicht nach diesen Grundsätzen erstellt oder verstößt sie gegen zwingende Vorschriften dieses Bundesgesetzes, so muss er sie auch nach dem Einreichen beim Finanzamt berichtigen. Die Berichtigungspflicht trifft grundsätzlich alle Bilanzen, die sich als unrichtig erweisen. Selbst wenn Feststellungs- oder Abgabenbescheide, die…

UFSW RV/1051-W/11Verrechnung der Umsatzsteuerberichtigung im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2011

…Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 jener ist, der abgabenrechtlich die Berichtigungspflicht auslöst. Im Falle der Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts ist dies der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit. Werden Forderungen des Gemeinschuldners erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens uneinbringlich, so handelt es…

UFSW RV/1722-W/10Verrechnung der Umsatzsteuerberichtigung im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

… 16 Abs. 3 Z 1 UStG ist der die Abgabenrückforderung unmittelbar auslösende Sachverhalt jener, der abgabenrechtlich zur Berichtigungspflicht führt, also der Eintritt der Uneinbringlichkeit. Werden Forderungen des Gemeinschuldners erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens uneinbringlich (z.B. Konkurs des Kunden nach Konkurseröffnung über das Vermögen des…

UFSW RV/0010-W/09Rückzahlung von aus Umsatzsteuerberichtigungen resultierenden Abgabengutschriften im Konkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…von Umsatzsteuerberichtigungen nach § 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 jener ist, der abgabenrechtlich die Berichtigungspflicht auslöst, was im Falle der Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit ist. Jedenfalls kann dem in der Berufung erstattetem Vorbringen, wonach sich die Uneinbringlichkeit…

UFSW RV/0498-W/07Rückzahlung im Konkurs, Umsatzsteuer nach Berichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG Konkurs- oder Masseforderung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2007

…folgt entschieden: "Die Vorsteuerberichtigung ist nicht dem Gemeinschuldner zuzurechnen, denn dieser hat alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt. Erst die Veräußerung durch den Masseverwalter hat die Berichtigungspflicht begründet. Dies ergibt sich auch aus der Berechnung des Berichtigungsanspruches, weil der Vorsteuerabzug gerade insoweit nicht zurückzuzahlen ist…

UFSW RV/0368-W/03Berichtigung nach § 16 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2006Teil 1/2

…die Umsatzsteuer zu berichtigen, sondern zwinge auch den Leistungsempfänger (Mieter), soferne er Unternehmer ist, seinen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Diese Berichtigungspflicht bestehe auch ohne Austausch von Belegen; jeder Unternehmer habe für sich selbst zu beurteilen, ob und wann eine derartige Berichtigung vorzunehmen sei. Wenn man die…

UFSL RV/1038-L/06Bei Umsatzsteuerberichtigungen gemäß § 16 Abs. 1 und 3 UStG wird der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt erst im Zeitpunkt des Eintrittes der Uneinbringlichkeit des Entgeltes verwirklicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

… 16 Abs. 1 und 3 UStG 1994 jener, der abgabenrechtlich die Berichtigungspflicht auslöst. Im Falle der Umsatzsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts sei dies der Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit. Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, dass die Uneinbringlichkeit der Forderungen der Berufungswerberin erst nach Konkurseröffnung…

UFSG RV/0263-G/03Ausweis von Genussrechtskapital als Verbindlichkeit bei der Genussscheinemittentin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.01.2005Teil 2/2

…Kommentar, Loseblattsammlung WUV-Universitätsverlag, Wien § 4 Tz. 154ff). Die Berichtigungspflicht trifft grundsätzlich alle Bilanzen, die sich als unrichtig erweisen. Selbst wenn Feststellungs- oder Abgabenbescheide, die auf einer unrichtigen Bilanz beruhen bereits in Rechtskraft erwachsen sind und eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO nicht (mehr) in Frage…

UFSG RV/0355-G/02Keine Zurechnung eines ungeklärten Vermögenszuwachses wegen unzureichender Sachverhaltsfeststellung zur Mittelherkunft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 1/2

…Weisen Bilanzen Positionen aus, die diesen gesetzlichen Vorgaben widersprechen, so sind sie zwingend und ggfs. von Amts wegen zu berichtigen. Die Berichtigungspflicht trifft grundsätzlich alle Bilanzen, die sich als unrichtig erweisen. Selbst wenn Feststellungs- oder Abgabenbescheide, die auf einer unrichtigen Bilanz beruhen, in Rechtskraft erwachsen…

UFSW RV/2740-W/02Instandsetzung - Instandhaltung, Vorsteuerberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…Zehntelung dieser Aufwendungen vorzunehmen und den Vorsteuerabzug für diese Arbeiten anzuerkennen, da dieser selbst im Falle der Instandsetzung durch die umsatzsteuerfreie Veräußerung des Gebäudes nicht berichtigungspflichtig ist. 2.)Was die Berichtigung des Vorsteuerabzuges für die 1998 getätigten Instandhaltungen betrifft, so ist der Behörde wohl bekannt…