…wesentlichen Entscheidungsgründen (Strafe € 1.600,-; EFS: 8 Tage; € 160,- Kosten)." beschränkt (Finanzstrafakt Bl. 102) und selbst im Beratungsprotokoll diesbezüglich lediglich vermerkt ist, dass ein Erkenntnis "wie in der schriftlichen Ausfertigung (Strafe € 1.600,00; EFS: 8 Tage, Kosten: € 160,00)" ergeht…
…welcher der Spruchsenat IV als Organ des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach durchgeführter mündlicher Verhandlung einen Schuldspruch gefällt hat, sind dem Beratungsprotokoll nicht zu entnehmen, in diesem wird diesbezüglich auf "die in der Niederschrift angeführte Entscheidung" verwiesen. Irgendeine "Entscheidung" (welche ja…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Dezember 2008 zu entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen…
…samt den wesentlichen Entscheidungsgründen (Strafe € 70.000,-; EFS: 5 Wochen; € 500.- Kosten)." beschränkt (Finanzstrafakt Bl. 142) und selbst im Beratungsprotokoll diesbezüglich lediglich vermerkt ist, dass ein Erkenntnis "wie in der schriftlichen Ausfertigung (Strafe € 70.000; EFS: 5 Wochen, Kosten: € 500.-)" ergeht …
Laut Betriebsprüfung wurde im Abgabenverfahren nur das Betriebsausgabenpauschale von 12 % des Umsatzes anerkannt, da Aufwandsbelege nur teilweise vorgelegt werden konnten bzw. nur teilweise anzuerkennen waren sowie die Fahrtenbücher unvollständig und nicht ordnungsgemäß gewesen sind (obgenannter Außenprüfungsbericht, Tz. 5, Finanzstrafakt Bl. 5). Um aber für Zwecke…
…genannter Finanzstrafakt Bl. 54, - die Protokolle über die vor dem Spruchsenat geführte mündliche Verhandlung und das Beratungsprotokoll sind diesbezüglich inhaltsleer), im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten im Sinne des § 136 FinStrG eingestellt. Seiner Entscheidung legte der Spruchsenat folgende Feststellungen zugrunde: Der Beschuldigte wurde am tt…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 2006 war bis zum Ablauf des 18. April 2006 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von €…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2007 wäre bis zum Ablauf des 17. September 2007 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 14. Dezember 2007 (!) wurde von der B-GmbH für die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2008 wäre bis zum Ablauf des 15. Oktober 2008 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht geschehen ist. Erst am 22. Jänner 2009 wurde von der B-GmbH für die…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2009 wäre bis zum Ablauf des 15. Februar 2010 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2011 wäre bis zum Ablauf des 15. September 2011 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen; ebenfalls wäre bis zu diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von…
…wesentlichen Entscheidungsgründen (Strafe € 20.000,- EFS: 2 Monat; € 363,- Kosten)." beschränkt (Finanzstrafakt Bl. 122) und selbst im Beratungsprotokoll diesbezüglich lediglich vermerkt ist, dass ein Erkenntnis "wie in der schriftlichen Ausfertigung (Strafe € 20.000.- EFS: 2 Monat, Kosten: € 363.-)" ergeht (Ablage Protokoll…
Voraussetzung für eine derartige Förderung der gegenständlichen Baumaßnahmen wäre auch beim Bauvorhaben von S-LT nämlich gewesen, dass dieses von gewerberechtlich befugten Personen durchgeführt worden wäre und solcherart von solchen Personen entsprechende (ergänze wohl: ordnungsgemäße) Rechnungen ausgestellt worden wären (siehe Pkt. 2.9 "Sonstige Voraussetzungen…
…Dem Verhandlungsprotokoll des Erstsenates ist der Inhalt der verkündeten Entscheidung erstaunlicherweise nicht zu entnehmen (Finanzstrafakt Bl. 76); das Beratungsprotokoll - in welches notwendigerweise Einsicht genommen werden musste - wiederum hält diesbezüglich u.a. lediglich fest, dass "das "Erkenntnis wie in der schriftlichen Ausfertigung" ergeht (Finanzstrafakt Bl. 77…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den gesamten, Senat in der Berufungssache der Bw., vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 4650 Lambach, Marktplatz 2, über die Anträge vom 26. Jänner 2010 betreffend die Ablehnung folgender Senatsmitglieder: 1. die Senatsvorsitzende, SV, 2. den Referenten, Ref…
…dafür Sorge zu tragen, dass sein Wissensstand den erwarteten hohen Anforderungen entsprechen würde. Wie dem beiliegenden Beratungsprotokoll entnommen werden könne, seien die Beratungsfelder eindeutig auf die berufliche Notwendigkeit ausgerichtet. Natürlich müsse ein Manager über die Themenstellung einer leistungsgerechten Entlohnung Bescheid wissen und betreffe dies nicht…
…§ 80 ff) vertreten sind, ist auf Verlangen der Inhalt von Akten und Aktenteilen durch Verlesung oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. (2) Von der Akteneinsicht ausgenommen sind Beratungsprotokolle, Amtsvorträge, Erledigungsentwürfe und sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden…
…16 [laut Verhandlungsprotokoll, siehe Spruchsenatsakt SpS "SN 150/06 SN 151/09", Bl. 60] bzw. € 33.933,64 [laut Beratungsprotokoll und schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses, siehe den genannten Spruchsenatsakt, Bl. 62 und 66] bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten…
…an den Berufungssenatsvorsitzenden vom 28.1.2008 erst anlässlich der Erstellung der schriftlichen Ausfertigung des angefochtenen Erkenntnisses geschrieben wurde. Laut Beratungsprotokoll, welches vom Berufungssenat für Zwecke der Einsichtnahme geöffnet worden ist, hat ein Spruchsenat III beraten. Das Beratungsprotokoll wurde vom Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde I…