…der Verpflichtung, dass die Privatstiftung das wirtschaftliche Risiko und die mit dem Projekt zusammenhängenden Kosten zu tragen habe. Dieser Beschluss sei von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet worden. Für die Betriebsprüfung stelle sich bei diesen Beratungsleistungen die Frage, wem die Einkünfte aus diesen Leistungen zuzurechnen seien, zumal…
…werden. Es sei seitens der Bw. keine Entscheidung hinsichtlich der Veranlagung mehr zu treffen, die weiteren Schritte erfolgten automatisch aufgrund der Empfehlungen. Die von BANK erbrachte Leistung sei daher nicht als Beratungsleistung, sondern als Vermögensverwaltung zu qualifizieren, welche ihren Leistungsort nach § 3 a Abs. 12…
…6 Abs. 8 Z 1 lit i anwendbar sein. Die von Bank2/BANK erbrachte sonstige Leistung sei nicht als Beratungsleistung sondern als Vermögensverwaltung einzustufen, deren Leistungsort sich nach geltendem Recht im berufungsgegenständlichen "Zeitpunkt" in der Land befinde und in Österreich nicht steuerbar sei. Die Auswahl…
…besteht. Hinsichtlich des Wesens der gegenständlich erbrachten Leistung, insbesondere der von der Bw. aufgestellten Behauptung, die BANK habe keine wirtschaftliche Beratungsleistung erbracht, sondern Vermögen verwaltet, ist ferner Folgendes zu berücksichtigen: Die Verwaltung der gegenständlichen Fondsanteile umfasst mehrere Leistungen, welche zusammen den Wert der letztlich erhaltenen…
…werden. Es sei seitens der Bw. keine Entscheidung hinsichtlich der Veranlagung mehr zu treffen, die weiteren Schritte erfolgten automatisch aufgrund der Empfehlungen. Die von Y_kurz erbrachte Leistung sei daher nicht als Beratungsleistung, sondern als Vermögensverwaltung zu qualifizieren, welche ihren Leistungsort nach § 3 a Abs…
…und zum anderen zwischen x und dem Anleger. Abschließend erklärte die Bw., die seitens Y_kurz/BANK erbrachten sonstigen Leistungen seien ihrer Ansicht nach nicht als Beratungsleistung einzustufen sondern als Vermögensverwaltungsleistung. Der Ort der Leistung liege demnach im Ausland. Darüber hinaus komme die Steuerbefreiung nach …
…Mehrwertsteuer unterliegend und vom steuerlichen Vertreter seinerzeit selbst als Beratungsleistung angesehen. Die Ausführungen der Bw., dass diese Beurteilung bedeutungslos und unrichtig sei, sind dabei nicht wesentlich. Unter den gegebenen Umständen ist davon auszugehen, dass die Leistungsbeziehung zur BANK keine Vermögensverwaltungsleistung sondern eine wirtschaftliche Beratungsleistung darstellt…
…Beratungsaufwendungen" sei nicht geeignet, die Vorsteuerabzugsberechtigung zu begründen. Aus der zu diesen Aufwendungen vorgelegten Aufstellung gehe auch nicht klar und eindeutig hervor, welche Beratungsleistungen bei welchen Kunden, in welchem Umfang im konkreten erbracht worden seien bzw. ob diese im Rahmen der Bw. getätigt worden seien…
…um mögliche Vorauszahlungen handelt, geht aus dieser Rechnung nicht hervor. Wenn die Bw. in Zusammenhang mit der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1997 einwendete, die Beratungsleistungen hätten an Hand eines von Mag L. geführten Tageskalenders rekonstruiert werden könne, so ist wiederholend zu entgegnen, dass dieser auch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. in O., vertreten durch Mag. Dr. Willibald Hofbauer, Wirtschaftstreuhänder, 4690 Schwanenstadt, Stadtplatz 43, gegen die Bescheide des Finanzamtes Vöcklabruck -Gmunden betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 2003 entschieden: Den Berufungen wird teilweise…
"Wurde die Erlangung des Berufspilotenscheines praktisch verwertet und wenn ja in welcher Form?" Antwort: Eine praktische Verwertung erfolgte nur durch einen verstärkten persönlichen Einsatz für die Firma H. GmbH. d) Frage: "In der Berufungsschrift wird angeführt, es hätte im Jahre 2000 von der Firma eine…
- nach dem Muster verfertigten Erzeugnissen oder - Abbildungen, uzw zweifach vorzulegen; je ein Exemplar ist für das Musterarchiv der Kammer und für das Zentralmusterarchiv beim Patentamt (§ 5 MustG) bestimmt. B. Über die Hinterlegung wird ein Protokollaufgenommen, welches der Hinterleger zu unterfertigen hat. C. Es findet keine…
…Scheinrechnungen eine Provision in Höhe von 5% des fakturierten Nettorechnungsbetrages erhalten. Diese Provisionen hat B. für die B. GmbH vereinnahmt und versteuert. Im Zusammenhang mit der behaupteten Erbringung von Beratungsleistungen ist eine am 1. Dezember 2002 schriftlich erstellte Auftragserteilung der Bw. an B. vorgelegt worden…
…GmbH, einem Karosserieunternehmen, Honorarnoten über Beratungsleistungen im Ausmaß von 87.596,20 € (2003), von 254.905,20 € (2004) von 198.632,00 € (2005), 5.608,40 € für (11/05) und von 4.356,00 € (01/06). Bei einer Außenprüfung beim…
…Vorsteuerbeträge. B. sei bis zur Konkurseröffnung am 11. Jänner 2006 Geschäftsführer der B. GmbH, einem Karosserieunternehmen, gewesen. Bei den besagten Scheinrechnungen handle es sich um Honorarnoten über Beratungsleistungen. Diesen Rechnungen ist als Leistungsadressat B. für GmbH, Adresse", zu entnehmen. Die Bw. verbuchte den in diesen…
Nach den vorgelegten Rechnungen haben die Reparaturarbeiten die Erhaltung und Instandsetzung der Gebäude betroffen. Die fakturierten Leistungen wurden in diesem Zusammenhang als Innenabdichtungs- und Sanierungsarbeiten, Dacherneuerungsleistungen, Maler- und Anstreicherarbeiten sowie Instandsetzung der Elektroinstallation bezeichnet. Im Ergebnis ist durch den Umbau dieses Gebäudes auch keine Änderung…
…des § 20 sei dabei die Interessensabwägung in der Weise vorgenommen worden, als dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit eingeräumt worden sei. Feststellungen in der Tz 2 des Berichtes der Betriebsprüfung betreffen das Vorliegen von Scheinrechnungen über Beratungsleistungen, die ein B…
…November 1972, 1337/72). Steuerberatungskosten iZm. der Erstellung/Abfassung einer ESt-Erklärung sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen (Doralt/Renner, EStG10, § 18 Tz 243). Nebenkosten sind bei Beratungsleistungen, die zu Sonderausgaben führen, nicht berücksichtigbar. § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 spricht ausdrücklich von Steuerberatungskosten, nicht…
…Geschäftsführern gegeben sei, primär entscheidend sei, ob der Geschäftsführer in den Organismus der Gesellschaft eingegliedert sei. Die Geschäftstätigkeit der Bw habe im Streitzeitraum ausschließlich in der Erbringung von Beratungsleistungen bestanden, welche allein durch Herrn XY ausgeführt worden seien. Es habe keine Büroinfrastruktur, kein Personal und…
…Die Artikel in den diversen Fachzeitschriften versuchen einen möglichst großen Interessentenkreis anzusprechen und nicht konkrete Einzelpersonen. Von einer Beratungsleistung ist dann auszugehen, wenn konkrete Probleme und Sachverhalte des Berufungswerbers abgehandelt werden und nicht wenn allfällige Artikel mehr oder weniger zufällig auch auf die Anliegen des…