…dass die Vermietung der gemeinsamen Ehewohnung an den jeweiligen Ehegatten steuerlich nicht anzuerkennen ist. Die Einnahmen und die aliquoten Werbungskosten betreffend top 5 sind daher nicht anzusetzen. 3. Sie mussten bei Erwerb der Liegenschaft das Wohnrecht Ihrer Schwiegereltern mit übernehmen. Damit ist aber klar gestellt…
…im Wesentlichen damit, dass St.D. diesen Geldbetrag von 3 Mio S an die Bw. deshalb bezahlt habe, damit er das Hotelobjekt ohne die Belastung mit dem Wohnrecht für S.D. übernehmen könne. Es bestehe hingegen keine Vereinbarung zwischen J.D. / P.D. einerseits und…
…im Wesentlichen damit, dass St.D. diesen Geldbetrag von 3 Mio S an die Bw. deshalb bezahlt habe, damit er das Hotelobjekt ohne die Belastung mit dem Wohnrecht für S.D. übernehmen könne. Es bestehe hingegen keine Vereinbarung zwischen J.D. / P.D. einerseits und…
…dass mangels entsprechender Aktivitäten Vorbereitungshandlungen verneint werden müssen. Es wurde bis dato weder eine Vermietungs- noch eine Errichtungstätigkeit aufgenommen. Die KEG kann durch die Belastung mit dem Wohnrecht die Liegenschaft weder nutzen noch verwerten. Bis zur Erlangung der vollen Verfügungsmacht über die Liegenschaft und den…
…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Tatsache, dass der Berufungsführer für 20.000,00 € auf sein Wohnrecht verzichtet hat war ein Umstand der im Einkommensteuerverfahren dem…
…Beurteilung. Ferner sagte die Bw. im Schreiben vom 24.7.1998 noch "Die Liegenschaft war bis Ende 1996 mit den Rentenverpflichtungen und dem Wohnrecht gegenüber der Witwe von A K belastet. Die Belastung mit dem Wohnrecht für H K sen. und seine Gattin besteht noch…
…aufgrund der Belastung mit einem Wohnrecht für B. und seine Ehegattin K. unter dem eigentlichen Verkehrswert erworben hätte, wurden keine Materialien vorgelegt, die eine Überprüfung möglich machen würden. Das Vorbringen, dass das Appartement der Bw. trotz des Wohnrechtes "in einem ausreichenden zeitlichen Ausmaß" zur Verfügung…
…In einem ergänzenden Schriftsatz vom 12. Juni 2002 verwies der Bw. auf im Grundbuch gelöschte Eintragungen, wonach die besagte Wohnung zum Zeitpunkt der Schenkung mit einem Wohnrecht zugunsten von Frau Mag. S. und einer Hypothek zugunsten der ersten Österreichischen Sparkasse in Höhe von S 208…
…resultieren, räumt hiemit letzterer seiner Ehegattin im gegenständlichen Vertrag ein Wohnungsgebrauchsrecht sowie ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ein". Unter Punkt II. erfolgt die Rechtseinräumung in Form der Dienstbarkeit des unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechtes am gesamten Einfamilienhaus, dies gemeinsam mit Ehegatten und Kindern für die Dauer der aufrechten Ehe…
…bereits jetzt - und nicht vermeintlich erst bei Ableben des Lebensgefährten - bereichert, während das Vermögen des Lebensgefährten als Wohnungseigentümer durch die Belastung der Liegenschaft mit einer grundbücherlich sichergestellten Dienstbarkeit entsprechend geschmälert wird. Demzufolge kann aber von einer aufschiebenden Bedingung keine Rede sein und unterliegt die eingeräumte…
…Berufung erschien somit in diesem Punkt auf einen Jahres-AfA- Betrag von ATS 25.000,00 eingeschränkt. Betreffend den Antrag auf Abzug außergewöhnlicher Belastungen aus dem Titel von Unterhaltszahlungen bzw. damit zusammenhängenden Prozesskosten und Kreditzinsen führte der Referent aus: Unterhaltszahlungen seien mit dem Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten…
…unentgeltlich eingeräumt. Durch diesen Vorgang wurde die Bw. in ihrem Vermögen bereichert, während das Vermögen ihres Ehegatten durch die Belastung der Liegenschaft mit einer Dienstbarkeit entsprechend geschmälert wurde. Daraus folgt aber bereits, dass die vorliegende Einräumung der Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchsrechtes an die Bw. der Schenkungssteuer…
…einen Vorteil für den Bedachten darstelle, welcher dem Vermögen des Zuwendenden entstamme. Umgekehrt hätte das Vermögen des Zuwendenden durch die Belastung mit diesem Recht eine Schmälerung erfahren. Die Vorschreibung der ScheSt wäre somit zu Recht erfolgt. Innerhalb der Frist des § 276 BAO stellte der Bw…
…einer außergewöhnlichen Belastung für die Begräbniskosten des am 22. Juli 2005 verstorbenen Vaters. Die Verlassenschaftsabhandlung sei mangels Vermögens abgewiesen worden, 1.500,00 € habe die Witwe (Mutter des Berufungswerbers) geerbt. In einem Übergabsvertrag der Witwe und des Verstorbenen seien die Begräbniskosten mit 4.400…
…treffende Belastung mit einem Wert von € 38.340,- (€ 17.040:2 (ergibt den Jahreswert der Wohnrechtsberechtigten) : 2 (Wert für den Hälfteanteil) x 9 (Kapitalisierungsfaktor)). Die Schenkungssteuer errechnet sich daher wie folgt: | | | | Schenkungssteuer | steuerlich maßgeblicher Wert = 3facher Einheitswert…
…25. 9. 1984, 84/14/0040). Steht eine Belastung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Erwerb von Todes wegen und findet die Erbgangsbelastung (ua. Begräbniskosten) im Wert der übernommenen Vermögenssubstanz ihre Deckung, kann von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht gesprochen werden (VwGH 21.10.1999…
…der als Sonderausgaben geltend gemachten Kapitalrückzahlungen, als auch die Anerkennung der Minderung der Erwerbsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung mit folgender Begründung: 1) Für die Jahre 1996 bis 2000 seien die Beträge zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum zu streichen, da das Gebäude nicht mehr…
…gegeben. Das Vermögen der J.K. wurde, solange nicht der (ungewisse) Fall des Verkaufes dieser Liegenschaft durch sie eintritt, durch die Belastung der Liegenschaft mit einer Dienstbarkeit entsprechend geschmälert. Darüber hinaus wurde der Bw. durch die Zuwendung seiner Lebensgefährtin zukünftig insoweit entlastet, als er sich…
…kraft dieser gesetzlichen Bestimmung Gesamtschuldner der Grunderwerbsteuer. Die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner, die Belastung der einzelnen mit der Gesamtschuld oder nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde…
…oben angeführten Analyse, sowie der Tatsache, dass erst nach Wegfall der Belastung mit dem unentgeltlichen Wohnungsrecht der Verkäuferin und Schaffung der alternativen Wohnmöglichkeit für die Tochter der Verkäuferin eine Möglichkeit bestanden habe, aus der Nutzung des Gebäudes Einnahmen und damit positive Einkünfte, wie oben skizziert…