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UFSS RV/0192-S/07Allgemeine Bildungsmaßnahmen des AMS (zur Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt) stellen keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2008

…7.2006:"Arbeitstrainingszentrum Holzwerkstatt", Bildungsmaßnahme - Training. 2) Bestätigung des AMS vom 30.1.2007 über den Bezug von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz zur Deckung des Lebensunterhaltes für den Berufungszeitraum. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 9.März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt…

UFSW RV/2372-W/09Anspruch auf Familienbeihilfe für ein als arbeitslos vorgemerktes Kind, dem eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt. Eine Vergleichbarkeit mit einer Lehre ist nicht gegeben. Verkäuferinnen bzw. Einzelhandelskauffrauen werden in einer dreijährigen Lehrzeit nach dem Berufsausbildungsgesetz ausgebildet, wobei vielfach im Verkauf ungelernte Arbeitnehmer angelernt und eingesetzt werden. Die Anlernzeit für derartige ungelernte Arbeitskräfte beträgt je nach…

UFSW RV/2404-W/08Kein Familienbeihilfenbezug, wenn das Kind ALG und Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2010

…609) haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten, Anspruch auf Familienbeihilfe. Laut Bestätigung des Arbeitsmarktservice/Schwechat vom 31.01.2008 war C... im Zeitraum November 2005 bis August 2007 beim AMS in Arbeitslosenversicherung bzw. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt. Da…

UFSW RV/3045-W/08Keine Berufsausbildung bei allgemeinem Kurs des AMS "Mädchen entscheiden".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2008

…Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Einer ebenfalls vorgelegten Bezugsbestätigung vom 11.2.2008 war zu entnehmen, dass für die Tochter folgende Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bzw. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt waren: 3.12.2007 bis 31.12.2007, Beihilfe…

UFSW RV/1557-W/08Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…AMS als Arbeit suchend nicht gegeben. Mit Ausnahme der Monate Oktober 2006 und Dezember 2007 wurde in allen anderen Monaten des berufungsgegenständlichen Zeitraumes eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice bezogen, sodass ebenfalls kein Anspruch auf Familienbeihilfe…

UFSW RV/0378-W/10BBRZ REHA-Kursbeginn erst nach berufungsrelevantem Rückforderungszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2011

…Arbeit suchend vorgemerkt, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz erhielt der Sohn der Bw. laut Bezugsbestätigung des Arbeitsmarktservice vom 21. Oktober 2009 erst…

UFSW RV/0980-W/10Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs 2 Z 1 ASVG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…609 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das…

UFSW RV/0191-W/06Keine Familienbeihilfe bei fehlender Vormerkung als arbeitsuchend beim AMS und Bezug einer AMSG-Beihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1988, BGBl Nr 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Die Tochter des Bw hat im Streitzeitraum 1…

UFSL RV/0563-L/10Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn erforderliche Nachweise der Behörde nicht vorgelegt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2012

…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…

UFSW RV/0757-W/06Keine Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die nicht als Arbeitssuchende beim AMS vorgemerkt sind oder Arbeitslosenunterstützung (Notstandhilfe) oder eine Beihilfe vom AMS gem. § 35 AMSG beziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2007

…Zeitraum) einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz - AlVG 1977 in der geltenden Fassung zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gemäß § 35 Arbeitsmarktservicegesetz - AMSG 1994 in der geltenden Fassung zu erhalten. Aus einer Bezugsbestätigung des AMS vom gleichen Tag geht hervor…

UFSK RV/0256-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2006

…Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Im gegenständlichen Fall sind Voraussetzung für den Familienbeihilfenanspruch für den volljährigen Sohn entweder das Absolvieren einer Berufsausbildung oder eine Arbeitsuchendmeldung beim Arbeitsmarktservice ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes…

UFSK RV/0072-K/08Rückzahlung der FB (KAB) bei fehlender Berufsausbildung und bei Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2008

…27.8.2007 wurde nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in Höhe von € 18,50 ausbezahlt. Seit 27.8.2007 ist ihre Tochter als Angestellte bei der Firma KM beschäftigt. Es fehlen die Merkmale einer Berufsausbildung im Sinne des …

UFSW RV/3036-W/07Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2008

…dass S während des Monates Mai 2006 an einer AMS-Maßnahme teilzunehmen hatte. Tatsächlich war S von 29.4.2006 bis 3.5.2006 nichtselbständig erwerbstätig und erhielt von 4.5.2006 bis 21.5.2006 eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Arbeitsmarktservicegesetz…

UFSS RV/0392-S/05Absolvierung eines Berufsorientierungsseminars ist keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2006

…nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gem. § 35 Arbeitsmarktservicegesetz zu erhalten. In der Zeit vom 20. Oktober bis 19. Dezember 2003 absolvierte X die Berufsvorbereitungsmaßnahme "Fit für die Lehre". In diesem Zeitraum bezog er eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz…

UFSS RV/0089-S/04Vormerkung als Arbeitssuchender, Manuduktionspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2004

…des Bw in der Zeit vom 10.11.2003 bis 16.12.2003 als Arbeitssuchende ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosengesetz oder einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gemäß § 35 Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12.1.2004 gab das Finanzamt der…

UFSK RV/0255-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…Deckung des Lebensunterhaltes aus. Tatsächlich leistete das Arbeitsmarktservice aber lediglich einen Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung. H.P. erhielt im strittigen Zeitraum weder ein Arbeitslosengeld noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Darüber wurde das Finanzamt aber nicht verständigt. Lediglich aus den im Februar 2006 dem…

UFSK RV/0254-K/05Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) als Arbeitssuchende bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind und weder ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten…

UFSW RV/2628-W/06Pendlerpauschale, Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2007

…einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten, in der Zeit vom 1. August 2005 - 24. Oktober 2005 einen Lehrgang absolviert und eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (Tagsatz: 18,50…

UFSW RV/1165-W/06Kein FB-Anspruch, wenn weder eine Berufsausbildung noch eine Vormerkung beim AMS als arbeitsuchend vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2006

…oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Im Zeitraum 1. August 2005 bis 24. Oktober 2005 absolvierte sie den Lehrgang "Workstation" bei der Z GmbH und bezog eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (Tagsatz: 18,50 €). Mit dem angefochtenen Bescheid…

UFSW RV/2634-W/10Nicht nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und begründen keinen Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010

…auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. K. hatte nach dem Arbeitsmarktservicegesetz in der Zeit vom 30. April 2008 bis zum 9. April 2009 Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen. Dem Akteninhalt ist…