…7.2006:"Arbeitstrainingszentrum Holzwerkstatt", Bildungsmaßnahme - Training. 2) Bestätigung des AMS vom 30.1.2007 über den Bezug von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz zur Deckung des Lebensunterhaltes für den Berufungszeitraum. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 9.März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt…
…Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt. Eine Vergleichbarkeit mit einer Lehre ist nicht gegeben. Verkäuferinnen bzw. Einzelhandelskauffrauen werden in einer dreijährigen Lehrzeit nach dem Berufsausbildungsgesetz ausgebildet, wobei vielfach im Verkauf ungelernte Arbeitnehmer angelernt und eingesetzt werden. Die Anlernzeit für derartige ungelernte Arbeitskräfte beträgt je nach…
…609) haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten, Anspruch auf Familienbeihilfe. Laut Bestätigung des Arbeitsmarktservice/Schwechat vom 31.01.2008 war C... im Zeitraum November 2005 bis August 2007 beim AMS in Arbeitslosenversicherung bzw. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt. Da…
…Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Einer ebenfalls vorgelegten Bezugsbestätigung vom 11.2.2008 war zu entnehmen, dass für die Tochter folgende Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bzw. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt waren: 3.12.2007 bis 31.12.2007, Beihilfe…
…AMS als Arbeit suchend nicht gegeben. Mit Ausnahme der Monate Oktober 2006 und Dezember 2007 wurde in allen anderen Monaten des berufungsgegenständlichen Zeitraumes eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice bezogen, sodass ebenfalls kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Arbeit suchend vorgemerkt, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz erhielt der Sohn der Bw. laut Bezugsbestätigung des Arbeitsmarktservice vom 21. Oktober 2009 erst…
…609 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das…
…und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1988, BGBl Nr 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Die Tochter des Bw hat im Streitzeitraum 1…
…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…
…Zeitraum) einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz - AlVG 1977 in der geltenden Fassung zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gemäß § 35 Arbeitsmarktservicegesetz - AMSG 1994 in der geltenden Fassung zu erhalten. Aus einer Bezugsbestätigung des AMS vom gleichen Tag geht hervor…
…Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Im gegenständlichen Fall sind Voraussetzung für den Familienbeihilfenanspruch für den volljährigen Sohn entweder das Absolvieren einer Berufsausbildung oder eine Arbeitsuchendmeldung beim Arbeitsmarktservice ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes…
…27.8.2007 wurde nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in Höhe von € 18,50 ausbezahlt. Seit 27.8.2007 ist ihre Tochter als Angestellte bei der Firma KM beschäftigt. Es fehlen die Merkmale einer Berufsausbildung im Sinne des …
…dass S während des Monates Mai 2006 an einer AMS-Maßnahme teilzunehmen hatte. Tatsächlich war S von 29.4.2006 bis 3.5.2006 nichtselbständig erwerbstätig und erhielt von 4.5.2006 bis 21.5.2006 eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Arbeitsmarktservicegesetz…
…nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gem. § 35 Arbeitsmarktservicegesetz zu erhalten. In der Zeit vom 20. Oktober bis 19. Dezember 2003 absolvierte X die Berufsvorbereitungsmaßnahme "Fit für die Lehre". In diesem Zeitraum bezog er eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz…
…des Bw in der Zeit vom 10.11.2003 bis 16.12.2003 als Arbeitssuchende ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosengesetz oder einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gemäß § 35 Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12.1.2004 gab das Finanzamt der…
…Deckung des Lebensunterhaltes aus. Tatsächlich leistete das Arbeitsmarktservice aber lediglich einen Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung. H.P. erhielt im strittigen Zeitraum weder ein Arbeitslosengeld noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes. Darüber wurde das Finanzamt aber nicht verständigt. Lediglich aus den im Februar 2006 dem…
…Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) als Arbeitssuchende bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind und weder ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten…
…einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten, in der Zeit vom 1. August 2005 - 24. Oktober 2005 einen Lehrgang absolviert und eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (Tagsatz: 18,50…
…oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Im Zeitraum 1. August 2005 bis 24. Oktober 2005 absolvierte sie den Lehrgang "Workstation" bei der Z GmbH und bezog eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (Tagsatz: 18,50 €). Mit dem angefochtenen Bescheid…
…auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. K. hatte nach dem Arbeitsmarktservicegesetz in der Zeit vom 30. April 2008 bis zum 9. April 2009 Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen. Dem Akteninhalt ist…