…7.2006:"Arbeitstrainingszentrum Holzwerkstatt", Bildungsmaßnahme - Training. 2) Bestätigung des AMS vom 30.1.2007 über den Bezug von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz zur Deckung des Lebensunterhaltes für den Berufungszeitraum. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 9.März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, beim AMS als Arbeit suchend vorgemerkt waren und weder eine Leistung nach dem Arbeitlosenversicherungsgesetz noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhielten, die Familienbeihilfe zustand (dies war eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…Bezugsbestätigung des AMS ab 01.01.1986" vom 08.02.2022 über die vorgemerkten Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bzw. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz sind viele Zeiträume ab 31.12.1992 bis 30.09.2012 aufgelistet, in denen der Beschwerdeführer Notstandshilfe, Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes…
…Dauer des Lehrgangsbesuches an der VHS Schönbrunner Straße (10.02.2014 bis 12.12.2014) erhalten hat. Dazu gab das Arbeitsmarktservice mit Antwortschreiben vom 08.06.2017 bekannt, der Beschwerdeführer habe Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz u.zw. Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und zur Abdeckung…
…Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gewährt. Eine Vergleichbarkeit mit einer Lehre ist nicht gegeben. Verkäuferinnen bzw. Einzelhandelskauffrauen werden in einer dreijährigen Lehrzeit nach dem Berufsausbildungsgesetz ausgebildet, wobei vielfach im Verkauf ungelernte Arbeitnehmer angelernt und eingesetzt werden. Die Anlernzeit für derartige ungelernte Arbeitskräfte beträgt je nach…
…609) haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten, Anspruch auf Familienbeihilfe. Laut Bestätigung des Arbeitsmarktservice/Schwechat vom 31.01.2008 war C... im Zeitraum November 2005 bis August 2007 beim AMS in Arbeitslosenversicherung bzw. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt. Da…
…Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Einer ebenfalls vorgelegten Bezugsbestätigung vom 11.2.2008 war zu entnehmen, dass für die Tochter folgende Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung bzw. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz vorgemerkt waren: 3.12.2007 bis 31.12.2007, Beihilfe…
…AMS als Arbeit suchend nicht gegeben. Mit Ausnahme der Monate Oktober 2006 und Dezember 2007 wurde in allen anderen Monaten des berufungsgegenständlichen Zeitraumes eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice bezogen, sodass ebenfalls kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Arbeit suchend vorgemerkt, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Beihilfenbezüge nach dem Arbeitsmarktservicegesetz erhielt der Sohn der Bw. laut Bezugsbestätigung des Arbeitsmarktservice vom 21. Oktober 2009 erst…
…609 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das…
…und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1988, BGBl Nr 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Die Tochter des Bw hat im Streitzeitraum 1…
…dem Bf Notstandshilfe zugesprochen (Mitteilung über den Leistungsanspruch vom 26.11.2014, AMS, Versicherungsdatenauszug der österr. Sozialversicherung vom 13.4.2015). Auf Grund seines Antrages vom 13.11.2014 wurde dem Bf und seiner Familie Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und der Grundbetrag zur Deckung…
…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…
…Zeitraum) einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz - AlVG 1977 in der geltenden Fassung zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gemäß § 35 Arbeitsmarktservicegesetz - AMSG 1994 in der geltenden Fassung zu erhalten. Aus einer Bezugsbestätigung des AMS vom gleichen Tag geht hervor…
…Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Im gegenständlichen Fall sind Voraussetzung für den Familienbeihilfenanspruch für den volljährigen Sohn entweder das Absolvieren einer Berufsausbildung oder eine Arbeitsuchendmeldung beim Arbeitsmarktservice ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes…
…27.8.2007 wurde nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes in Höhe von € 18,50 ausbezahlt. Seit 27.8.2007 ist ihre Tochter als Angestellte bei der Firma KM beschäftigt. Es fehlen die Merkmale einer Berufsausbildung im Sinne des …
…dass S während des Monates Mai 2006 an einer AMS-Maßnahme teilzunehmen hatte. Tatsächlich war S von 29.4.2006 bis 3.5.2006 nichtselbständig erwerbstätig und erhielt von 4.5.2006 bis 21.5.2006 eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Arbeitsmarktservicegesetz…
…August 2025. Die Unterhaltskosten der Bf. wurden und werden im beschwerdegegenständlichen Zeitraum zur Gänze von der öffentlichen Hand (Arbeitsmarktservice-Gelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz im Rahmen einer Berufsausbildung der Bf. zur Einzelhandelskauffrau: "Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes" sowie "Schulungszuschlag") als Unterhaltsersatz getragen. Die Bf. erhält diesbezüglich…
…von Seiten der Kindeseltern keine regelmäßigen Kostenbeiträge zur Fremdunterbringung geleistet, auch keine entsprechenden Naturalunterhaltsleistungen erbracht worden seien und letztlich der Bf während dieses Zeitraumes ebenfalls keinen Kostenbeitrag geleistet habe. Ab November 2023 beziehe der Bf Arbeitslosengeld, welches als Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ausbezahlt werde…
…nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gem. § 35 Arbeitsmarktservicegesetz zu erhalten. In der Zeit vom 20. Oktober bis 19. Dezember 2003 absolvierte X die Berufsvorbereitungsmaßnahme "Fit für die Lehre". In diesem Zeitraum bezog er eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz…