Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.P., (Bw.) vom 3. April 2009 (fälschlich mit 3. April 2008 bezeichnet, aber abgestempelt mit 3. April 2009) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 30. März 2009 betreffend Zurückweisung einer…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen FB, geb. Datum, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. März…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen GK, vertreten durch B-GmbH, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 14. April 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
…des Bw. ist Folgendes entgegen zu halten: Die Pfändung einer Geldforderung gem. § 65 Abs. 1 AbgEO kann nicht erfolgreich mit der Behauptung bekämpft werden, dass die Forderung nicht bestehe. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Die Finanzbehörde…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…Anschlüssen) (Auskunftserteilung durch Stb. Dkfm. M vom 24.11.2000) Entgegen der Behauptungen des geprüften Unternehmens sind nach Angaben des steuerlichen Vertreters der Tr-GesmbH in der Umsatzsteuerbebemessungsgrundlage seines Klienten für den Voranmeldungszeitraum 12/199) keine Fakturen an NO mit Nrn. 336/99, 338 bzw…
…0132). Der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO stellt nicht auf die Vorschreibung, sondern auf die Einhebung ab. Auf die Behauptung der Unbilligkeit im Sinne von inhaltlicher Unrichtigkeit eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen nicht mit Erfolg gestützt werden (vgl. VwGH 17.5.1989, 85/13/0201…
…Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Schulden der Gesellschaft nicht ausreichten, so ist er…
…sei dass ihm mangelnder Zahlungswille vorgeworfen werde. Dies sei eine Lüge. Zum einen sei die Behauptung durch die Regelmäßigkeit, mit der er seine Umsatzsteuer bezahlt habe, widerlegt. Des weiteren würde der Sinn seines Antrages ignoriert bzw. verdreht zu Gunsten des Finanzamtes und werde daraus ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, vom 28. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 27. Dezember 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am…
…Sache des Geschäftsführers, darzulegen, dass es zu den behaupteten Pflichtverletzungen nicht gekommen sei. Die Behauptungs- und zuvor die Ermittlungspflicht treffe zweifellos die Behörde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juli 2009 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass die Bw. in der…
…erfüllt - über die ihn stets allgemein treffende Behauptungslast im Verwaltungsverfahren hinaus - die besondere Verpflichtung darzutun, aus welchen Gründen ihm deren Erfüllung unmöglich war, widrigenfalls angenommen werden darf, dass er seiner Pflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist. Allerdings darf diese besondere Behauptungslast und Beweislast einerseits nicht überspannt…
…Normen ist. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten im Sinne des § 236 BAO. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Karl Wagner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Ried betreffend Haftung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Haftungsbetrag in Höhe von € 249.098,93 wird um € 86.746,66…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potenziell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen darzulegen. Im vorliegenden Fall…
…schuldhaft nicht nachgekommen ist. Wenngleich diese besondere Behauptungs- und Beweislast einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre, obliegt es dem (potenziell) Haftungspflichtigen, nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen darzulegen. Im vorliegenden Fall…
…L/08). Gleiches gilt für die bloße Behauptung, es wären keine Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen. In der gegenständlichen Berufung wurde jedoch nur unsubstantiiert die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes bzw. das Fehlen von Gesellschaftsmitteln behauptet. Damit kam der Berufungswerber der ihn treffenden qualifizierten Behauptungspflicht nicht nach, und löste…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.1, vom 17. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, vom 16. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom 11. Mai 2009 teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 24. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | zu versteuerndes…
…und sei! Die Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien sei gewesen und sei im Übrigen da. Aktenkundig. Die Behauptung des Teamleiters der Betriebsprüfung, "die Aufwendungen für die Badsanierung dienen nach ihrer objektiven Beschaffenheit privaten Bedürfnissen" diene der grundsätzlichen Animosität, sei unrichtig und auch nicht erklärt. …