…Gehör gehabt hätte, wäre dessen Position und Interessenlage besonders sorgfältig zu berücksichtigen. Dies gelte insbesondere bei gravierenden Eingriffen wie bei einem Sicherstellungsauftrag (noch dazu in dieser Höhe). Zudem fehle jedwede Begründung des Ermessens. Zum behaupteten Scheingeschäft: Ein Scheingeschäft (§ 23 BAO) liege nicht vor, da die…
…zu korrigieren. Mit Bescheid vom 16.6.2009 hat das zuständige Finanzamt diesen Antrag der Bw abgewiesen. In der ausführlichen Begründung des Abweisungsbescheides wurden folgende Fakten aufgezählt, die gegen ein wirtschaftliches Eigentum der Bw sprechen: a) Geschenkgeber einer Wohnung an den Sohn war der Erblasser…
…vermag schon deshalb, weil sie nicht auf entsprechenden, durch Ermittlungsergebnisse gestützte Sachverhaltsfeststellungen beruht, nicht zu überzeugen. Im Übrigen wird zu diesem Streitpunkt ergänzend auf die Begründung zur Berufungsentscheidung des UFS vom 11. März 2013, RV/0479-F/12, betreffend die Berufung der F GmbH verwiesen…
…eines Darlehens in Höhe von 1,380.000 S ohnehin jeden Freundschaftsrahmen übersteigen. Wenn es wirklich eine privat veranlasste Darlehenseinräumung gewesen wäre, so wäre sicherlich auch die Eintragung des Pfandrechts im Grundbuch unterblieben. Zu der Feststellung der Betriebsprüfung, dass zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung klar war…
…vom FA beantragten und bewilligten Pfandrechtsvormerkung gehen Grundpfandrechte diverser Gläubiger - im Wesentlichen der Sparkasse F - im Ausmaß von ATS 1,733.000,00 vor. Im Falle einer Zwangsversteigerung würde das FA vermutlich leer ausgehen oder im günstigsten Fall einen Bruchteil des im Oktober 1986 vorgemerkten…
…Drittschuldner rechtlich nicht existent gewordenen Pfändungsbescheid sonstige Bescheidwirkungen wie etwa die Ingangsetzung des Rechtsmittelfristenlaufes (§§ 97, 109 und 245 BAO; Ritz, BAO², § 97 Tz 1 u. § 245 Tz 4, 5). Für die Begründung eines Pfandrechtes durch Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner hat der Gesetzgeber im …
…2007 gemäß § 292a Z 1-4 EO auf Zuspruch angemessener Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages wegen Heeresinvalidität mit bescheidmäßig anerkannter Schwerbeschädigung, weshalb er hohe laufende zusätzliche Aufwendungen für Rehabilitation zu tragen hätte, noch nicht abgehandelt wäre. Da das Vorbringen hinsichtlich der Pfandrechtsvormerkung zur Sicherstellung gemäß § 38…
…III wird zur Besicherung des gegenständlichen Darlehens eine abstrakte Garantie seitens Herrn Notar P.Pf. in Höhe von € 300.000,00 eingeräumt. Laut Art. IV räumt die Bw. der E-I. für deren offene Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung ein Pfandrecht auf den gesamten Warenbestand…
…die gesetzliche Frist angegeben, so gilt das innerhalb der gesetzlichen oder der angegebenen längeren Frist eingebrachte Rechtsmittel als rechtzeitig erhoben. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist somit berechtigt, die unzutreffende Begründung des Zurückweisungsbescheides gegen eine eigene Begründung auszutauschen. Festzustellen ist demnach zunächst, dass im Einzelfall an…
…Bw. in Ergänzung seines Vorlageantrages vor, dass die Rechtsmittelfrist wegen Nichtzusendung des Pfändungsbescheides nicht in Gang gesetzt worden sei und wegen der grundbücherlichen Pfandrechtsbegründung und der zwangsweisen Eintreibung der Gebühren im Jahr 2003 eine Belegaufbewahrungsverpflichtung weiterhin bestehe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 90 Abs…
…Bw. in Ergänzung seines Vorlageantrages vor, dass die Rechtsmittelfrist wegen Nichtzusendung des Pfändungsbescheides nicht in Gang gesetzt worden sei und wegen der grundbücherlichen Pfandrechtsbegründung und der zwangsweisen Eintreibung der Gebühren im Jahr 2003 eine Belegaufbewahrungsverpflichtung weiterhin bestehe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 90 Abs…
…Ohne inhaltliche Begründung sei eine vorläufige Festsetzung nicht zulässig. Weiters meinte der Bw., dass die Voraussetzungen für eine Abzinsung des anteilig übernommenen Förderungsdarlehens gegeben seien. Dem Vertragsverhältnis sei der dargestellte Grundbuchsstand zugrunde gelegt und es sei auch ausdrücklich angeführt, welche eingetragenen Pfandrechte und Belastungen zu…
…zwecks Eintragung der Pfandrechte begründete das Finanzamt mit § 16 Abs. 2 Z 2 lit. b GebG. Mit Eingabe vom 25. Februar 2004 beantragte der Bw die Vorlage seiner gegen den Gebührenbescheid eingebrachten Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Begründung des Gebührenbescheides würdige…
…von € 35.000,00 erfolgt und ein darüber hinausgehender Schaden zum Nachteil der MS nicht feststellbar sei, weshalb das Gericht erster Instanz auch nur von dieser Schadenshöhe ausgehen habe können. Dies widerspreche der Begründung des angefochtenen Bescheides, zumal keine Feststellungen über einen diesen festgestellten…
…Der Feststellungsbescheid für 1997 (St.Nr. A1) erging vorläufig. Gründe für einen vorläufigen Bescheid sind jedoch nicht erkennbar. 5.) Begründung des Ermessens. Die Ermessensentscheidung, die bekämpften Bescheide im Verfahren A1 unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben, wird wie folgt begründet: Der…
…Begründend wurde ausgeführt, dass die Steuerbescheide für Umsatz- und Körperschaftsteuer 2003 vom 6. Dezember 2005 eine Gutschrift von € 106.314,53 ergeben hätten. Das Mehrbegehren wurde als unbegründet abgewiesen, da nach Einsicht in das Grundbuch festgestellt worden wäre, dass die Abgabenbehörde nach Pfandrechtsbegründung nur…
…September 2006'. Vermutlich - auch hier findet sich keine nähere Begründung - ist die Behörde davon ausgegangen, dass diese Vereinbarung einen steuerbaren Erwerbsvorgang (wohl) iS § 1 (2) GrEStG darstelle. Dies ist unrichtig: Es liegt kein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand vor. Gemeinsames Merkmal sämtlicher Erwerbsvorgänge des § 1 GrEStG ist der…
…2013 zu entrichten. Begründend wurde darauf hingewiesen, dass in einem Ansuchen um Zahlungserleichterung alle Umstände darzulegen seien, die die Bewilligung rechtfertigen würden. Die Begründung des Ansuchens der Bw reiche für eine stattgebende Erledigung nicht aus. Mit einem weiteren elektronischen Anbringen vom 18. Februar 2013 beantragte…
…20.300.000,00 2.450.000,00 | Bemessungsgrundlage: | 22.750.000,00 5 Begründung des Ermessens und der Gebührenerhöhung: Das Finanzamt muss davon ausgehen, das den für die Gesellschaft tätigen Organen - oder zumindest der steuerliche Vertretung - die Bestimmungen des GebG bekannt sind…
…würden Liegenschaftsvermögen in erheblichem Ausmaß besitzen, das den Wert des Sicherstellungsbetrages bei weitem übersteige. Dies sei dem Finanzamt aus den veranlassten Pfandrechtsvormerkungen auch bekannt. Die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung sei unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu beurteilen. Abgabenhinterziehung und Mängel in der…