…21.4.2005, 2003/15/0022) die gänzliche Untwirksamkeit eines Feststellungsbescheides ergäbe, wenn dieser auch nur gegenüber einem der Beteiligten nicht wirksam werde. Im do. Verfahren wurden MMa wie auch die VMA (Anteil jeweils 50%) als Beteiligte der GesbR angeführt. Der UFS entschied, dass, nachdem…
…J und F (GesbR) hat aktenkundig und unbestritten ihre Tätigkeit am 2. März 2008 beendet. Eine Bescheidzustellung an die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit war daher am 17. Februar 2009 nicht mehr zulässig, denn nach § 191 Abs. BAO haben Feststellungsbescheide nach Beendigung der Personenvereinigung an diejenigen…
…bei der GesBR und OHG gleiche Rechtsfolgen gegeben wären. Kritisch zur Annahme der Universalsukzession äußere sich dagegen Grünwald (RdW 1993, 269). Beim Ausscheiden eines Miteigentümers aus einer zweipersonalen unternehmerischen Miteigentumsgemeinschaft kommen nach Ruppe, aaO, § 6 Tz 243, die Grundsätze der VwGH-Rechtsprechung zur Beendigung von…
…dem Gesichtspunkt seiner gedachten Beendigung nach außen nicht in Erscheinung getreten, weshalb auch insoweit ein Nachweis misslingt. Bei der Frage der finanziellen Bedeckung des Hausbaues (in H/B) ist der Beweiswürdigung des Finanzamtes darin beizutreten, dass die seinerzeit beschlagnahmte Baukostenaufstellung mit einer Gesamtsumme in Höhe…
…entsprechenden Vereinbarung über die Optionsablöse beantwortet worden. Dem Finanzamt seien somit alle Umstände im Zusammenhang mit der Beendigung der Vermietungstätigkeit offengelegt worden. Auf eine umfassende Information des Prüfer lasse auch der ungewöhnlich lange Prüfungszeitraum (Mai bis August 1997) schließen. Weiters sei in der Bescheidbegründung darauf…
…Da eine GesbR mit ihrer Auflösung auch abgabenrechtlich die Eignung als tauglicher Bescheidadressat verliere (vgl. dazu VwGH 10.12.1997, 93/13/0301, VwGH 26.6.2002, 97/13/0117 sowie Ritz, BAO², § 79 Tz 10 und 12), könne ein nach Beendigung der Personengesellschaft an…
…sodass kein Fall einer Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen vorliegen könne. Der Vertreter des Finanzamtes bezieht sich auf die Ausführungen im Betriebsprüfungsbericht und bemerkt ergänzend, dass für die steuerrechtliche Anerkennung der GesBR wohl auch die entsprechende Meldung an das Finanzamt wesentlich sei. Im Schlusswort fügte…
…2. Aufl., § 79 Tz 10 und 12). Die eine GesbR bildende Mitunternehmerschaft war mit ihrer Auflösung mit 13.12.2006 steuerlich somit als beendet anzusehen. Sie ist ab diesem Zeitpunkt von der Gemeinschaft der im Streitjahr zuletzt Beteiligten abgelöst worden (§ 19 Abs. 2 BAO). Im…
…Vorliegen einer GesbR behauptet. - Ein eindeutiger und klarer Inhalt des angeblichen mündlichen Vertrages den Aussagen von ME in der Erörterung vom 12. Juli 2006 im Rahmen des vorangegangenen Berufungsverfahrens mit ME nicht zu entnehmen gewesen sei (keine Vereinbarung über die Aufteilung verbleibenden Vermögens nach Beendigung…
…USt - Restbetrag 12/2000 von 0,01 € am Abgabenkonto weiterhin rückständig. Am 18. November 2002 wurde die A+H GesBR wegen der für sie angezeigten Beendigung als Steuersubjekt gelöscht. Zu diesem Zeitpunkt haftete am Abgabenkonto der Gesellschaft ein Rückstand von 38.087,53 €…
…nicht vorgesehen. Die GesbR (§§ 1175 ff ABGB) endet mit Eintritt eines Auflösungstatbestandes (zB Erreichung oder Verfehlung des Gesellschaftszweckes, Zeitablauf, Auflösungskündigung, Auflösungsbeschluss, Eintritt einer Auflösungsvereinbarung) und verwandelt sich in eine Miteigentumsgemeinschaft (§§ 825 ff ABGB). Bescheide, die nach Beendigung noch an die Mitunternehmerschaft gerichtet werden, gehen ins…
…1999 wurden die Sonderbetriebsausgaben wie folgt aufgeschlüsselt: "Sonderbetriebsausgaben 1999 betreffend Fa. C. GesbR. 1. Reisekosten Kosten für eine Fahrt Linz-Wien-Linz (L-W-L) bei 10 Std. Abwesenheit | Bahnfahrt | S 270,- | 2x Strb. Linz | 36,- | U-Bahn Wien |…
…weil - egal, ob man diese(n) Mieter(in) nun als Verein oder GesbR qualifizieren würde - eine maßgebliche Proponentin der Mieterin die Ehegattin des Vermieters war. Es wäre daher im Hinblick auf die nach ho. Ansicht auch auf solche Fälle übertragbare Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu Verträgen…
…Weiters wurde vereinbart, dass der zum Zeitpunkt der Beendigung der Gesellschaft vorhandene, während der Dauer der Gesellschaft erwirtschaftete Zuerwerb, gleichteilig aufgeteilt werden soll. Eingangs ist festzustellen, dass, im Rahmen der gegebenen Vertragsfreiheit, die Einlage von Liegenschaften in eine GesbR quoad dominium , also in der Form…
…5.1982, 82/13/0104 f). Ergänzend sei dem angefügt, dass der Bw auf den Charakter der GesbR als Innengesellschaft in mehreren Eingaben selbst hingewiesen hat, wie zB. in einer die Beendigung der GesbR betreffenden Meldung an das Finanzamt vom 3. Jänner 1993 ("... Dr. K…
…bisher gemeinsam gemieteten Räumlichkeiten (unter anderem G) bis 1. April 1996 zu räumen und Dr._C zu übergeben. 1996 wurde von der Großbetriebsprüfung Linz eine Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1992 bis 1994 hinsichtlich der GesbR. durchgeführt, wobei das in der Vergangenheit immer erklärte Beteiligungsverhältnis von…
…17/0042; 14.9.1993, 93/15/0080; 13.12.1988, 88/14/0192 u. a.). Auch Umsatzsteuerbescheide, die nach Beendigung einer Personengemeinschaft an diese ergehen, können keine Rechtswirkungen entfalten (vgl. u.a. VwGH 31.1.2001, 95/13/0064, 29.3.2007, 2006/15…
…2 BAO jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen. Auch Umsatzsteuerbescheide, die nach Beendigung einer Personengemeinschaft an diese ergehen, können keine Rechtswirkungen entfalten (vgl…
…93/13/0301, sowie Ritz, BAO, 2. Aufl., Tz 12 zu § 79). Demzufolge können auch Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerbescheide, die nach Beendigung einer Personengesellschaft an diese ergehen, keine Rechtswirkungen entfalten (vgl. VwGH v. 31.5.1997, 91/14/0140, v. 13.3.1997, 96/15/0118…
…1999 vom 22. Oktober 2001 an die Miteigentumsgemeinschaft "DI A. W. und Mitbesitzer, z.H. Steuerberater", eine in dieser personellen Zusammensetzung im Bescheiderlassungszeitpunkt nicht mehr bestehende GesbR, adressiert hatte. Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…