…rechnen, den Eintritt des Erfolges jedoch für möglich halten und einen solchen Erfolg auch hinzunehmen gewillt sein. Voraussetzung für die Annahme von bedingtem Vorsatz ist somit nicht ein Wissen um eine bestimmte Tatsache oder um ihre Wahrscheinlichkeit im Sinne eines Überwiegens der dafür sprechenden Momente…
…im § 33 Abs. 1 bezeichnete Tat fahrlässig begeht; § 33 Abs. 3 gilt entsprechend. Das Verfahren hins. Einkommensteuer 1996 wurde mit Wiederaufnahmebescheid vom 1. 4. 2004 wieder aufgenommen. Nach Ansicht des UFS wie bereits des FA muss im vorliegenden Fall vom Vorliegen von zumindest bedingtem Vorsatz…
…verwirklicht hat, wobei es hinsichtlich des Zeitraumes 2007 beim Versuch (§ 13 Abs. 1 FinStrG) geblieben ist. Für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG ist Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1 FinStrG erforderlich. Nach dieser Gesetzesbestimmung handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der…
… 33 Abs. 1 FinStrG macht sich schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer entweder überhaupt wegen Unkenntnis der…
…Vorauszahlungen oder Gutschriften) bei zumindest bedingt vorsätzlich erfolgter Verletzung der Verpflichtung zur Einreichung ordnungsgemäßer Voranmeldungen und damit eine Hinterziehung gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten hatte (Finanzstrafakt I, StrLNr. 140/98, Bl. 89, 116 ff). Im nunmehrigen Finanzstrafverfahren sind diese am 13…
…wer zumindest bedingt vorsätzlich Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (lit.a) bzw. durch Abgabe unrichtiger Voranmeldungen ungerechtfertigte Abgabengutschriften geltend macht (lit.b). Dieser Tatbestand kommt also beispielsweise möglicherweise dann zum Tragen, wenn weder eine vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des…
…vergisst, sei auszuschließen. Zumindest bedingt vorsätzliches Handeln sei dem Beschuldigten daher anzulasten. Im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung wurde der finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt ausführlich erörtert. Hinsichtlich seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hat Dr.A auf Befragen ergänzend wie folgt angegeben: Er ist Unternehmer und Unternehmensberater, insbesondere…
… 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er auf irgendeine Weise erreicht, dass die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer entweder überhaupt wegen Unkenntnis der Abgabenbehörde von…
…Ein Hinweis auf einen entsprechenden (bedingten) Tatvorsatz ergebe sich schon daraus, dass es Allgemeinwissen darstelle, dass Einkünfte zu versteuern seien und könne auch anhand der festgestellten Höhe der für 2005 und 2006 ermittelten Beträge auf ein schuldhaftes Verhalten im Sinne eines Ernstlich-für-möglich-Halten…
… 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information…
…R" in Z. der R. die o.a. verbrauchsteuerpflichtigen Waren bezog und fahrlässigerweise die nach dem im jeweiligen materienrechtlichen Gesetz geregelten Selbstberechnungssystem abzuführenden Abgaben nicht bezahlt hatte. Die Rechnungen und verbrauchsteuerrechtlich relevanten Dokumente seien zwar monatlich an die Steuerberatungskanzlei des Bw. gesandt worden, hier habe…
…FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und…
…und schuldangemessen ergibt. Eine weitere Verringerung der Geldstrafe ist dem Berufungssenat insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Wie der Berufungswerber selbst ausführt, ist der geltenden Rechtslage im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren die bedingte Nachsicht einer verhängten Geldstrafe fremd. Dieser Umstand ist geplant (vgl…
…begehrten Betriebsausgaben auch ohne Betriebsprüfung allein aufgrund der vorgelegten Unterlagen herausstreichen hätte können. So gesehen tangiert das Verhalten des Beschuldigten sogar bedingten Vorsatz. Im Zweifel zu seinen Gunsten wird jedoch in Anbetracht der weiteren Darlegungen des Beschuldigten (dieser übergibt die Belege seinem Steuerberater in Schachteln…
…ein etwaiger Vorsatz bewiesen worden sei, und der Berufung stattzugeben. Ergebnisse der mündlichen Verhandlungen: In der mündlichen Verhandlung am 19. Februar 2013 bestritt der Bw. die im angefochtenen Erkenntnis ausgeführte Darstellung und führte aus, dass "er nie behauptet hat, dass es sich im gegenständlichen Fall…
…Auffassung, dass aus dem bloßen Unterlassen der Einholung von Erkundigungen kein bedingter Vorsatz abgeleitet werden kann, auf das Judikat des FG Münster vom 5. September 2007, 1 K 1544/04 E, verweist, übersieht sie dabei, dass das FG im genannten Urteil in Frage gestellt hat…
…der im konkreten Fall gegebenen Tatkonstellation und der aus der Beweis- bzw. Aktenlage nicht widerlegbaren Argumentation des Bw., er habe von einer derartigen Verpflichtung nichts gewusst, letztlich nicht aus, um bei ihm mit Bestimmtheit auf ein entsprechendes, auch für einen bedingten Vorsatz erforderliches Grundwissen im…
…zu leisten. Der Beschuldigte habe diese Sorgfalt unterlassen, daher müsse er sich zumindest einen diesbezüglichen bedingten Vorsatz gefallen lassen, wobei damit zweifellos auch eine Wissentlichkeit einer Abgabenverkürzung verbunden sei. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, die missglückte Selbstanzeige und die…
…sich um einen unechten Schadenersatz, welcher einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch bedinge (Textziffer 1 des Betriebsprüfungsberichtes). Im Zuge des Ankaufs von havarierten und beschädigten Gebrauchtfahrzeugen seien von der GmbH häufig Forderungen der Verkäufer der gebrauchten PKW an die Fa.G-GmbH abgetreten worden. Diese habe einen höheren…
…gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG genügt bedingter Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1, 2. Halbsatz FinStrG. Die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages muss nicht vom Vorsatz umfasst sein. Es ist in Unternehmerkreisen allgemein bekannt, dass Umsätze und Erlöse in tatsächlicher Höhe zu erklären sind…