…erläuterte die Abgabenbehörde I. Instanz im Wesentlichen: Dem Mängelbehebungsauftrag sei nicht fristgerecht entsprochen worden (Anm.: Fristsetzung bis 28.12.12, Beantwortung mittels E-Mail vom 4.1.2013). Das Vorliegen der Gründe für eine Wiederaufnahme müsse daher nicht weiter überprüft werden. Was die Einreichung von…
…die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages sowie die Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren, fehlen würden. In Beantwortung des gegenständlichen Mängelbehebungsauftrages führte der Bw. aus, dass es sich bei den Umständen, die als Begründung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A. GmbH., Adr., vertreten durch Oberleitner & Eder WT-GmbH, 2700 Wr. Neustadt, Wiener Straße 51, vom 22. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 19. Februar 2007 betreffend Zurücknahmeerklärung eines Anbringens gemäß…
…Juni 2012 eingeleiteten Berufungsverfahren erkannt und den Zurückweisungsbescheid letztlich mit Aufhebungsbescheid vom 24. Oktober 2012 ohnehin aus dem Rechtsbestand beseitigt. 2. Zur unzureichenden Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages: Zunächst ist der Bw. darauf zu verweisen, dass einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist fristhemmende Wirkung nicht zukommt (s…
…berücksichtigt worden seien und ob für das Jahr 1999 ebenfalls ein Gutschrift an Anspruchszinsen zu erwarten wäre. Dessen Beantwortung erfolgte durch das Finanzamt mit e-mail vom 21.10.2004. Am 9.11.2004 sandte der Gatte der Berufungswerberin ein weiteres e-mail folgenden Inhalts:…
…und welche Änderungen beantragt würden, die Berufungen ausführlich zu begründen und um Vorlage der Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen der Jahre 1999 bis 2001 sowie der entsprechenden Unterlagen ersucht. Hiefür wurde eine Frist zur Beantwortung bis zum 22. November 2004 gewährt. Am 24. November 2004 langten am…
…folgenden Inhalts: "Bezugnehmend auf Ihre oben angeführte Berufung werden Sie ersucht, nachstehende Fragen innerhalb von fünf Wochen ab Zustellung dieses Schreibens zu beantworten und die angesprochenen Unterlagen vorzulegen: Nach Durchführung einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 184 BAO haben Sie für das Jahr 2000 Steuererklärungen nachgereicht…
…Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden. Wenn wie in der Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages die Umstände, auf die der Antrag gestützt wird, derart begründet werden…
…Bedenkvorhalt der Abgabenbehörde erster Instanz vom 11. Februar 2009 ganz eindeutig hervorgeht, dass die Frist für die Beantwortung dieses Schreibens mit 18. März 2009 gesetzt wird und daraus kein wie immer gearteter Bezug auf die Entrichtung der Einkommensteuernachforderungen bzw. auf eine Zahlungsfrist zu entnehmen ist…
…Behebung der oben angeführten Mängel mit Bescheid unter Setzung einer angemessenen Frist auftrug. Die Bw. brachte rechtzeitig in Beantwortung dieses Vorhaltes die oben angeführte Stellungnahme mit dem in den Entscheidungsgründen ersichtlichen Inhalt ein. In der Folge erließ die Abgabenbehörde einen Bescheid, mit dem sie aussprach…
…Vorstellung" vorgehalten, dass es sich bei den vom Bw. betriebenen Tagesstätten offenbar nicht - wie in der Berufungvorentscheidung anklinge - um Beschäftigungsbetriebe, sondern um Pflege- und Betreuungseinrichtungen handle. Zudem wurde dem Finanzamt mitgeteilt, dass bei Beantwortung der Frage, ob bzw. inwieweit eine Wettbewerbssituation iSd § 45 Abs. 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw,Adresse, vertreten durch steuerl.Vertreter, gegen die Bescheide des Finanzamtes xxx betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung betreffend Einkommensteuer 2006 wird Folge gegeben. Der Berufung betreffend Einkommensteuer 2007 wird teilweise Folge gegeben…
…mit Erinnerung vom 1. Juni 1999 aufgefordert, den Vorhalt zur laufenden Betriebsprüfung vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt bis zum 16. Juni 1999 zu beantworten. Gleichzeitig wurde der Bw. angedroht, dass im Falle der Nichtbefolgung der Anordnung innerhalb der gesetzten Frist eine Zwangsstrafe in Höhe von 10…
…ob eine Lebenspartnerschaft in W bestanden hat, ob der Dienstvertrag unbefristet oder befristet gewesen ist, wer das Dienstverhältnis gekündigt hat - beantworten und den Kündigungsgrund bekannt geben. Auf diese Fragen hat der Bw. wie folgt geantwortet (Telefax, 21. April 2004): Zuteilung der Wohnung von der Gemeinde…
…In der Begründung führte sie aus, dass aufgrund des Termindruckes durch das Finanzamt bezüglich Quoten und im Zusammenhang mit anderen laufenden Prüfungen die Beantwortung des umfassenden Vorhaltes bis zum festgesetzten Termin nicht möglich gewesen sei. Zur selben Zeit seien auch Vorhaltsbeantwortungen für jede der mitgeprüften…
…vorgelegt. Mit Vorhalt vom 31. Juli 2003 ersuchte das Finanzamt den Bw., die bereits angeforderten Unterlagen, die in der Beantwortung vom 12. Juni 2003 nicht vorgelegt wurden, nunmehr vorzulegen: a) Die Verträge und Zahlungsbelege betreffend die beantragten und auch berufungsgegenständlichen Werbungskosten. b) Verträge und Zahlungsbelege…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der CG, vom 29. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 25. Jänner 2008 betreffend Zurücknahme einer Berufung (§§ 85, 275 BAO) hinsichtlich einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften für 2004 und 2005 sowie die Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Wolfgang Kortschak, gegen den Bescheid des Finanzamtes Leibnitz betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Für das Jahr 2001 wird Umsatzsteuer nicht festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die, die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Die endgültige Beantwortung der Frag, ob der Bf. dieses Finanzvergehen tatsächlich begangen hat oder nicht, bleibt dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach §…
…94/13/0001). Das betragliche Ausmaß, in dem Literaturaufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden können, hängt sohin fallbezogen von der Beantwortung der Frage ab, inwieweit die 2008 geltend gemachten Aufwendungen jenen (üblichen) Betrag überstiegen haben, der ohne Bezug zur konkret von der Bw ausgeübten Tätigkeit (Buchhändlerin…