… 131 Abs. 1 BAO sollen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen u.a. alle Bareingänge - täglich - und einzeln festgehalten werden. Gem. § 18 Abs. 1 und 2 UStG sind die Entgelte für Lieferungen und Leistungen sowie die dazugehörige Umsatzsteuer fortlaufend, unter Angabe des Tages derart…
…nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. § 131 Abs. 1 Z 2 BAO idF BGBl…
…Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden sollen (Z 2) und die zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart geordnet aufbewahrt werden sollen, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist (Z 5). Unbestritten ist gegenständlich, dass Aufzeichnungen über Bareingänge und Barausgänge…
…lautet: (...) Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge , in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. § 131 Abs. 1 Z 2 BAO…
…die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich aufgezeichnet werden müssen. Es genügt, wenn die baren Geschäftsfälle nur einmal im Monat eingetragen werden. Sie müssen allerdings täglich festgehalten werden (s. zB Eitler/Lattner/Schuh, Praktische Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, 90). Die Erfassung der Bareingänge (Bareinnahmen) und Barausgänge (Barausgaben) ist…
…besage, dass sämtliche Eintragungen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig und zeitgerecht vorgenommen werden müssten. Die Geschäftsfälle müsse man in der Reihenfolge aufzeichnen, in der sie sich tatsächlich ereignet hätten. Bareingänge und Barausgänge seien täglich in geeigneter Weise festzuhalten. Belege müssten derart geordnet aufbewahrt werden, dass…
…besagt, dass sämtliche Eintragungen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig und zeitgerecht vorgenommen werden müssten. Die Geschäftsfälle muss man in der Reihenfolge aufzeichnen, in der sie sich tatsächlich ereignet haben. Bareingänge und Barausgänge sind täglich in geeigneter Weise festzuhalten. Belege müssen derart geordnet aufbewahrt werden, dass…
…Umsätze, getrennt nach Steuersätzen, und auf steuerfreie Umsätze verteilen. (...) Diese Regelungen betreffen den gesamten Bargeldbestand eines Betriebes unabhängig von seiner räumlichen Aufbewahrung (zB getrennte Kassen, Nebenkassen) und gelten auch für Spielautomatenkassen. Bareingänge und Barausgänge, die nicht laufend mit der "betrieblichen" Kasse verrechnet werden können, sind…
…Bareingänge und Barausgänge seien täglich in geeigneter Form festzuhalten. Die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sollten derart geordnet aufbewahrt werden, dass eine Überprüfung jederzeit möglich sei. Gemäß § 184 BAO bestehe die Berechtigung zur Schätzung, wenn formelle bzw. sachliche Mängel von Büchern und Aufzeichnungen…
…und Verpachtung versehentlich außer Ansatz geblieben. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Sicherheitszuschläge: Gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO (in der für die Streitjahre geltenden Fassung) sollen Eintragungen in die Bücher der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Bareingänge und Barausgänge…
…richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Soweit nach §§ 124 oder 125 BAO eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Z…
…000,00 und 5.000,00 zu Hause aufbewahrten, sei völlig normal. Gem. § 131 Abs. 1 Z 2 BAO, letzter Satz, sollen, soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, Bareingänge und Barausgänge…
…Abzugssteuern, zu führenden Bücher und Aufzeichnungen ist zeitgerecht, wenn sie spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt....... Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge…
…richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. ..... Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Den Gegenstand…
…Kassabuch mit Bestandsverrechnung geführt werde, wobei täglich die Anfangs- und Endbestände, die Barausgänge sowie die nicht erfolgswirksamen Bareingänge zu erfassen seien. Erfolge die Ermittlung der Tageslosungen in der Weise, dass bei Betriebsschluss der Gesamteingang gezählt und in ein Buch eingetragen werde, könne nicht von einer…
…vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. ... Soweit nach §§ 124 oder 125 eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. 5…
…besteht oder soweit ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt werden, sollen Bareingänge und Barausgänge, in allen übrigen Fällen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. 3. Die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten (in diesen Büchern…
…Wechselgeld fehlen und in einigen Fällen der Kassenstand eines Tages als Wechselgeld des nächsten Tages erfasst wurde. In der Fassung des § 131 Abs.1 Z 2 BAO bis inkl. 2006 müssten alle Betriebe Bareingänge und Barausgänge, Einnahmen/Ausgaben/Rechner nur Bareinnahmen und Barausgaben täglich in…
…entrichtete (aktivierungspflichtige) Anschaffungskosten sowie Bewegungen zwischen den Bankkonten und Kassen des Betriebes und ähnliche Vorgänge des Geldbereiches sind. Soweit nach §§ 124f eine Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht oder soweit ohne eine solche Verpflichtung Bücher geführt werden und daher die Bareingänge und Barausgänge festzuhalten sind…
…Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sollen gemäß § 131 BAO u.a. der Zeitfolge nach geordnete, vollständige, richtige und zeitgerechte Eintragungen enthalten, Bareingänge und Barausgänge bzw. Bareinnahmen und Barausgaben sollen täglich in geeigneter Weise festgehalten werden, die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen…