… 211 Abs. 2 BAO keineswegs der Einräumung einer weiteren Frist zur Abgabenentrichtung dient, sondern der Gesetzgeber erkennbar davon ausgegangen ist, dass die Bearbeitung von Banküberweisungen längere Zeit in Anspruch nehmen kann (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 211 Tz 12). Die gegenständlichen Abgaben waren am 15.5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L GmbH & Co KG und Mitgesellschafter, X-Straße, vertreten durch Schwarz & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 4020 Linz, Hamerlingstraße 40, vom 25. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. Oktober 2007 zu StNr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C.GmbH, (Bw.) vertreten durch Consultax wt gmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1030 Wien, Ungargasse 53/13, vom 16. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 19. Juni 2012 betreffend Abweisung eines Antrages…
…hat, von ihrer Mutter mit Wohnsitz in Österreich zwecks Installierung einer Küche einen Betrag von insgesamt € 53.584,-- geschenkt erhalten. Die unentgeltliche Zuwendung wurde durch Banküberweisungen nach Frankreich in drei Teilbeträgen abgewickelt. Die gegenständliche Schenkung wurde von der Berufungswerberin bei den französischen Steuerbehörden, welche…
…Fälligkeit und damit jedenfalls aus Sicht des § 217 Abs. 1 BAO verspätet entrichtet wurde, und dass sich der Bw. dabei der Banküberweisung bedient hat. In diesem Zusammenhang ist auch unstrittig, dass der Überweisungsauftrag für diese Vorauszahlungsschuld erst nach Abgabenfälligkeit am Dienstag, den 18. November 2008…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 21. September 2004 und 13. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. September 2004 und 14. Dezember 2004 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Die angefochtenen Bescheide…
…am Tag der Gutschrift als entrichtet (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO). Da Banküberweisungen regelmäßig eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, und die Abgabe erst als entrichtet gilt, wenn die Zahlung am Bankkonto des empfangsberechtigten Finanzamtes gutgeschrieben wird, würde eine Einzahlung von Abgabenschulden erst am…
…am Tag der Gutschrift als entrichtet (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO). Da Banküberweisungen regelmäßig eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, und die Abgabe erst als entrichtet gilt, wenn die Zahlung am Bankkonto des empfangsberechtigten Finanzamtes gutgeschrieben wird, würde eine Einzahlung von Abgabenschulden erst am…
…am Tag der Gutschrift als entrichtet (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO). Da Banküberweisungen regelmäßig eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, und die Abgabe erst als entrichtet gilt, wenn die Zahlung am Bankkonto des empfangsberechtigten Finanzamtes gutgeschrieben wird, würde eine Einzahlung von Abgabenschulden erst am…
…am Tag der Gutschrift als entrichtet (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO). Da Banküberweisungen regelmäßig eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, und die Abgabe erst als entrichtet gilt, wenn die Zahlung am Bankkonto des empfangsberechtigten Finanzamtes gutgeschrieben wird, würde eine Einzahlung von Abgabenschulden erst am…
…am Tag der Gutschrift als entrichtet (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO). Da Banküberweisungen regelmäßig eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, und die Abgabe erst als entrichtet gilt, wenn die Zahlung am Bankkonto des empfangsberechtigten Finanzamtes gutgeschrieben wird, würde eine Einzahlung von Abgabenschulden erst am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr, vom 10. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. Oktober 2006 betreffend die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Säumniszuschlag wird mit € 0,00 neu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Wien, vom 31. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes 6/7/15 vom 20. August 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-KG, A., vertreten durch Leitner & Leitner GmbH & Co KEG, Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 32, vom 2. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 5. Oktober 2007 betreffend die Abweisung eines Antrages…
…Damit solle zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die verspäteten Banküberweisungen über einen längeren Zeitraum erstreckt hätten und sohin auch bei vorgesehener Prüfung des Einzelfalles keineswegs ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eingetreten sein könne. Die vermeintliche, jedoch nicht verwirklichte Unbilligkeit folge hier aus dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stbr., vom 13. November 2002 gegen den Bescheid des FA, vertreten durch Vert.FA, vom 23. September 2002 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für Juli 2002 nach den von Amts wegen am 22. Februar…
…1997 hat die Bf. S 29,182.703,00 und am 31. Oktober 1997 S 42,024.381,00 der auf dem Abgabenkonto mit der Nr. XY aushaftenden Mineralölsteuer durch Banküberweisung auf das og. Postscheckkonto der empfangsberechtigten Kasse entrichtet. Fälligkeitstag war der 27. Oktober 1997.…
…allerdings nicht in der Einräumung einer weiteren Frist zur Abgabenentrichtung. Vielmehr sei der Gesetzgeber erkennbar davon ausgegangen, dass die Bearbeitung von Banküberweisungen auch längere Zeit in Anspruch nehmen könne (VwGH 24.4.1996, 94/13/0020). Es habe daher zum Zeitpunkt der Erteilung des Überweisungsauftrages…
…in den Jahren 2005 bis 2010 im vereinbarten Umfang nachgekommen sei und dass die bis zirka Mitte des Jahres 2005 an den Bw erfolgten Zahlungen von Familienbeihilfe seitens des Finanzamtes ihr (der Ex-Gattin des Bw) mittels Banküberweisung in voller Höhe zur Verfügung gestellt wurde…
…dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) betreibt eine Druckerei. Anlässlich einer die Streitjahre umfassendem Betriebsprüfung (BP) wurden folgende Feststellungen getroffen: TZ 19 Kassabuchmängel: Ein Reparaturaufwand in Höhe von S 4.200,00 sei sowohl durch Banküberweisung als auch durch Entnahme aus der Kassa beglichen worden…