…Hause verwahrt werden würden. In den Berufungsvorentscheidungen für die Jahre 1999, 2001 und 2002 führte die Abgabenbehörde I. Instanz Folgendes aus: Die Anschaffungskosten für Bücherregale stellen nach dem zweifelsfreien Wortlaut des § 20 Abs. 1 Z 2 lit.d EStG 1988 als Einrichtungsgegenstände Kosten der privaten…
…gilt das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 für Aufwendungen für das Arbeitszimmer als solches gleichermaßen wie für dessen Einrichtungsgegenstände. Als Einrichtungsgegenstände eines Arbeitszimmers in diesem Sinne sind Schreibtisch, Bücherregal, Schrankwand, Stühle, etc. anzusehen. Gegenstände, die nach der Verkehrsauffassung nicht…
…erster Linie der Bewohnbarkeit von Räumen dienen. Entsprechend den Erläuterungen sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände wie z. B. Bücherregale sowie Schreibtische auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie als Arbeitsmittel im Sinne des § 16 Abs 1 Z 7 EStG 1988 anzusehen wären. Der beim Erstbescheid aufgetretene Rechenfehler …
…um einen Küchenblock handle und nicht um eine Einbauküche. Ebenso die Sitzecke mit Tisch und Stuhl. Bei den Rollos handle es sich um Innenrollos, die jederzeit entfernbar seien. Auch wären Bücherregale, Wandschrank, Sitzecke etc. überhaupt nicht zu berücksichtigen. In die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage sei -wie im Kaufvertrag…
…um einen Küchenblock handle und nicht um eine Einbauküche. Ebenso die Sitzecke mit Tisch und Stuhl. Bei den Rollos handle es sich um Innenrollos, die jederzeit entfernbar seien. Auch wären Bücherregale, Wandschrank, Sitzecke etc. überhaupt nicht zu berücksichtigen. In die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage sei - wie im Kaufvertrag…
…für 2001), AfA für Einrichtungsgegenstände (ein Schreibtisch, zwei Schreibtischstühle, drei Bücherregale, eine Schreibtischlampe) in Höhe von jeweils 3.775 S (für 2000 und 2001). Der betreffende Raum wurde vom Finanzamt (Betriebsprüfungsabteilung) anlässlich der "Neuaufnahme" der Bw. im Rahmen einer Nachschau besichtigt (vgl. Niederschrift vom 22…
…sind zB Stühle, Tische, Schränke, Wandverbauten, Bücherregale und Kommoden anzusehen. Diese Gegenstände sind auch dann nicht absetzbar, wenn sie als Arbeitsmittel im Sinne des § 16 EStG anzusehen wären." In der gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 eingebrachten Berufung wendet der Bw. unter Hinweis auf…
…in erster Linie der Bewohnbarkeit von Räumen dienen z.B. Stühle, Tische, Schränke, Bücherregale etc.. Hier im gegenständlichen Fall wurde ein Büroregal als Werbungskosten geltend gemacht, das richtigerweise vom Finanzamt als nicht abzugsfähiger Aufwand ausgeschieden wurde. Ein Schreibtisch als Computertisch wurde vom Finanzamt mit einer…
…Im Rahmen der Berufungsvorentscheidung wurde der Privatanteil in Höhe von 10% gewährt. Im Vorlageantrag wird nun ausgeführt, dass für die Tätigkeit als Lehrkraft ein Schreibtisch und die dazugehörenden Bücherregale grundlegende Einrichtungsgegenstände wären, da für die gewissenhafte Gestaltung einer Unterrichtsstunde Vorbereitungsarbeit (3-5 Stunden) benötigt werde…
…vorgelegt. Ein als "Arbeitszimmer" bezeichneter Raum befand sich im Dachgeschoß des Gebäudes. Als Möblierung "Arbeitszimmer" wurde "1 Schreibtischsessel, 3 Bücherregale, 1 Schreibtisch" angegeben. Ein Duplikat der bereits vorgelegten Aufstellung der Werbungskosten 2004 wurde vorgelegt. Die "Einrichtung geringwertig" betreffend legte der Bw. vor: - Rechnung M (14…
…in dem sie arbeitet, ist ersichtlich, dass sich in dem Zimmer ein Arbeitstisch, Bücherregale, ein Kasten und ihr Bett befinden. Über die Berufung wurde erwogen: Der Entscheidung wird folgender Sachverhalt zu Grunde gelegt: Die Bw. ist Lehrerin an der Universität. Sie und ihre zwei Kinder…
…vorgelegten Plan ca. 50 m2. Der Raum ist offen (dh. nicht durch Wände getrennt) und führt auch in die privaten Wohnräume. Folgende Einrichtungsgegenstände sind im Zuge der Nachschau ersichtlich: 2 Schreibtische, 2 Bücherregale, Wandschrank mit Fachliteratur in Deutsch, Englisch und Französisch, Computer, Telefonanlage, und ein…
…Wohnungseinrichtung. Auch die vorgelegten Fotos geben ungeachtet der in den fotografierten Räumen platzierten Ordner und Aktentaschen typischen Wohnraum zu erkennen. Warum die auf den Fotos zu sehenden Einrichtungsgegenstände wie Polstersitzgarnitur, Couch, Bücherregale, Esszimmertisch, Sessel, Jalousien und Vorhänge die betriebliche Nutzung eindeutig erweislich machen würden, ist…
…Arbeiten konkret und im Detail an. b) Welche Anweisungen haben Sie hinsichtlich der durchzuführenden Arbeiten erhalten und von wem haben Sie Anweisungen erhalten? A4) a) Ich habe es übernommen die Räumlichkeiten in reinem Zustand zu halten und zwar: Schreibtische, Bücherregale, Böden, Küche und Sanitäranlagen reinigen…
…Steuerpflichtigen bildet, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten für die Einrichtung abzugsfähig. Einrichtungsgegenstände eines im Wohnungsverband befindlichen Arbeitszimmers, wie etwa Bücherregale oder der Schreibtisch, sind nach der neuen Rechtslage somit selbst dann nicht abzugsfähig, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden. Nur…
…folgt eingerichtet (Bezeichnung der Zimmer laut Plan, vgl. auch Fotoverzeichnis des FAes vom 2. August 2006): Wohnzimmer 27,39 m²: An den Wänden befinden sich bis unter die Zimmerdecke gefüllte Bücherregale mit primärer deutscher Literatur (altgermanisch bis 20 Jahrhundert), Schwerpunkt Büchner, weiters Barock, lateinische Bücher…
…Fauteuil, 2 Schreibtische in geschwungener Front, Bücherregale) schließt eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung nicht typischerweise aus; - das Arbeitszimmer wird nicht regelmäßig im Rahmen einer Beschäftigung von familienfremden Personen genutzt (Nutzung erfolgt ausschließlich vom Steuerpflichtigen und seiner angestellten Ehegattin); - das Arbeitszimmer wird nicht regelmäßig…
…auf das Arbeitszimmer entfallende Miete bzw. die Absetzung für Abnutzung und die anteilsmäßigen Betriebskosten sowie Einrichtungsgegenstände wie z.B. Bücherregale oder der Schreibtisch, nicht abzugsfähig, ausgenommen das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dar (§ 20 Abs.1 Z 2…
…werden. Als Einrichtungsgegenstände sind beispielsweise Stühle, (Schreib)Tische, Schränke, Wandverbauten oder Bücherregale anzusehen. Typische Arbeitsmittel wie beispielsweise Computer oder Computertische bleiben hingegen bei entsprechender beruflicher bzw. betrieblicher Verwendung abzugsfähig, und zwar auch dann, wenn sie in Privaträumen oder einem nicht abzugsfähigen Arbeitszimmer aufgestellt werden. Nach …
…ein Weinregal. | EG: | Im "Besprechungszimmer" befinden sich ein Schreibtisch mit Drehsessel und zwei Stühle, eine Ledersitzbank, Bücherregale mit Werken der Allgemeinliteratur (Excell-Liste Bw.), eine Buddhastatue. | DG: | Im "Büro" in der Dachschräge befinden sich zwei Schreibtische, Regale mit Aktenordnern und Telefonbüchern…