…der GmbH durch. Auf Grundlage der dem Finanzamt übergebenen Daten (Fahrschulverwaltung, Kassabuch und FIBU) wurden - im Verfahren unbestritten gebliebene - umfangreiche Mängel der Bücher und Aufzeichnungen festgestellt (siehe Aktenvermerk der Großbetriebsprüfung Graz - Systemprüfung vom 28. November 2006). Mit den hier angefochtenen Bescheiden vom 23. Jänner 2007…
…Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 entsprechen, die Vermutung der ordnungsmäßigen Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen, wenn nicht begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Auf Grund der festgestellten Nichtordnungsmäßigkeit haben die Bücher…
…vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (Abs. 3). Eine Schätzung ist keine Ermessensentscheidung, sondern ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher…
…138 Rz. 1). Nach § 138 (2) BAO sind Bücher und Aufzeichnungen den Behörden auf Verlangen vorzulegen. Eine Einschränkung, wonach die wiederholte Vorlage von Unterlagen unter Hinweis auf eine zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte Einsichtnahme verweigert werden kann ist dieser Norm nicht zu entnehmen. Nach § 279…
…kommt diesen Schmierzetteln der Charakter von gemäß § 131 Abs 1 Z 5 und § 132 Abs 1 Bundesabgabenordnung aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, die im Sinne dieser Gesetzesstelle die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen ermöglichen und für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Allein der Umstand…
…noch verpflichtend Bücher geführt werden, die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres 3 Mio ATS nicht übersteigen und aus der Aufstellung der Betriebsausgaben hervorgeht, dass von der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird. Die Ordnungsgemäßheit der Buchhaltung ist nicht Voraussetzung für die Pauschalierung. Das Fehlen von Aufzeichnungen führt dazu…
…2000/15/0185, hat der VwGH unter Hinweis auf einschlägige frühere Erkenntnisse ausgesprochen, dass Kalkulationsdifferenzen der gegenständlichen Größenordnung gerade bei einer Trafik keinen Bagatellefall darstellten und geeignet seien, die sachliche Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Ein Rechtssatz, wonach nur geschätzt…
…Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, bis zum Gegenbeweis der Tatbestand vermutet wird, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Gelten die im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht gemäß § 16 Abs…
…1) wesentlich sind (Abs. 2). Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist ferner u. a. zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher und Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt. Gegenstand der Schätzung sind Besteuerungsgrundlagen oder ein Teil hievon, nicht jedoch die Abgabenhöhe…
…die Berufungswerberin im Jahr 2006 keine Bücher oder Aufzeichnungen (in ihren Fall eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung) geführt und auch nicht alle Einnahmen, die sich aus den Rechnungen ihrer Auftraggeber ablesen lassen, bei den erklärten Einkünften berücksichtigt. Allein dies berechtigt und verpflichtet die Abgabenbehörde zur Schätzung…
…138 Rz. 1). Nach § 138 (2) BAO sind Bücher und Aufzeichnungen den Behörden auf Verlangen vorzulegen. Eine Einschränkung, wonach die wiederholte Vorlage von Unterlagen unter Hinweis auf eine zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte Einsichtnahme verweigert werden kann ist dieser Norm nicht zu entnehmen. Nach § 279…
…für sich und sind der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Entscheidend ist, ob durch die nachgewiesene Unzulänglichkeit das Vertrauen in die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen soweit erschüttert…
…sich und sind der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. § 131 Abs. 1 BAO wiederum sieht für alle auf Grund von Abgabenvorschriften zu führenden oder freiwillig geführten Bücher und Aufzeichnungen…
…dass das Ergebnis der Bücher bzw. Aufzeichnungen nicht mehr glaubwürdig erscheint (VwGH 3.8.2004, 2001/13/0022). Der Bw hat im Jahr 1995 Provisionen für die Vermittlung von Immobiliengeschäften erzielt. Die in diesem Jahr an seine Auftraggeber, die X Immobilien und in einem Fall…
…Feststellungen und Folgerungen, die reale Zustände, Tätigkeiten und Leistungen u.dgl. in ihren Ergebnis wie sie zu vermuten sind zu erfassen haben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 184 Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, wenn die Bücher und Aufzeichnungen sachlich…
…verlangt werden und daher ist der Wert des Hinzurechnungsbetrages für die Dienstnehmer nach § 4 Abs. 3 der Verordnung unter Abzug der Kostenbeiträge zu ermitteln. Gemäß § 124 Bundesabgabenordnung (BAO) hat, wer nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet…
…Vergnügungssteuerkartei im Zusammenhang mit der Verpflichtung der Bw., Bücher und Aufzeichnungen ordnungsgemäß zu führen. Die Vergnügungssteuerkartei wird von der für die Einhebung der Vergnügungssteuer zuständigen Magistratsabteilung 4 der Stadt Wien geführt und beinhaltet die genaue Bezeichnung ( z.B. Vienna Star) des an einem bestimmten Standort…
…des gewählten Sicherheitszuschlages, dass die Einkäufe von der B AG im Prüfungszeitraum rd. 50 % des gesamten Wareneinsatzes betragen haben. Laut Ansicht des unabhängigen Finanzsenats kann, wenn Bücher und Aufzeichnungen mangelhaft geführt werden, darauf geschlossen werden, dass auch noch weitere Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden, als jene…
…eine Begründung zur Wiederaufnahme vorliege. Hinsichtlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer für die berufungsanhängigen Jahre wurde unter Hinweis auf die Stellungnahme der Bp zur Berufung Folgendes ausgeführt: Gem. § 131 Abs. 1 Z. 2 BAO sollen Eintragungen in Büchern und Aufzeichnungen der Zeitfolge nach geordnet (das heißt in…
…1997-1999 Die 1997- 2001 im eigenen Unternehmen händisch und 1997-1999 automationsunterstützt beim Steuerberater geführten Aufzeichnungen wiesen materielle Mängel auf und seien nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 131 BAO (Tz 13b), sodass die Besteuerungsgrundlagen für die (ergänze: Umsatzsteuer und) Einkommensteuer für 1997 - 1999 gemäß …