…sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin in Zweifel zu ziehen, zumal auch die Ausführungen in der Niederschrift betreffend die unrealistischen Rohaufschläge seitens der Beschwerdeführerin nicht widerlegt wurden. Liegen formelle Fehler vor, die begründetermaßen zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlass geben…
…der GmbH durch. Auf Grundlage der dem Finanzamt übergebenen Daten (Fahrschulverwaltung, Kassabuch und FIBU) wurden - im Verfahren unbestritten gebliebene - umfangreiche Mängel der Bücher und Aufzeichnungen festgestellt (siehe Aktenvermerk der Großbetriebsprüfung Graz - Systemprüfung vom 28. November 2006). Mit den hier angefochtenen Bescheiden vom 23. Jänner 2007…
…Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 entsprechen, die Vermutung der ordnungsmäßigen Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen, wenn nicht begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Auf Grund der festgestellten Nichtordnungsmäßigkeit haben die Bücher…
…vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (Abs. 3). Eine Schätzung ist keine Ermessensentscheidung, sondern ein Akt der Tatsachenfeststellung und nicht ein solcher…
…138 Rz. 1). Nach § 138 (2) BAO sind Bücher und Aufzeichnungen den Behörden auf Verlangen vorzulegen. Eine Einschränkung, wonach die wiederholte Vorlage von Unterlagen unter Hinweis auf eine zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte Einsichtnahme verweigert werden kann ist dieser Norm nicht zu entnehmen. Nach § 279…
…Auch die festgestellte Erlösstornierung sei ein einfacher und einmaliger Fehler, der möglicherweise nur auf einer mangelhaften Dokumentation beruhe und daher nicht mehr nachvollziehbar sei, materiell aber vielleicht sogar richtig gewesen sei. Keinesfalls lasse dies den Schluss zu, dass die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig seien…
…technischen Möglichkeiten geboten haben und bei einer stichprobenartigen Überprüfung auch die angeführte Erlösdifferenz sowie die Stornierung einer Erlösbuchung aufgedeckt wurden. Entgegen der Auffassung der steuerlichen Vertretung kann damit aber auch nicht von bloß geringfügigen, der Annahme formell ordnungsmäßiger Bücher und Aufzeichnungen nicht entgegenstehender Mängel ausgegangen…
…kommt diesen Schmierzetteln der Charakter von gemäß § 131 Abs 1 Z 5 und § 132 Abs 1 Bundesabgabenordnung aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, die im Sinne dieser Gesetzesstelle die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen ermöglichen und für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Allein der Umstand…
…Siehe auch die folgenden Abschnitte 3.1.1 und 3.1.2. 3.1.1 Eintragung von Geschäftsvorfällen nach Belegarten (Belegkreisen) Die Geschäftsvorfälle können nach Belegarten (Belegkreisen) geordnet (nach Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassa, Bank) in den Büchern und Aufzeichnungen erfaßt werden. Innerhalb einer Belegart (eines Belegkreises…
…noch verpflichtend Bücher geführt werden, die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres 3 Mio ATS nicht übersteigen und aus der Aufstellung der Betriebsausgaben hervorgeht, dass von der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird. Die Ordnungsgemäßheit der Buchhaltung ist nicht Voraussetzung für die Pauschalierung. Das Fehlen von Aufzeichnungen führt dazu…
…2000/15/0185, hat der VwGH unter Hinweis auf einschlägige frühere Erkenntnisse ausgesprochen, dass Kalkulationsdifferenzen der gegenständlichen Größenordnung gerade bei einer Trafik keinen Bagatellefall darstellten und geeignet seien, die sachliche Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Ein Rechtssatz, wonach nur geschätzt…
…betreffen etwa die Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die Erfassung der Bareinnahmen mit einer Registrierkasse (§ 131b BAO), die Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO), die Aufbewahrung von Unterlagen im Sinn des § 132 Abs. 1 BAO, die (zeitgerechte) Einreichung von Abgabenerklärungen, die Beantwortung von Bedenkenvorhalten und von Ergänzungsaufträgen. Rz…
…Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, bis zum Gegenbeweis der Tatbestand vermutet wird, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Gelten die im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht gemäß § 16 Abs…
…gleichgültig, ob sie endgültig oder vorläufig ergangen sind, stellen daher keinen "Freibrief" für das Nichtführen von Büchern und Aufzeichnungen in den Folgejahren dar. Siehe auch Rz 200. Rz 199: Eine insbesondere nach Unternehmensrecht bestehende Buchführungspflicht ist gemäß § 124 BAO auch im Interesse der Abgabenerhebung zu…
…ist davon auszugehen, dass nicht alle Geschäftsfälle ordnungsgemäß erfasst wurden. In Übereinstimmung mit der im Zuge der Betriebsprüfung vom Prüfer vorgenommenen Nachkalkulation sind Kalkulationsdifferenzen in folgender Höhe festzustellen: [Grafik] 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen betreffend die Mängel der Bücher und Aufzeichnungen des Beschwerdeführers (Aufzeichnungsmängel Losungsermittlung; unvollständige…
…1) wesentlich sind (Abs. 2). Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist ferner u. a. zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher und Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt. Gegenstand der Schätzung sind Besteuerungsgrundlagen oder ein Teil hievon, nicht jedoch die Abgabenhöhe…
…die Berufungswerberin im Jahr 2006 keine Bücher oder Aufzeichnungen (in ihren Fall eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung) geführt und auch nicht alle Einnahmen, die sich aus den Rechnungen ihrer Auftraggeber ablesen lassen, bei den erklärten Einkünften berücksichtigt. Allein dies berechtigt und verpflichtet die Abgabenbehörde zur Schätzung…
…138 Rz. 1). Nach § 138 (2) BAO sind Bücher und Aufzeichnungen den Behörden auf Verlangen vorzulegen. Eine Einschränkung, wonach die wiederholte Vorlage von Unterlagen unter Hinweis auf eine zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte Einsichtnahme verweigert werden kann ist dieser Norm nicht zu entnehmen. Nach § 279…
…für sich und sind der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Entscheidend ist, ob durch die nachgewiesene Unzulänglichkeit das Vertrauen in die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen soweit erschüttert…
…sich und sind der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. § 131 Abs. 1 BAO wiederum sieht für alle auf Grund von Abgabenvorschriften zu führenden oder freiwillig geführten Bücher und Aufzeichnungen…