…fahrlässiges Verhalten bei der Beurteilung einer den (Eventual-) Vorsatz voraussetzenden Finanzordnungswidrigkeit nicht näher zu untersuchen war. Wie bereits ausgeführt, hat das gegenständliche erst- und zweitinstanzliche Finanzstrafverfahren keinerlei ausreichende Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Bw. in Bezug auf die Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter ergeben…
…tätig ist (etwa zur Datenerhebung, Schulung von Mitarbeitern, Kundenbetreuung, Beratung und Hilfeleistung, Projektüberwachung und -begleitung uä.). Andererseits werden zweifelsohne verschiedene Tätigkeiten im "Innendienst" verrichtet, wie zB das Erstellen von Berichten oder die Planung von Audits oder Begutachtungen). Der Bw. legt in seiner Berufungsschrift selbst dar…
…Projektes (in der Regel mindestens ein Kontakt pro Woche; in Abstimmung mit dem Projektcontroller) - Leitung des Projektteams, das heißt Mitwirkung bei Auswahl der Projektmitarbeiter, Instruktion der Mitarbeiter (und gegebenenfalls Abstimmung mit weiteren Projektmanagern/ -controllern, falls Überschneidungen/Verschiebungen eintreten könnten) - aktive Kontrolle der Qualität in allen…
…am Arbeitsmarkt), Personalentwicklung (Gewinnung aus dem vorhandenen Personalbestand), Personalfreisetzung (Reduzierung auf das erforderliche Niveau), bis zu 150 Mitarbeiter; Personalveränderung: Umsetzung der Personalplanung durch Personalbeschaffung (Gewinnung am Arbeitsmarkt), Personalentwicklung (Gewinnung aus dem vorhandenen Personalbestand), Personalfreisetzung (Reduzierung auf das erforderliche Niveau), Aus- und Weiterbildung, Arbeitsrecht, Lohnvorbereitung, Marketing…
…ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten ist dabei stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Diese Pflichten dürfen nicht überspannt werden. Eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" ist nicht nötig…
…und Ritz, Bundesabgabenordnung², § 9 Tz 13, und die dort jeweils zitierte Rechtsprechung). Die Bw. hat konkrete Umstände, aus denen sich ergäbe, dass ihr trotz pflichtgemäßer Überwachung der Mitarbeiterin die Abgabenrückstände verborgen bleiben konnten, nicht behauptet, wobei die Überwachungspflicht auf Grund des vorgebrachten Gesundheitszustandes der Mitarbeiterin…
…Hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl der betreffenden Mitarbeiter der W-OEG möchte der Bw. anmerken, dass der Bw. dieses Unternehmen schon länger gekannt habe und als äußerst seriös einzustufen gewusst habe. Trotzdem habe der Bw. ständig Kontakt mit dem Unternehmen gehalten und sich über jeden Schritt…
…der neuen Mitarbeiterin Frau Mag. P. für zwei Geschäftsbereiche zuständig gewesen wäre, lässt sich nichts gewinnen, da die Bw. damit ja sogar zugibt, dass Frau Mag. S in diesem Zeitraum offenbar überlastet war. Die in dieser Situation geforderte Konsequenz wäre eine ausreichende verstärkte Überwachung und…
…auch der D angehören, werden Fragen rund um Menüplangestaltung, Preisgestaltung, Angebotsveränderung ua. regelmäßig (alle 6-8 Wochen) diskutiert. Der Küchenausschuss ist als Qualitätssicherungs- und Kontrollorgan eingerichtet. Aus diesem Vertrag ist ableitbar, dass die D zwar verpflichtet ist, den Mitarbeitern der Bw. eine entsprechende Auswahl an…
…daher am Berufungswerber gelegen, seine Mitarbeiterin entsprechend anzuweisen, auf die geänderte Einkommensteuervorauszahlung Rücksicht zu nehmen. Gerade weil es zu einer Änderung gekommen war, hätte der Berufungswerber ein erhöhtes Maß an Sorgfalt bei der Kontrolle und Überwachung der Termine walten lassen müssen. Wenn diese Änderung gleichzeitig…
…Auswahl- und Kontrollverschulden angelastet werden könne. Da die Mitarbeiterin ihre Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt habe, könne dem Bw. ein grobes Auswahlverschulden nicht angelastet werden. Der Bw. sei auch seiner Kontrollpflicht nachgekommen, indem er stichprobenartig Kontrollen durchgeführt habe, wobei allerdings die fehlerhafte Berechnung der…
…geschulten und zuverlässigen Mitarbeitern von berufsmäßigen Parteienvertretern bei entsprechender organisatorischer Vorsorge durch Einrichtung eines Sicherheits- und Nachprüfungssystems, das sich in der Vergangenheit bewährt hätte, bei angemessener Überwachung und stichprobenartiger nachprüfender Kontrolle, die zu keinen Beanstandungen und zu keiner Besorgnis in Bezug auf die Erfüllung der…
…Diesem Vorbringen ist entgegenzuhalten, dass hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität der Überwachung von Mitarbeitern kein genereller Maßstab angelegt werden kann. Unabdingbar ist, dass sich ein neu in ein Unternehmen eintretender Geschäftsführer zu Beginn seiner Tätigkeit über die Zuverlässigkeit jener Mitarbeiter informieren muss, denen er Aufgaben…
…Diesem Vorbringen ist entgegenzuhalten, dass hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität der Überwachung von Mitarbeitern kein genereller Maßstab angelegt werden kann. Unabdingbar ist, dass sich ein neu in ein Unternehmen eintretender Geschäftsführer zu Beginn seiner Tätigkeit über die Zuverlässigkeit jener Mitarbeiter informieren muss, denen er Aufgaben…
…der Bw.) zwecks Synchronisationsarbeiten für die Einführung von Cd4 in Cd6 erforderlich gewesen. Bei dieser Reise sei es nicht nur um die Überbringung eines Videobandes gegangen, sondern um die Besprechung für dieses Projekt, die Organisation des Ablaufs, die Regieanleitung der Synchronisation und die Überwachung der…
…Vormerkung von Fristen und die Vorsorge durch entsprechende Kontrollen, weil hinsichtlich des Fristenvormerks eine besondere Überwachungspflicht besteht (VwGH 26. Juni 1996, 95/16/0307). Gerade ein Mitarbeiterwechsel hätte aber eines erhöhten Ausmaßes an Sorgfalt bei der Überwachung von Terminen, insbesondere auch der Fälligkeitstermine der Abgabenschulden,…
…Rechtsprechung). Wie der Stellungnahme der Berufungswerberin vom 11.5.2007 entnommen werden muss, wurden vor Umstellung des Zahlungsverkehrs auf ELBA gegenüber der für den Zahlungsverkehr zuständigen Mitarbeiterin keinerlei Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen gesetzt, mit denen eine allfällige Fehlleistung der Mitarbeiterin im Zusammenhang mit der Abgabenentrichtung rechtzeitig…
…entsprechende Überwachung des Mitarbeiters für die Einhaltung von (Zahlungs-)Fristen und Terminen selbst Sorge zu tragen. Auf Basis der Aktenlage kann der steuerlichen Vertretung ein Auswahlverschulden nicht angelastet werden. Ein - zumal auch das Finanzamt nicht Gegenteiliges behauptet hat - einmaliger Fehler eines ansonsten verlässlichen Mitarbeiters der…
…Die bereits in der Berufung vom 24. Oktober 2007 zugrunde liegende Berufungsbegründung werde in Hinblick auf die Berufungsvorentscheidung vom 7. Februar 2008 wie folgt ergänzt: Die Behörde sei in der Berufungsvorentscheidung in keiner Weise auf die Bemühungen von insgesamt fünf beteiligten Mitarbeiterinnen und zwei aufsichtsführenden…
…im Falle von vorsätzlich begangenen Straftaten anzuwenden, da bei Betrauung Dritter mit den abgabenrechtlichen Pflichten die Haftung auch bei Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten besteht (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0106). Der Vertreter hat das Personal in solchen Abständen zu überwachen, die es ausschließen…