…fahrlässiges Verhalten bei der Beurteilung einer den (Eventual-) Vorsatz voraussetzenden Finanzordnungswidrigkeit nicht näher zu untersuchen war. Wie bereits ausgeführt, hat das gegenständliche erst- und zweitinstanzliche Finanzstrafverfahren keinerlei ausreichende Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Bw. in Bezug auf die Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter ergeben…
…Erfahrung und ausgezeichneter Referenzen eingestellt, sodass kein Auswahlverschulden gegeben sei. Bezüglich eines etwaigen Kontrollverschuldens werde auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.5.1996, 95/18/0538, verwiesen, wonach zur Erfüllung der gesetzlich geforderten Überwachungs- und Kontrollpflichten eine Überwachung der Mitarbeiter „auf Schritt und Tritt…
…0084). Bei Vorliegen eines ausreichenden Kontrollsystems, das sich in der Vergangenheit bewährt hat, kann bei angemessener Überwachung und bei stichprobenartigen Kontrollen, die zu keinen Beanstandungen in Bezug auf die Erfüllung der Obliegenheiten der Mitarbeiter geführt haben, bei etwaigen vereinzelten Verstößen im Allgemeinen nur von einem…
…tätig ist (etwa zur Datenerhebung, Schulung von Mitarbeitern, Kundenbetreuung, Beratung und Hilfeleistung, Projektüberwachung und -begleitung uä.). Andererseits werden zweifelsohne verschiedene Tätigkeiten im "Innendienst" verrichtet, wie zB das Erstellen von Berichten oder die Planung von Audits oder Begutachtungen). Der Bw. legt in seiner Berufungsschrift selbst dar…
…Parteienvertreter. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei bzw. dem Parteienvertreter selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten ist (vgl. Ritz, BAO5, § 217 Tz 46). Bedienen sich die zur Vertretung einer Gesellschaft berufenen Organe daher Mitarbeiter, ist durch entsprechende Kontrollen sicher zu stellen, dass…
…Parteienvertreter. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei bzw. dem Parteienvertreter selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten ist (vgl. Ritz, BAO5, § 217 Tz 46). Bedienen sich die zur Vertretung einer Gesellschaft berufenen Organe daher Mitarbeiter, ist durch entsprechende Kontrollen sicher zu stellen, dass…
…Überwachung oder Kontrolle der Mitarbeiter zurückzuführen. Demnach sei das Versehen auch nicht als grobes Verschulden, sei es nun Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzusehen. Abschließend beantragte die steuerliche Vertretung des Bf. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Senat. ********** Als Nachtrag zum Vorlageantrag brachte der…
…Mängel in der Büroorganisation oder gar auf eine fehlende Überwachung oder Kontrolle der Mitarbeiter zurückzuführen. Demnach sei das Versehen auch nicht als grobes Verschulden, sei es nun Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzusehen. Abschließend beantragte die steuerliche Vertretung der Bf. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung…
…koordiniert und die Bauleistungen und Rechnungen kontrolliert, ist für die Abwicklung von Bauvorhaben üblich, bzw geradezu erforderlich. Eine Weisungsbefugnis gegenüber allen Arbeitern einer (Groß)baustelle ist daraus allein nicht ableitbar. Dementsprechend haben sich auch Aufzeichnungen darüber erübrigt, dass die personelle Überwachung, Einteilung und Auswahl der…
…278). Demnach kann man der ***Bf1*** auch kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden zum Vorwurf machen. Sachverhaltsmäßig und rechtlich unzutreffend sind die Ausführungen im Erkenntnis, wonach sich "[i]nsbesondere aus der Tatsache, dass Mitarbeiter des beschuldigten Verbandes sich nicht dazu verstanden alles Notwendige zu unternehmen, um eine…
…allerdings neben der Kundenakquisition zahlreiche Tätigkeiten aus, die die Leitung der Niederlassung und die Führung und Auswahl von Mitarbeitern betreffen und damit über die Agenden eines Vertreters hinausgehen. Diese weiteren Tätigkeiten (wie z.B. Unterstützung und Führung der Mitarbeiter in der Niederlassung, Überwachung und Kontrolle…
…Bei einer verlässlichen Mitarbeiterin werde ein stichprobenartiges Kontrollieren in aller Regel genügen. Ein darüber hinausgehendes Ausmaß der Kontrolle wäre überschießend und de facto auch nicht durchführbar. Zusammenfassend sei daher weder ein grobes Verschulden der Mitarbeiterin noch ein (grobes) Auswahl-, Überwachungs- oder Kontrollverschulden der Fiskalvertreterin zu…
…Projektes (in der Regel mindestens ein Kontakt pro Woche; in Abstimmung mit dem Projektcontroller) - Leitung des Projektteams, das heißt Mitwirkung bei Auswahl der Projektmitarbeiter, Instruktion der Mitarbeiter (und gegebenenfalls Abstimmung mit weiteren Projektmanagern/ -controllern, falls Überschneidungen/Verschiebungen eintreten könnten) - aktive Kontrolle der Qualität in allen…
…der Umsatzsteuer Dezember 2016 hat sie erst zweieinhalb Monate, die von den Weihnachtsfeiertagen unterbrochen waren, für die Beschwerdeführerin gearbeitet. Die naturgemäß mangelnde Routine der Mitarbeiterin sowie die Außergewöhnlichkeit der Angelegenheit (Stornierung eines bereits durchgeführten Zahlungsauftrages wegen unrichtiger Berechnung) hätten eine besondere Kontrolle und Überwachung der…
…am Arbeitsmarkt), Personalentwicklung (Gewinnung aus dem vorhandenen Personalbestand), Personalfreisetzung (Reduzierung auf das erforderliche Niveau), bis zu 150 Mitarbeiter; Personalveränderung: Umsetzung der Personalplanung durch Personalbeschaffung (Gewinnung am Arbeitsmarkt), Personalentwicklung (Gewinnung aus dem vorhandenen Personalbestand), Personalfreisetzung (Reduzierung auf das erforderliche Niveau), Aus- und Weiterbildung, Arbeitsrecht, Lohnvorbereitung, Marketing…
…ob dem Abgabepflichtigen selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten ist dabei stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Diese Pflichten dürfen nicht überspannt werden. Eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" ist nicht nötig…
…sei eine Überwachung der Mitarbeiter „auf Schritt und Tritt“ nämlich nicht erforderlich. Grobes Verschulden fehle jedenfalls dann, „wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliege“ (Ritz, BAO3, § 217 Tz 43). Abschließend beantragte die Bf. erneut die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den…
…unzureichende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der mit der Abgabenentrichtung beauftragten Mitarbeiterin getroffen worden. Somit sei der Bf. ein die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO ausschließendes grobes Auswahl- und Kontrollverschulden vorzuwerfen. Dies bekämpfte die Bf. mit Vorlageantrag vom 9. August 2023 (Fax) und beantragte die Entscheidung…
…der Mitarbeiterin noch ein (grobes) Auswahl-, Überwachungs- oder Kontrollverschulden der Fiskalvertreterin zu bejahen. Aus den dargelegten Gründen treffe die Fiskalvertreterin kein grobes Verschulden, das eine Nichtfestsetzung eines ersten Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO ausschließe. Der Spruch des Bescheides erweise sich insofern als rechtswidrig und…
…der Mitarbeiterin noch ein (grobes) Auswahl-, Überwachungs- oder Kontrollverschulden der Fiskalvertreterin zu bejahen. Aus den dargelegten Gründen treffe die Fiskalvertreterin kein grobes Verschulden, das eine Nichtfestsetzung eines ersten Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO ausschließe. Der Spruch des Bescheides erweise sich insofern als rechtswidrig und…